Hi Alle,
die Geschäfte laufen gut, die bisher erfolgreich hinausgezögerte Bilanzierung wird unweigerlich kommen.
Der zu versteuernde Übergangsgewinn wird sehr sehr hoch ausfallen.
Hier sind ja sicherlich einige, die das Procedere schon durchlaufen haben.
Habt Ihr irgendwelche Tipps, "was man da machen kann" ?
Habe mir den Kopf schon zerbrochen, finde aber keinen Ausweg.
Viele Grüße
Tony
(der sich jetzt wünscht, vom ersten Tag an bilanziert zu haben)
Übergangsgewinn
Re: Übergangsgewinn
... meines Erachtens ist der beste Ansatzpunkt deine zu aktivierende Inventur.
Da wohl niemand vom Finanzamt kommt und deinen (Anfangs-) Bestand zählt,
solltest du diesen so ' konservativ ' und niedrig als irgendmöglich ansetzen.
Meine private Meinung dazu ist, dass es eine (legale) Unverschämtheit ist, wie das Finanzamt
aus Lager-Beständen (d.h.= nicht-verkaufter Ware) und offenen Rechnungen/Forderungen
( d.h. verkaufter aber noch nicht bezahlter Ware ) Scheingewinne kreiert, die dann
schlimmstenfalls zum Höchststeuersatz versteuert werden müssen (plus Umsatzsteuer bei Forderungen).
Wenn du es irgendwie vermeiden kannst solltest du die Bilanzierung bei hohen Lagerbeständen
vermeiden. Am besten du fragst deinen Steuerberater, sofern er nicht so ein Schlappsch**** ist,
der es am liebsten dem Finanzamt hintenreinschiebt anstatt dir zu helfen, wie du diese
Scheingewinne möglichst gering halten kannst .
Just my 2 cents.
P.S.: Lass es dir vom StBr. genau vorrechnen. Ich bin vor 30 Jahren beim Übergang zur GmbH
voll ins Messer gelaufen (ohne Vorwarnung vom Steuerberater ) und werde die damals
gezahlten zigtausende Steuern niewieder sehen.
Da wohl niemand vom Finanzamt kommt und deinen (Anfangs-) Bestand zählt,
solltest du diesen so ' konservativ ' und niedrig als irgendmöglich ansetzen.
Meine private Meinung dazu ist, dass es eine (legale) Unverschämtheit ist, wie das Finanzamt
aus Lager-Beständen (d.h.= nicht-verkaufter Ware) und offenen Rechnungen/Forderungen
( d.h. verkaufter aber noch nicht bezahlter Ware ) Scheingewinne kreiert, die dann
schlimmstenfalls zum Höchststeuersatz versteuert werden müssen (plus Umsatzsteuer bei Forderungen).
Wenn du es irgendwie vermeiden kannst solltest du die Bilanzierung bei hohen Lagerbeständen
vermeiden. Am besten du fragst deinen Steuerberater, sofern er nicht so ein Schlappsch**** ist,
der es am liebsten dem Finanzamt hintenreinschiebt anstatt dir zu helfen, wie du diese
Scheingewinne möglichst gering halten kannst .
Just my 2 cents.
P.S.: Lass es dir vom StBr. genau vorrechnen. Ich bin vor 30 Jahren beim Übergang zur GmbH
voll ins Messer gelaufen (ohne Vorwarnung vom Steuerberater ) und werde die damals
gezahlten zigtausende Steuern niewieder sehen.
Re: Übergangsgewinn
Wobei das Finanzamt ja nicht aus Lagerbestand Scheingewinne kreiert, sondern lediglich deine Vorteile aus der von dir frei gewählten Einnahme-Überschuss-Rechnung (du hättest ja von Anfang an Bilanzieren können) wieder etwas zunichte macht, da dein Lagerbestand sich ja aufgrund von Gewinnen in den Vorjahren ergeben hat.harryzwo hat geschrieben:... meines Erachtens ist der beste Ansatzpunkt deine zu aktivierende Inventur.
Da wohl niemand vom Finanzamt kommt und deinen (Anfangs-) Bestand zählt,
solltest du diesen so ' konservativ ' und niedrig als irgendmöglich ansetzen.
Meine private Meinung dazu ist, dass es eine (legale) Unverschämtheit ist, wie das Finanzamt
aus Lager-Beständen (d.h.= nicht-verkaufter Ware) und offenen Rechnungen/Forderungen
( d.h. verkaufter aber noch nicht bezahlter Ware ) Scheingewinne kreiert, die dann
schlimmstenfalls zum Höchststeuersatz versteuert werden müssen (plus Umsatzsteuer bei Forderungen).
