Moin, Moin!
Kennt sich Jemand mit dem Thema Fahrtenbuch aus?
Folgender Fall:
Onlinehändler A besitzt einen Geschäftswagen und verwendet die Fahrtenbuchmethode. Für private Fahrten hat er ein weiters Auto.
Die Privatwohnung ist der Firmensitz, wo Arbeiten wie Produktfotografie, Buchhaltung, Pflege der Onlineportale, Kundenservice usw. gemacht werden: "Wohnzimmer-Händler".
Es wird noch eine externe Lagerhalle betrieben. Der Onlinehändler nutzt das Auto zu 99% dafür, vom Firmensitz zur Lagerhalle zu fahren. Auf dem Weg dorthin befindet sich eine Filale der Deutschen Post. Pakete werden von der Halle regelmäßig mitgenommen und bei der Postfilale abgegeben.
Nun ist eine Steuerprüfung.
Der Steuerprüfer will die Fahrtenbuchmethode nicht anerkennen. Einen "Rückfall" auf die 1% Methode sieht er ebenfalls nicht, sondern stellt die sogenannte "Entfernungspauschale" in den Raum.
Der Steuerberater sagt, die Fahrtenbuch-Methode sei hier zulässig.
Wer hat hier Recht? Der Steuerprüfer oder der Steuerberater?
Gruß!
Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Stell diese Frage einem Steueranwalt, wenn du eine haftbare Auskunft haben möchtest.
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Du meinst, besser einen "Steueranwalt" fragen und nicht den "Steuerberater", wie bereits geschehen?
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Ja genau. Da du bereits in einer Steuerprüfung bist, brauchst du verlässliche Antworten. Und nur ein Steueranwalt hat Durchsetzungsvermögen beim Finanzamt oder vor dem Finanzgericht. Mit einem Steuerberater kommt man da nicht weit.
- online-beobachter
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Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Geht es hie rum ein reines billigeres Nutzfahrzeug oder doch um etwas teureres wie ein SUV oder Limousine?
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Ich denke, dass dies für den Sachverhalt eigentlich nicht relevant ist.online-beobachter hat geschrieben: ↑6. Jan 2023 09:44 Geht es hie rum ein reines billigeres Nutzfahrzeug oder doch um etwas teureres wie ein SUV oder Limousine?
Es geht doch "nur" um die Frage, ob die Fahrt vom Ort "Wohnung UND ein Teil der Firma" zu einem weiteren Firmenstandort privat oder gewerblich ist.
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Relevant ist es schon.
Denn bei der Entfernungspauschale kostet es dem Staat pro Kilometer 0,30.
Also wenn 10k Kilometer Gefahren worden sind 3000 Euro. Bzw. 3000 Euro weniger zu versteuern.
Wenn die nun das Fahrtenbuch nicht akzeptieren habe ich nun bei einem Leasingfahrzeug mit 500 Euro und 90% betriebliche Fahrten folgende Mehrkosten:
6000 Euro Leasing plus 1280 Euro Tanken( 8 Liter/100 Kilometer plus 1,60 Euro Benzin)
7280 Euro. 90% sind 6552 Euro. Vorsteuer 1046 Euro und den Rest vom Gewinn absetzen.
Also in Summe 3552 Euro mehr Kosten. (Real sind es ein wenig weniger)
Es macht also sehr wohl einen Unterschied.
Genaus kann man das Spiel umdrehen und beim niedrigen Leasingwert und viele Kilometer auf die Entfernungspauschale pochen. Dies hatte ich mal. Da hat sich die Entfernungspauschale mehr gelohnt als Fahrtenbuch.
Denn bei der Entfernungspauschale kostet es dem Staat pro Kilometer 0,30.
Also wenn 10k Kilometer Gefahren worden sind 3000 Euro. Bzw. 3000 Euro weniger zu versteuern.
