Ich habe bei der WPI über die Post NIE eine Rechnung ( oder gar 3! ) mit angebracht, immer nur die Zollerklärung. Hat nie Ärger gegeben, hunderte von Sendungen in alle Welt. Ist nicht die elektronische Zollanmeldung dazu da diesen Papierkram abzuschaffen? Ökologisch eh nicht vertretbar.
Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Jupp, same here. Die Zollerklärung wurde automatisch gemeinsam mit dem Label erzeugt, Rechnungen waren nicht nötig.regularwheel hat geschrieben: ↑4. Jul 2022 11:52Ich habe bei der WPI über die Post NIE eine Rechnung ( oder gar 3! ) mit angebracht, immer nur die Zollerklärung. Hat nie Ärger gegeben, hunderte von Sendungen in alle Welt. Ist nicht die elektronische Zollanmeldung dazu da diesen Papierkram abzuschaffen? Ökologisch eh nicht vertretbar.
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Frage an Checkrobin Nutzer: bei Sendung zu Drittstaaten wie Argentinien bietet mir Checkrobin nach wie vor den Maxi-Einschreibebrief der deutschen Post an ( also so wie in der guten alten Zeit ). Ist natürlich immer die günstigste Option. Hat da mal jemand Ärger bekommen? Ist schon ein Ding das ein Versandportal für gewerbliche Versender eine Sendungsart anbietet die es ja eigentlich nicht mehr gibt...
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Den kann man doch eh bei der Post auch direkt kaufen (10,50 inkl ES).regularwheel hat geschrieben: ↑4. Jul 2022 11:56 Maxi-Einschreibebrief der deutschen Post ... Ist schon ein Ding das ein Versandportal für gewerbliche Versender eine Sendungsart anbietet die es ja eigentlich nicht mehr gibt...
Auch gewerbliche Nutzer dürfen das Ding nutzen. Es gibt halt die bekannten Inhaltseinschränkungen. Die werden ja sicherlich auch gelten wenn man das Label über Dritte kauft.
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Ja klar, aber das ist ein Portal für GEWERBLICHE WARENVERSENDER. Was sollen die wohl in einem Schuhkarton großen Maxibrief verschicken?
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Die Buchhaltung und das Rechnungswesen: "… 135 von derzeit 190 Stellen würden bis Ende 2020 von Darmstadt nach Breslau in Polen und nach Manila auf den Philippinen verlegt, teilte der Dax-Konzern am Montag mit." (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -99-548925)regularwheel hat geschrieben: ↑4. Jul 2022 12:08 Was sollen die wohl in einem Schuhkarton großen Maxibrief verschicken?
Sorry, kleiner Scherz am Montag.
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Dass der Wareninhalt AGB-konform ist, dafür ist sicherlich der Versender zuständig.regularwheel hat geschrieben: ↑4. Jul 2022 12:08 Ja klar, aber das ist ein Portal für GEWERBLICHE WARENVERSENDER. Was sollen die wohl in einem Schuhkarton großen Maxibrief verschicken?
Außerdem darf man die Welt nicht immer nur aus der Sicht des Onlineverkäufers sehen.
Denn mir fallen da sehr viele Dinge ein die nicht verboten sind:
Kataloge, Broschüren, digitale Datenträger wie CDs, Verträge, Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen, Fotobücher, Kalender, Zeichnungen, Musiknoten, Schulhefte-/Bücher und vieles weitere mehr.
... solange diese halt kein Verkaufsgut sind (dürfen geschrieben, gezeichnet, gedruckt, digital... sein).
Die Abgrenzung ist natürlich nie ganz leicht und es kann durchaus dual-use-Güter geben:
- Ein leere Videokassette (="Ware") wird nicht brieftauglich sein.
- Aber wenn auf der Videokassette ein "Dokument" drauf ist (z.B. Film von der Oma), dann ist sie ein Dokument und darf versendet werden.
- Wenn die Videokassette mit dem Film von der Oma allerdings im Rahmen eines Ebay-Angebots verkauft wurde, dann ist sie wiederum "Ware" und darf doch nicht versendet werden.
PS: Habe wegen der Kaufkassette von der Oma grade Kopfkino
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Und wenn sich der Umschlag haptisch so anfühlt, als seien da nicht nur biegsame Papiere drin, dann wird das zurück gehen.