...
Re: Übergangsgewinn
Bei mir war das vor ein paar Jahren der Fall.
Man darf den Übergangsgewinn auf drei Jahre verteilen, muss das aber beantragen.
Waren drei harte Jahre. Zumindest musste ich keinen Kredit aufnehmen um die Steuern zu bezahlen, sondern konnte das so stemmen.
Im Prinzip kann man aber nicht viel machen, außer die Spielräume auszunutzen die man z.B. bei der Bewertung des Lagerbestandes und des sonstigen Inventars hat.
Ansonsten:
-> Ggf. durch eine spätere Abgabe der Steuererklärung die einen über die Schwellen zur Bilanzierung bringt die Bilanzierung nochmal ein Jahr rausschieben. (Fristverlängerung, verspätete Abgabe)
-> Zu zahlende Summe möglichst frühzeitig kalkulieren und versuchen diese aufzutreiben.
-> Wenns gar nicht geht mit dem Finanzamt verhandeln, z.B. über Stundung o.ä.
-> Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.
Man darf den Übergangsgewinn auf drei Jahre verteilen, muss das aber beantragen.
Waren drei harte Jahre. Zumindest musste ich keinen Kredit aufnehmen um die Steuern zu bezahlen, sondern konnte das so stemmen.
Im Prinzip kann man aber nicht viel machen, außer die Spielräume auszunutzen die man z.B. bei der Bewertung des Lagerbestandes und des sonstigen Inventars hat.
Ansonsten:
-> Ggf. durch eine spätere Abgabe der Steuererklärung die einen über die Schwellen zur Bilanzierung bringt die Bilanzierung nochmal ein Jahr rausschieben. (Fristverlängerung, verspätete Abgabe)
-> Zu zahlende Summe möglichst frühzeitig kalkulieren und versuchen diese aufzutreiben.
-> Wenns gar nicht geht mit dem Finanzamt verhandeln, z.B. über Stundung o.ä.
-> Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.
Re: Übergangsgewinn
@harryzwo und fussel
Danke
Bin für jeden Input und jede Anregung dankbar.
@regalboy
Ist klar, hilft aber jetzt nicht.
Und als ich damals die Idee hatte mal bei ebay ein paar Sachen zu verticken, konnte ich mir noch nicht ausmalen wo das mal hinführen wird
@koshop
Danke, die Punkte habe ich schon auf der Liste. Verschieben tue ich schon seit Jahren erfolgreich, die Frage ist, ob das sinnvoll war
Danke
Bin für jeden Input und jede Anregung dankbar.
@regalboy
Ist klar, hilft aber jetzt nicht.
Und als ich damals die Idee hatte mal bei ebay ein paar Sachen zu verticken, konnte ich mir noch nicht ausmalen wo das mal hinführen wird
@koshop
Danke, die Punkte habe ich schon auf der Liste. Verschieben tue ich schon seit Jahren erfolgreich, die Frage ist, ob das sinnvoll war
Re: Übergangsgewinn
Sprich mal meine Idee mit deinem Stb. durch. Ich habe derzeit das gleiche Problem. Kannst mir ja mal sagen was dein Stb davon hält. Sollte eigentlich eine Möglichkeit sein.
Re: Übergangsgewinn
Sehe ich anders (dafür gibt es ja die Einnahmen/Ausgabenüberschussrechnung) damitregalboy hat geschrieben: Wobei das Finanzamt ja nicht aus Lagerbestand Scheingewinne kreiert, sondern lediglich deine Vorteile aus der von dir frei gewählten Einnahme-Überschuss-Rechnung (du hättest ja von Anfang an Bilanzieren können) wieder etwas zunichte macht, da dein Lagerbestand sich ja aufgrund von Gewinnen in den Vorjahren ergeben hat.
auch kleine 1-Mann-Firmen ohne Fremdfinanzierung und Kapitalgeber existieren können
( wird in anderen EU-Ländern viel Großzügiger gehandhabt, weil ein Interesse besteht
auch die kleinen 1-Mann-Betriebe am Leben zu erhalten).
Ich sehe es so: beim Bilanzieren kassiert der Staat (je nach Lagerbestand erhebliche)
Steuern für Ware, die noch gar nicht verkauft worden ist (und u.U. unverkäuflich bleibt)
und Umsatzsteuer für Forderungen, die noch gar nicht bezahlt worden sind. Ich finde
die seitens des Staates ein ' gieriges ' Verhalten, dem Steuerzahler in die Tasche
zu greifen, bevor er das Geld überhaupt eingenommen hat. ... Daraus INMHO auch
verständlich, dass sich manch ein Kleinunternehmer intensive Gedanken macht, wie
er diese 'Voraussteuer' so gering als möglich gestalten kann.
