Fehlende Einfuhrabgabenbescheide bei China Import

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AntSphere
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Fehlende Einfuhrabgabenbescheide bei China Import

Hallo miteinander,

ich lese mich nun schon eine ganze Weile durch das Board, rund um das Thema „Verzollung bei Importen aus China“. Das Thema wurde hier schon mehrfach behandelt, jedoch würde ich gerne erfahren wie ihr mit der Situation umgeht, da ich aktuell ein wenig ratlos bin.

Wie viele wissen oder selbst erfahren mussten, nehmen es unsere Freunde auf der anderen Seite der Erde nicht so ernst mit der Zolldeklaration. Ich selber bestelle die Waren direkt in China. Diese werden durch einen Spediteur transportiert und eingeführt. Am Ende bekomme ich eine Rechnung und die Ware direkt durch DHL zugestellt. Einen Nachweis über den Einfuhrabgabenbescheid erhalte ich nicht. Ob die Ware also jemals verzollt wurde ist fraglich und lässt sich wohl auch nicht beantworten.


Aus meiner Sicht ergeben sich an dieser Stelle zwei Optionen:
1. Ich verbuche die Rechnungen ohne Einfuhrabgabenbescheid netto. Durch den Vorsteuerabzug würde diese Steuer später sowieso geltend gemacht werden.
Ggf. Übersehe ich bei diesem Vorgehen etwas?
2. Ich stelle für jedes Paket in meinem zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Nacherhebung. Bisher habe ich das für wenige Pakete gemacht und es hat immer gut funktioniert. Es würde natürlich einen hohen Aufwand bedeuten. Fraglich ist auch ob der Zoll mitmacht, wenn jede Woche 2-3 Anträge durch die selbe Person eingehen.

Wie geht ihr mit diesem Fall um? Gibt es weitere Möglichkeiten, die mir noch nicht bekannt sind?
Ich freue mich von euren Erfahrungen zu hören.


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Slater
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Re: Fehlende Einfuhrabgabenbescheide bei China Import

Option 1: ist gar keine gute Idee. Man zahlt erst EUSt. und holt sich diese durch die USt.-Voranmeldung zurück. Wenn Du das nicht machst, wird Dir das FA bei einer Prüfung mit hoher Sicherheit Verzugszinsen in Rechnung stellen und evtl. ist das auch noch Steuerhinterziehung. Außerdem fehlt auch der Nachweis, dass überhaupt Einfuhrzoll entrichtet wurde, hängt natürlich von der Ware ab. Alles in allem ein hohes Risiko der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden.
Option 2: Ist das mindeste was Du tun solltest. Hier sehe ich noch das Risiko, dass der Zoll deinem FA einfach mal mitteilt, dass Du immer nachträglich verzollst. Das könnte die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung erhöhen.

Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass nur derjenige EUSt. als Vorsteuer geltend machen kann, der auch bei der Einfuhr der Ware die Verfügungsmacht über die Sendung hat. ( Google mal nach EUST+Verfügungsmacht).
Wenn Du aber die Ware vom Spediteur des Lieferanten auf den Hof gestellt bekommst, ist das nicht der Fall. Somit könnte es sehr gut sein, dass Du die auch nachträglich gezahlte EUSt. nicht als Vorsteuer geltend machen kannst. Im Falle einer Prüfung, könnte sich das FA die Kaufverträge, Rechnungen und Frachtpapiere genauer anschauen und dann könnte es zu Problemen kommen.

Beim Import aus Drittländern kann ich nur empfehlen, FOB, CFR oder CIF zu kaufen und die Verzollung und den Nachlauf zu Deinem Lager selbst in die Hand zu nehmen bzw. durch einen inländischen Spediteur erledigen zu lassen, damit die Importverzollung in Deinem Namen und mit deiner EORI Nummer erfolgt. Dann solltest Du keine Probleme bei einer späteren Prüfung bekommen.
aro
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Re: Fehlende Einfuhrabgabenbescheide bei China Import

du koenntes der fabrik sagen dass sie korrekt deklarieren soll und eine rechnung mit stempel beilegen
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lallekalle
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Re: Fehlende Einfuhrabgabenbescheide bei China Import

Du solltest einfach auf DDP-Lieferungen verzichten.
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