Die Post wird kaum eine CD prüfen, ob sich darauf wirklich nur das pdf einer Eigentümerversammlung oder ähnliches befindet.
So wie DHL bei Sendungen aus Drittländern generell erst aml alles verzollen lässt und die Auslagenpauschale in Höhe von 6€ kassiert.
So wie bei uns letzte Woche.
Sendung von der Schwester meiner Frau aus HK, deklariert als "gift" und Warenwert 5€, mit Versandkosten also ca. 9€.
Obwohl Absender namentlich gleich mit meiner Frau, wurde alles ignoriert.
Einspruch eingelegt, kommt bla bla bla Textbaustein zurück "wir haben die Sendung nun ausführlich geprüft und erstatten Ihenn die Auslagepauschale"... ha ha. Wie können die nun "ausführlich prüfen" ohne die Ware in Händen zu halten!
Echtes Verbrechergesindel bei DHL.
In meinen Augen grenzt das schon an gewerbsmäßigen Betrug. Mir sind sehr viele Fälle anderer HongKong Chinesen bekannt, die ebenfalls von Familie etwas privat zugeschickt bekommen haben, die dann aber den Aufwand scheuen, die Zollabgaben zurückzufordern.
Oder ein Fall, da hat DHL statt Warenwert 450 HK$ (was dann wegen des Betrags aber tatsächlich entsprechend verzollt werden muss) als Berechnungsgrundlage 450 US$ herangezogen. Die Empfängerin hat dann über 90€ Zoll bezahlt. Und trotzdem nicht zurückgefordert.
Aber das ist ein anderes Thema....
Die Post wird kaum eine CD prüfen, ob sich darauf wirklich nur das pdf einer Eigentümerversammlung oder ähnliches befindet.
So wie DHL bei Sendungen aus Drittländern generell erst aml alles verzollen lässt und die Auslagenpauschale in Höhe von 6€ kassiert.
So wie bei uns letzte Woche.
Sendung von der Schwester meiner Frau aus HK, deklariert als "gift" und Warenwert 5€, mit Versandkosten also ca. 9€.
Obwohl Absender namentlich gleich mit meiner Frau, wurde alles ignoriert.
Einspruch eingelegt, kommt bla bla bla Textbaustein zurück "wir haben die Sendung nun ausführlich geprüft und erstatten Ihenn die Auslagepauschale"... ha ha. Wie können die nun "ausführlich prüfen" ohne die Ware in Händen zu halten!
Echtes Verbrechergesindel bei DHL.
In meinen Augen grenzt das schon an gewerbsmäßigen Betrug. Mir sind sehr viele Fälle anderer HongKong Chinesen bekannt, die ebenfalls von Familie etwas privat zugeschickt bekommen haben, die dann aber den Aufwand scheuen, die Zollabgaben zurückzufordern.
Oder ein Fall, da hat DHL statt Warenwert 450 HK$ (was dann wegen des Betrags aber tatsächlich entsprechend verzollt werden muss) als Berechnungsgrundlage 450 US$ herangezogen. Die Empfängerin hat dann über 90€ Zoll bezahlt. Und trotzdem nicht zurückgefordert.
Aber das ist ein anderes Thema....
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Ich fahre privat als Selbstverzoller bei DHL und DP ganz gut, das Binnenzollamt ist allerdings auch gut erreichbar. (Selbstverzoller ist so eine Liste, in die man sich einträgt.)
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Mir sind keine Fälle bekannt in denen die Post was zurückgehen ließ.
Es gibt übrigens eine unverbindlichen Empfehlung der Post, auf solche Sendungen ausdrücklich draufzuschreiben dass sich darin AGB-konformer Inhalt befindet.
Das kann man ja im Zweifelsfall machen, falls man mal eine Festplatte mit dem PDF der Eigentümerversammlung verschickt.
Üblicherweise ist die einzige Hürde das Aufgabepostamt. Manche Postler wollen nix annehmen dass sich nicht offensichtlich nach "biegsamen Papier" anfühlt.
Aber das liegt bloß daran dass diese Mitarbeiter die AGB nicht kennen, sondern bloß aus dritter Hand irgendeine Halbwahrheit aufgeschnappt haben.
Die AGB ist halt ein bisl kompliziert wie "erlaubt ist nur biegsames Papier".
PS: Wieviel kostet bei checkrobin der Maxibrief? Das gleiche wie bei der Post?