Wenn die nun das Fahrtenbuch nicht akzeptieren habe ich nun bei einem Leasingfahrzeug mit 500 Euro und 90% betriebliche Fahrten folgende Mehrkosten:
6000 Euro Leasing plus 1280 Euro Tanken( 8 Liter/100 Kilometer plus 1,60 Euro Benzin)
7280 Euro. 90% sind 6552 Euro. Vorsteuer 1046 Euro und den Rest vom Gewinn absetzen.
Also in Summe 3552 Euro mehr Kosten. (Real sind es ein wenig weniger)
Es macht also sehr wohl einen Unterschied.
Genaus kann man das Spiel umdrehen und beim niedrigen Leasingwert und viele Kilometer auf die Entfernungspauschale pochen. Dies hatte ich mal. Da hat sich die Entfernungspauschale mehr gelohnt als Fahrtenbuch.
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Frage des TE:
putinru hat geschrieben: ↑6. Jan 2023 01:22 ...
Der Steuerprüfer will die Fahrtenbuchmethode nicht anerkennen. Einen "Rückfall" auf die 1% Methode sieht er ebenfalls nicht, sondern stellt die sogenannte "Entfernungspauschale" in den Raum.
Der Steuerberater sagt, die Fahrtenbuch-Methode sei hier zulässig.
Wer hat hier Recht? Der Steuerprüfer oder der Steuerberater?
Gruß!
Es geht aber immer noch um die Frage, ob die Fahrtenbuchmethode anerkannt werden muss, nicht welche Art der Berechnung bei welchem Listenpreis vorteilhaft ist.
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
"NICHT anerkannt", wurde das Fahrtenbuch nicht wirklich. Es wurde aber auf einen formalen Fehler hingewiesen. Die Grundzüge: Datum, Zweck der Fahrt, Route, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt sind aber alle korrekt eingetragen und wurden auch nicht bemängelt.
Es handelt sich um einen Prüfungszeitraum von mehreren Jahren. Hier wurden zwei Lesingsfahrzeuge verwendet und letztendlich wurde ein Fahrzeug gekauft.
Es handelt sich um Limousinen/SUVs mit einem Listenneupreis von ca. 80K - der Kaufpreis war freilich geringer:60k NETTO.
Der Prüfer stellt in den Raum, daß es sich vorwiegend um Fahrten zwischen Betrieb und Privatwohnung handle, weshalb die Entferungspauschale zum Einsatz kommen solle.
Allerdings handelt es sich bei meiner Privatwohnung um den Firmensitz (steht auch im Impressum), 90% der Arbeit findet im "Wohnzimmer" statt.
Der Steuerberater war deshalb der Auffassung, daß sich um Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte (gleichzeitig Privatwohnung) und einer logistischen Aussenstelle handle, die bei korrektem Fahrtenbuch mit der Fahrtenbuch Methode abgerechnet werrden können.
Im Falle schwerwiegender Fehler im Fahrtenbuch, meinte er, daß dann die 1% Methode greife.
Wer hat nun Recht?
Gruß!
- online-beobachter
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Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Ja auch, auf jeden Fall soll aber das Fahrzeug (gefühlt zurecht) nicht als Geschäftswagen annerkannt werden?regalboy hat geschrieben: ↑6. Jan 2023 09:52Ich denke, dass dies für den Sachverhalt eigentlich nicht relevant ist.online-beobachter hat geschrieben: ↑6. Jan 2023 09:44 Geht es hie rum ein reines billigeres Nutzfahrzeug oder doch um etwas teureres wie ein SUV oder Limousine?
Es geht doch "nur" um die Frage, ob die Fahrt vom Ort "Wohnung UND ein Teil der Firma" zu einem weiteren Firmenstandort privat oder gewerblich ist.
Bei der Kilometerpauschale ist das Fahrzeug doch ein Privates.
Für den Finanzbeamten geht es um den Verdacht eines Steuersparmodells (Geschäftswagen was eigentlich meist Privat genutzt wird) oder um ein reines Nutzfahrzeug ohne privaten Stellenwert. Wenn es ein LKW wäre gäbe es wahrscheinlich die Anzweiflung nicht?
