Verjähren Rechnungen vom Stb?

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Crassiflo
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Verjähren Rechnungen vom Stb?

Moin, ich hab vor einiger Zeit Post von meinem Steuerbüro erhalten, weil mein Ex-Kompagnon aus der bis 2018 bestehenden GbR seine Hälfte an der Kostenrechnung des Aufhebungsvertrags nicht bezahlt hat. Wir hatten damals vereinbart, dass von dieser Rechnung jeder 50% zahlt.
Meine anteilige Zahlung erfolgte mit dem Abschluss der Auseinandersetzung März 2020, und jetzt im November 2023 ist dem Stb wohl aufgefallen, dass damals von dem Ex-GbR-Mitinhaber keine Zahlung geleistet worden ist.

Und natürlich möchte er jetzt diese Zahlung von mir.

Ich bin wohl grundsätzlich als Nachfolger der GbR in der Pflicht, und suche natürlich nach einem Ausweg.

Gibts da sowas wie eine Verjährung? kann ich da irgendwie rauskommen?


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Andre (KM)
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Crassiflo hat geschrieben: 8. Dez 2023 10:07
Gibts da sowas wie eine Verjährung? kann ich da irgendwie rauskommen?
Vielleicht hilft Dir das hier:
https://www.haufe.de/finance/steuern-fi ... 78196.html
wurzel64
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Crassiflo hat geschrieben: 8. Dez 2023 10:07 Gibts da sowas wie eine Verjährung? kann ich da irgendwie rauskommen?
Wenn die Rechnung aus 2020 ist, wäre die am 01.01.2024 verjährt.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
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Crassiflo
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Danke für die Auskünfte!

Damit erklärt sich auch die Aufforderung:
Wir sollten noch in diesem Jahr eine Regelung finden.
Die paar Tage kann ich den schon hinhalten. Sind ja nur noch 3 Wochen bis Ultimo.
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Andre (KM)
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Crassiflo hat geschrieben: 8. Dez 2023 15:20 Danke für die Auskünfte!

Damit erklärt sich auch die Aufforderung:
Wir sollten noch in diesem Jahr eine Regelung finden.
Die paar Tage kann ich den schon hinhalten. Sind ja nur noch 3 Wochen bis Ultimo.
Nope, wenn er weiter mahnt und erinnert verfällt das nicht so ohne weiteres. Da gibt's auch Klauseln für. Aber so wie du denkst jetzt noch 3 Wochen warten und es ist erledigt ist mMn falsch.
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hkhk
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

mahnen kann er doch wie er will.
imho nutzt ihm einzig ein gerichtlicher Mahnbescheid um die Verjährung um ein halbes Jahr zu hemmen.

Betonung liegt aber auf "imho".
kreien
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Was aus dem Eröffnungspost leider nicht hervorgeht: Hat der Thread-Ersteller bereits eine neue Kanzlei, oder wie soll die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit nach alledem ausgestaltet werden?