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Ja, kostet bei checkrobin das gleiche wie bei der Post. Ich bekomme diese Versandoption angezeigt als registrierter Unternehmer und nach dem ich die Angaben zu den Waren und Werten gemacht habe, also ganz klar als warenversand erkennbar. Deswegen ja meine Frage hier ob jemand damit Erfahrungen hat.
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Nur zur Info, falls Du es nicht eh gesehen hast: In den AGB von Checkrobin steht, dass auch die AGB/Transportbedingungen des jeweligen Beförderers gelten.
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Checkrobin hatte zumindest gestern auch noch die Warenpost Int verfügbar. Das diese endgültig Geschichte ist, wissen wir ja. Ich denke, sie haben das System noch nicht ganz Up2Date. Zudem kann man Maxibrief nach wie vor buchen, wie schon geschrieben, ist der einzige Wegelagerer derzeit der Postschalter! Wer an den vorbei kommt, hat gute Chancen. Nur außerhalb der EU wird es dann wirklich schwierig, da hier ein Zoll Zettel dran muss und der Inhalt beschrieben werden muss. Hier kann die Post natürlich schnell checken, was drin ist.
Mich wundert wirklich, dass die BNetzA das so hingenommen hat. Insbesondere wegen den Privatkunden. Mit den gewerblichen können sie ja eh machen was sie wollen aufgrund Vertragsfreiheit. Zudem glaube ich nicht, dass die Bundesregierung ein Interesse daran hat, wenn nun dank der Post, der Post Export unzähliger kleiner (und auch großer) Händler zusammenbricht aufgrund der neuen Komplexität und höheren Kosten die teilweise massiv sind. Das kann nicht im Interesse der Beteiligten sein, nur damit die DPAG die Marge erhöhen kann.
Mich wundert wirklich, dass die BNetzA das so hingenommen hat. Insbesondere wegen den Privatkunden. Mit den gewerblichen können sie ja eh machen was sie wollen aufgrund Vertragsfreiheit. Zudem glaube ich nicht, dass die Bundesregierung ein Interesse daran hat, wenn nun dank der Post, der Post Export unzähliger kleiner (und auch großer) Händler zusammenbricht aufgrund der neuen Komplexität und höheren Kosten die teilweise massiv sind. Das kann nicht im Interesse der Beteiligten sein, nur damit die DPAG die Marge erhöhen kann.
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Haben seit ca. 3 Wichen die neue WPI im Einsatz.
Bis jetzt jede Menge Beschwerden dass die Sendung nicht angekommen ist.
Da sind manche nach 2 Wochen immer noch nicht aus Deutschland raus laut dem Tracking!
Bis jetzt jede Menge Beschwerden dass die Sendung nicht angekommen ist.
Da sind manche nach 2 Wochen immer noch nicht aus Deutschland raus laut dem Tracking!
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Die von dir angesprochenen Teile der AGB sind ungültig und gelten deswegen juristisch als "nicht geschrieben". Da die Sendung in ein anderes Land welches ebenfalls Mitglied des Weltpostvereins ist geht gelten da die Regelngen des UPU. Und dieser gestattet Warenversand in Briefen bis 2000 g ( und mit deutlich größeren Abmessungen als in D ). Da diese Regelungen nur im Grenzüberschreitenden Verkehr gelten kann die Post das Gewicht von Briefen innerhalb Deutschlands auf 1000 g deckeln, nicht aber ins Ausland.
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Im Gegensatz dazu ein neuer Rekord noch mit der der alten WPI: Berlin-Buenos Aires 10 ( zehn! ) Tage.
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Wenn diese Teile der Post-Brief-AGB ungültig sind, dann können wir doch eh alle weiterhin nach Lust und Laune Briefe bis zu 60 cm Länge und 2 kg Gewicht versenden.regularwheel hat geschrieben: ↑5. Jul 2022 14:45 Die von dir angesprochenen Teile der AGB sind ungültig und gelten deswegen juristisch als "nicht geschrieben". Da die Sendung in ein anderes Land welches ebenfalls Mitglied des Weltpostvereins ist geht gelten da die Regelngen des UPU. Und dieser gestattet ...
Ich denke es wäre allen geholfen wenn Du für diese Entscheidung noch eine Quelle angibst.