Ein normal oder hochwertig ausgestatteteter PKW wird praktisch nie vom Finanzamt als 100% genutzter Firmenwagen anerkannt, selbst wenn das Fartenbuch lückenlos geführt ist ohne jeglich Privatfahrten. Habe so eine ähnliche Prüfung vom Finanzamt auch schon hinter mir.
- online-beobachter
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Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Die Frage ist doch auch welchem Zweck dient aus geschäftlicher Sicht ein Fahrzeug für 80000EUR?
Das ein Ausdienstmitarbeiter ein solches Fahrzeug benutzt wenn er den ganzen Tag auf Achse ist, wäre Verständlich.
Aber nur um zu Pendeln? Da kommen halt Zweifel.
Das ein Ausdienstmitarbeiter ein solches Fahrzeug benutzt wenn er den ganzen Tag auf Achse ist, wäre Verständlich.
Aber nur um zu Pendeln? Da kommen halt Zweifel.
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Leute, es geht doch nur darum, ob die Fahrt von der Privatadresse zum Lager erfolgt oder ob es sich um Dienstfahrten zwischen 2 Firmenstandorten handelt, von denen der eine halt (leider) auch an der Privatadresse ist.
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Btw: Der Rückfall von der Fahrtenbuch-Methode auf die "Entfernungspauschale" würde dazu führen, daß jegliche mit den KFZ-Kosten verbundene Mehrwertsteuer ebenfalls zurück gezahlt werden müsste? Sehe ich das richtig?
- online-beobachter
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Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Eben so sehe ich das auch, da hängt vieles dran.
Ich finde man kann es nicht isoliert betrachten.
Ich finde man kann es nicht isoliert betrachten.
- cashregister
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Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Es gibt dazu ein BMF Schreiben https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documen ... ostenr.pdf
Die Gretchenfrage ist in deinem Fall, ob die "Heimarbeit" in einem häuslichen Arbeitszimmer stattfindet oder ob es sich um eine Betriebsstätte im Sinne des BMF Schreibens handelt.
Die Gretchenfrage ist in deinem Fall, ob die "Heimarbeit" in einem häuslichen Arbeitszimmer stattfindet oder ob es sich um eine Betriebsstätte im Sinne des BMF Schreibens handelt.
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Wenn der PKW "Privatvermögen" ist, dann werden alle geflossenen Leistungen doch wieder auf 0 rückabgewickelt, also ich sehe das wie du.
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Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Ob der Finanzler einen Grund findet das das KFZ statt voll geschäftlich absetztbar oder rein Privatvergnügen ist ist halt die "teure" Frage?
- cashregister
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Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Nein, der Eigenverbrauch wäre nur entsprechend höher. Die 1% Methode und die Entfernungspauschale sind im übrigen nur für Ertragsteuer relevant (ESt, GewSt), für die Umsatzsteuer kannst du sachgerecht schätzen, macht allerdings kaum jemand
https://www.kanzlei-nick.de/pkw-im-betriebsvermoegen/
https://www.haufe.de/finance/buchfuehru ... 10340.html
Re: Steuerprüfung: Fahrtenbuch
Sorry verstehe nicht ganz. Wenn das Finanzamt die Auffassung durchsetzt, daß die Entfernungspauschale zum Tragen kommt, müsste ich die beim Autokauf gezogene Mehrwertsteuer also NICHT zurück bezahlen?cashregister hat geschrieben: ↑6. Jan 2023 11:37Nein, der Eigenverbrauch wäre nur entsprechend höher. Die 1% Methode und die Entfernungspauschale sind im übrigen nur für Ertragsteuer relevant (ESt, GewSt), für die Umsatzsteuer kannst du sachgerecht schätzen, macht allerdings kaum jemand
https://www.kanzlei-nick.de/pkw-im-betriebsvermoegen/
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