Ich würde nie auf Idee kommen, die Zusammenarbeit mit meinem Steuerberater zu gefährden. Bei mir wäre es ein großes Unglück, wenn der StB das Mandat beenden würde, zumal andere Kanzleien aufgrund von Überlastung (Abrechnung Corona-Hilfen, Grundsteuer, Personalmangel) aktiv Mandate beenden und keine neuen annehmen. Ich mache mir große Sorgen, dass ich im Rahmen einer ABC-Analyse unter die Räder komme, gerade, wenn ich so was hier lese: https://www.lexoffice.de/blog/mandanten-kuendigen/ und https://www.faz.net/aktuell/finanzen/st ... 35185.html.
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Crassiflo
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Andre (KM) hat geschrieben: 8. Dez 2023 16:03 Nope, wenn er weiter mahnt und erinnert verfällt das nicht so ohne weiteres. Da gibt's auch Klauseln für. Aber so wie du denkst jetzt noch 3 Wochen warten und es ist erledigt ist mMn falsch.
In dem von dir verlinkten Beitrag von Haufe, die ich für äußerst seriös halte, steht:
Mahnungen verhindern die Verjährung von Forderungen nicht
Mahnungen – mündlich oder schriftlich – können die Verjährung niemals verhindern. Zahlt der Kunde nach Erhalt einer Mahnung eine Rate, hat dies den Vorteil, dass die Verjährung unterbrochen wird (§ 212 BGB) und ab der Zahlung (Tag genau) erneut 3 Jahre läuft, ohne dass die Forderung verjährt.
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten und Verjährung von Forderungen hemmen
Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Verjährung durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gehemmt werden kann (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Und ja, sobald ich etwas neues gefunden habe, möchte ich wechseln- es ist zu viel schief gelaufen in den letzten Jahren, und dann hab ich kürzlich noch eine 34%ige Preiserhöhung für die FiBu ab 2024 reingereicht bekommen.
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Ach
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Du hast die Leistung vor drei Jahren in Anspruch genommen. So lange hatte er Geduld.
Also zahlst du jetzt gefälligst auch
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hkhk
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Ach hat geschrieben: 8. Dez 2023 22:04 Du hast die Leistung vor drei Jahren in Anspruch genommen. So lange hatte er Geduld.
Also zahlst du jetzt gefälligst auch
crassiflo hat ja längst bezahlt. Siehe EP.

Natürlich sollte crassi jetzt schnell einen neuen stb suchen und finden, wie bereits angemerkt.
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aaha
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

hkhk hat geschrieben: 8. Dez 2023 22:31
Ach hat geschrieben: 8. Dez 2023 22:04 Du hast die Leistung vor drei Jahren in Anspruch genommen. So lange hatte er Geduld.
Also zahlst du jetzt gefälligst auch
crassiflo hat ja längst bezahlt. Siehe EP.
Jein ... ebenfalls siehe EP:

Die Aufteilung der Zahlung zwischen Crassiflo und seinem Gesellschafter ist, wenn ich es richtig verstanden habe, eine "interne" Vereinbarung unter den beiden Gesellschaftern, interessiert also doch bitte den StB nicht.

Der hat nur die Hälfte erhalten, immerhin bis jetzt stillgehalten und nun eindeutig klargemacht, dass er - verständlicherweise - nicht auf den noch offenen Teil der ihm zustehenden Vergütung verzichten wird.
Crassiflo hat geschrieben: 8. Dez 2023 10:07 Ich bin wohl grundsätzlich als Nachfolger der GbR in der Pflicht, [...]
Nicht nur als Nachfolger, sondern sowieso - als ehemaliger Gesellschafter, genauso wie der Kompagnon; da gibt es imho keinen Ausweg - jedenfalls nicht in Richtung StB. Der hält sich an den, dessen er habhaft werden kann. Der einzige Ausweg, den ich sehe: zahlen und sich das Geld vom ehemaligen Gesellschafter zurückholen - mit welchen Erfolgsaussichten auch immer. Typisches GbR'er-Schicksal eben.
regalboy
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

aaha hat geschrieben: 9. Dez 2023 08:51 ... Der einzige Ausweg, den ich sehe: zahlen und sich das Geld vom ehemaligen Gesellschafter zurückholen - mit welchen Erfolgsaussichten auch immer. Typisches GbR'er-Schicksal eben.
Da wäre die Frage interessant, ob er sich dann auch nur noch bis zum 31.12.2023 das Geld vom ehemaligen Gesellschafter zurückholen kann.
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Crassiflo
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

aaha hat geschrieben: 9. Dez 2023 08:51 Der hat nur die Hälfte erhalten, immerhin bis jetzt stillgehalten und nun eindeutig klargemacht, dass er - verständlicherweise - nicht auf den noch offenen Teil der ihm zustehenden Vergütung verzichten wird.
Ich würds mal so benennen: derStb hat fast drei Jahre lang gepennt und vergessen, die andere Hälfte vom Ex-Gesellschafter einzufordern, der hat ja nach meiner Zahlung dem nicht mal eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder sonstwas geschickt.

Er hats einfach verpennt und ist nun wegen der drohenden Verjährung wieder aufgewacht.