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Sorry das ist Blödsinn. Was der Weltpostverein mit den einzelnen Postgesellschaften ausgemacht hat, hat mit dir als Dritten nichts zutun. Weiter hast du einen eigenen Vertrag mit dem Versender (Post/Checkrobin usw.) und hinzu kommt noch, dass unter gewerbetreibenden Vertragsfreiheit besteht. Anders als bei Privatkunden, die aufgrund des Verbraucherschutzes besonders behandelt werden (BNetzA Preisgenehmigung wegen Monopol usw.) gilt das bei gewerblichen Kunden untereinander alles nicht. Der Transporteur kann mit dir dir daher quasi alles vertraglich vereinbaren, worauf er lust hat.regularwheel hat geschrieben: ↑5. Jul 2022 14:45Die von dir angesprochenen Teile der AGB sind ungültig und gelten deswegen juristisch als "nicht geschrieben". Da die Sendung in ein anderes Land welches ebenfalls Mitglied des Weltpostvereins ist geht gelten da die Regelngen des UPU. Und dieser gestattet Warenversand in Briefen bis 2000 g ( und mit deutlich größeren Abmessungen als in D ). Da diese Regelungen nur im Grenzüberschreitenden Verkehr gelten kann die Post das Gewicht von Briefen innerhalb Deutschlands auf 1000 g deckeln, nicht aber ins Ausland.
Nichtig ist hier juristisch gar nichts.
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Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Danke, wieder was gelernt! Wärest du bloß damit etwas früher gekommen...dann hätte Amazon nicht vor 10 Jahren schon sämtliche "nichtigen" Passagen aus Ihren ABG streichen müssen. Natürlich bedeutet vertragsfreiheit nicht das zwischen gewerblichen Vertragsparteien "alles" vereinbart werden kann, es gilt nach wie vor das HGB/BGB und neuerdings natürlich auch die EU Richtlinien. Auch wenn alle Amazon Händler bis 2012 diese Bestimmungen akzeptiert haben waren sie doch nichtig und galten als "nicht geschrieben".nutreon hat geschrieben: ↑6. Jul 2022 09:48Sorry das ist Blödsinn. Was der Weltpostverein mit den einzelnen Postgesellschaften ausgemacht hat, hat mit dir als Dritten nichts zutun. Weiter hast du einen eigenen Vertrag mit dem Versender (Post/Checkrobin usw.) und hinzu kommt noch, dass unter gewerbetreibenden Vertragsfreiheit besteht. Anders als bei Privatkunden, die aufgrund des Verbraucherschutzes besonders behandelt werden (BNetzA Preisgenehmigung wegen Monopol usw.) gilt das bei gewerblichen Kunden untereinander alles nicht. Der Transporteur kann mit dir dir daher quasi alles vertraglich vereinbaren, worauf er lust hat.regularwheel hat geschrieben: ↑5. Jul 2022 14:45
Die von dir angesprochenen Teile der AGB sind ungültig und gelten deswegen juristisch als "nicht geschrieben". Da die Sendung in ein anderes Land welches ebenfalls Mitglied des Weltpostvereins ist geht gelten da die Regelngen des UPU. Und dieser gestattet Warenversand in Briefen bis 2000 g ( und mit deutlich größeren Abmessungen als in D ). Da diese Regelungen nur im Grenzüberschreitenden Verkehr gelten kann die Post das Gewicht von Briefen innerhalb Deutschlands auf 1000 g deckeln, nicht aber ins Ausland.
Nichtig ist hier juristisch gar nichts.
Und noch etwas zu den Bestimmungen des UPU: der handelt nicht Verträge mit einzelnen Postgesellschaften aus, es ist genau anders herum. Es gibt EINEN, universell gelten Weltpostvertrag der für ALLE Postgesellschaften der Welt gleichermaßen gilt. Und dieser erlaubt den Versand von Waren in "small packets" im Briefversand bis zu einem Gewicht bis 2000 g. Weltweit. Und auch heute noch.
Re: Warenpost International nur bis zum 30.06.2022 bei Deutsche Post
Um mich mal selbst zu zitieren, viewtopic.php?f=9&t=53093&p=731696
Die Deutsche Post AG hat uns damals frech angelogen, und dass das juristisch wie politisch ohne Folgen bleibt (Stichwort Sammelklage), ist schon bemerkenswert.
Die Deutsche Post AG hat uns damals frech angelogen, und dass das juristisch wie politisch ohne Folgen bleibt (Stichwort Sammelklage), ist schon bemerkenswert.
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