Schulung nach ADR 1.3

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Raza12
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Schulung nach ADR 1.3

Hallo Leute,

"Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen." Quelle: TÜV

Wir möchten Elektronikgeräte mit eingebauten Akkus verkaufen (Smartphones, Tablets), sind wir wirklich verpflichtet unsere Mitarbeiter zu schulen? Und müssen alle Lagerarbeiter geschult werden oder reicht es, wenn der Lagermeister oder Geschäftsführer das macht?

Im Internet gibt es die verschiedensten Anbieter von Kursen. Die Kosten sind auch sehr unterschiedlich. Ist jemand auch betroffen und möchte seine Erfahrung mit uns teilen?

VG, Raza12


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aaha
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Re: Schulung nach ADR 1.3

Wenn ich den Quellenauszug richtig verstehe, betrifft dies "nur" Mitarbeitende bei Unternehmen, welche die Gefahrgüter per Straße befördern, also vorwiegend KEP und Speditionen. Wenn ihr die natürlich auch selbst - z. B. betriebsintern, von Filiale A zu Filiale B - kutschiert, sollte es euch auch betreffen.
regalboy
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Re: Schulung nach ADR 1.3

Gilt das denn auch wenn man nur alle paar Monate abends mit den Paketen zur Post fährt, oder man was mit zum Kunden nimmt?
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fonprofi
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Re: Schulung nach ADR 1.3

Letztendlich ist jeder Transport der gewerblich gemacht wird eingewerblicher Transport der unter Umständen sogar Fahrverbote hat auch mit dem kleinen Caddy. Da kann man auch von der BAG geprüft werden.

Wenn dann Gefahrgut dabei ist, dann muss man alle Datenblätter dabei haben und ich könnte mir vorstellen, bei Li-Batterie auch das ganze Feuerschutzzeug. Das gilt bei uns auch für Klebetuben etc. Ich hab dafür einen Ordner unterm Sitz mit den ganzen bunten Seiten vom Würth.


Unsere Solarbatterien werden zb nicht von Standardfahrer ausgeliefert sondern von einer Spedition mit Gefahrgutkennzeichnung rundrum.
kreien
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Re: Schulung nach ADR 1.3

Zum Glück ist nicht jeder Werkstattwagen ein Gefahrguttransport, vgl. "Handwerkerregelung" und "Versorgungsfahrt". Aber auch sonst gibt es Hoffnung, wenn du dich auf Basis der Stichwörter "1.000-Punkte-Regel" und ADR-Sondervorschrift 188 einliest.

Alles andere wäre auch der Bürokratie-GAU, weil auch der Disponent einer Sendung entsprechend geschult sein müsste.
Raza12
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Re: Schulung nach ADR 1.3

aaha hat geschrieben: 3. Jan 2024 16:36 Wenn ich den Quellenauszug richtig verstehe, betrifft dies "nur" Mitarbeitende bei Unternehmen, welche die Gefahrgüter per Straße befördern, also vorwiegend KEP und Speditionen. Wenn ihr die natürlich auch selbst - z. B. betriebsintern, von Filiale A zu Filiale B - kutschiert, sollte es euch auch betreffen.
In der Zusatzvereinbarung von DHL steht:

"Der Absender hat sicherzustellen, dass es in seinem Unternehmen gefahrgutrechtlich unterwiesene beauftragte Personen und ggf. einen Gefahrgutbeauftragten gibt."

Also komme ich um die Unterweisung wohl nicht drum herum und damit zur Ausgangsfrage: Hat jemand damit Erfahrung gemacht und kann ggfls. einen Dienstleister weiter empfehlen, der solch eine Unterweisung durchführt?
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