Eine Erinnerung an die noch offene Zahlung an den Ex hätte 2020 ganz sicher zu einer Zahlung geführt.
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Wolkenspiel
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Wieso sollte er dem GbR-Partner eine eigene Rechnung schicken? Es gibt doch eine Gesamtrechnung und die ist an die GbR adressiert. Der muss das nicht bei dem einen explizit einfordern, sondern bei der GbR und das bist halt jetzt nur noch du.
Ansonsten sehe ich das wie Ach, der Steuerberater hat die Leistung erbracht und sie ist gefälligst zu bezahlen. Euer Streit muss den Stb. doch gar nicht interessieren.
Man stelle sich vor, Kunden würden sich so verhalten, was hier los wäre!
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aaha
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Crassiflo hat geschrieben: 9. Dez 2023 10:23
Eine Erinnerung an die noch offene Zahlung an den Ex hätte 2020 ganz sicher zu einer Zahlung geführt.
Nee!
Sondern:
Wolkenspiel hat geschrieben: 9. Dez 2023 10:31 Wieso sollte er dem GbR-Partner eine eigene Rechnung schicken? Es gibt doch eine Gesamtrechnung und die ist an die GbR adressiert. Der muss das nicht bei dem einen explizit einfordern, sondern bei der GbR und das bist halt jetzt nur noch du.
Ansonsten sehe ich das wie Ach, der Steuerberater hat die Leistung erbracht und sie ist gefälligst zu bezahlen.
Punkt.
Ende.
Aus!
regalboy
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Crassiflo hat geschrieben: 8. Dez 2023 10:07 ... Wir hatten damals vereinbart, dass von dieser Rechnung jeder 50% zahlt. ...
War die Vereinbarung "im Wissen" oder "mit Billigung" des Steuerberater?
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Wolkenspiel
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Das ist doch völlig egal. Eine GbR ist eine GbR und nicht zwei Einzelunternehmer. Und Nachwehen müssen halt bezahlt werden. Von der GbR. Und wenn dann einer nicht zahlt, was wohl das Schicksal vieler GbRs bei Auflösung ist, dann interessiert das doch den Gläubiger nicht. Dieser Streit oder eine "Vereinbarung" ist Privatvergnügen. Wer bezahlt, ist doch wurscht, aber es muss bezahlt werden.
Fossi hatte ja genau dieselbe Situation und konnte sich auch nicht gegen die offenen Rechnungen wehren. Wenn einer quer schießt, muss der andere halt bluten.


Der TE könnte ja auch einfach mal offen legen, an wen genau die Rechnung adressiert ist. :wink: An den TE persönlich? An die GbR? Dass es sich um zwei Rechnungen handelt, kann man ja wohl ausschließen.
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Wird hier ernsthaft gefragt wie man sich durch eine verjährung von der rechtmäßigen zahlschuld gegenüber seines aktiven steuerberaters drücken kann? verkehrte welt.
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Ach
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Aus Deinem anderen Thread heraus lese ich, dass Du Dich mit der Überlegung beschäftigst, Dein Unternehmen zu verkaufen.

Dann noch mal in aller Deutlichkeit eine wirklich gut gemeinte Empfehlung:

- Zahl deinen Steuerberater. Notfalls auch über das hinaus zu dem du gesetzlich verpflichtet wärst.
- Und tu alles dafür, dass Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast.
- Bring ihm einen Schoko-Weihnachtsmann.
- Wechsel nicht in den fünf Jahren vor dem Verkauf den Steuerberater.

Du wirst im Zuge der Due-Diligence die volle, schnelle, zuverlässige und unkomplizierte Unterstützung des Steuerberaters, der dich die letzten Jahre betreut hat, brauchen.
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hkhk
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Re: Verjähren Rechnungen vom Stb?

Ach hat geschrieben: 11. Dez 2023 09:52 - Zahl deinen Steuerberater. Notfalls auch über das hinaus zu dem du gesetzlich verpflichtet wärst.
- Bring ihm einen Schoko-Weihnachtsmann.
Ist das dann schon ein Compliance Verstoß?
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