Just my 2 cents
-
- Beiträge: 3178
- Registriert: 4. Jun 2013 15:35
Re: Übergangsgewinn
@harryzwo: sehe ich genauso.
Vor allem, wenn man das dann in Kontrast setzt zu den Steuervermeidungstechniken der ganz großen Konzerne -> Lizenzierung in Steueroasen usw.
Da trifft es auch wieder nur die Kleinen, denn diejenigen, die Millionen/Milliarden machen finden wieder Wege, das für sie selbst "kostengünstig" zu gestalten. Was sind schon € 50000 Gewinn - wer damit eine Familie durchbringen muß ist sicher arg betroffen bei der Umstellung.
Vor allem, wenn man das dann in Kontrast setzt zu den Steuervermeidungstechniken der ganz großen Konzerne -> Lizenzierung in Steueroasen usw.
Da trifft es auch wieder nur die Kleinen, denn diejenigen, die Millionen/Milliarden machen finden wieder Wege, das für sie selbst "kostengünstig" zu gestalten. Was sind schon € 50000 Gewinn - wer damit eine Familie durchbringen muß ist sicher arg betroffen bei der Umstellung.
Re: Übergangsgewinn
Tja, da müsste man Freiberufler sein. Die können ganz unabhängig von der Höhe des Gewinns und des Umsatzes EÜR machen. Und müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen.
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Übergangsgewinn
Es ist aber wohl auch klar, dass wir auf hohem, ganz hohen Niveau jammern, oder?
Wäre es besser, sich gewinntechnisch in einer Region aufzuhalten, wo man noch nicht mal Gewerbesteuer zu zahlen hat? Nö.
Wäre es besser, sich gewinntechnisch in einer Region aufzuhalten, wo man noch nicht mal Gewerbesteuer zu zahlen hat? Nö.
Re: Übergangsgewinn
Wäre es nicht noch besser, sich gewinntechnisch in einer Region aufzuhalten, wo man Gewerbesteuer zahlen müsste, diese aber drücken kann?
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Übergangsgewinn
Ich bin halt eher der "Das Glas ist halbvoll"- als der "Das Glas ist halbleer"-Typ.
Re: Übergangsgewinn
Ne, ganz so witzig ist das nicht.Wolkenspiel hat geschrieben:Es ist aber wohl auch klar, dass wir auf hohem, ganz hohen Niveau jammern, oder?
Beispiel: Stell Dir vor, Du machst 50.000 Euro Gewinn, hast aber einen Lagerbestand von 150.000 Euro angehäuft. Du darfst also zu Deinen normalen 50.000 Euro 3 Jahre lang nochmal 50.000 Euro versteuern. Zu versteuerndes Einkommen = 100.000 Euro, Steuerlast z.B. 35.000 Euro. 50.000 Euro echter Gewinn minus 35.000 Euro Steuern ergibt ... ?
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Übergangsgewinn
O.k., sehe ich ein. Mit einem 150.000 Euro Lagerbestand oder mehr kann ich nicht mithalten. Zum Glück.
Re: Übergangsgewinn
... bei mir war es aber so ähnlich (mit Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen usw. ist dasWolkenspiel hat geschrieben:O.k., sehe ich ein. Mit einem 150.000 Euro Lagerbestand oder mehr kann ich nicht mithalten. Zum Glück.
schnell beieinander - als mein nicht zu veräußerndes Betriebsvermögen) und ich bin damals
in vollem Vertrauen auf den Steuerberater um ein Haar illiquide geworden.
Deshalb : genau vorrechnen lassen, dann kann man gegebenenfalls den StBr in Haftung nehmen.
Und auch nicht zu optimistisch in die Zukunft schauen;
denn wenn man gerade ebenso an der Umsatz-/Gewinngrenze zur Bilanzierung
ist - dann lieber bei der Einnahmen-/Ausgabenüberschussrechnung bleiben. Oder auch
lieber den Stress vermindern und die Preise erhöhen statt Vollgas und knapp kalkuliert
den Umsatz um des Umsatzes willen zu erhöhen. Aber das ist natürlich bei jedem verschieden.
Wenn das Geld nur so sprudelt und kein Ende absehbar ist wirst du die kurzen drei Jahre
beim Übergang zur Bilanz lächelnd wegstecken und mit deinem (hoffentlich guten) Steuerberater
andere legale Möglichkeiten zum Steuern sparen finden.
Re: Übergangsgewinn
Naja, mit anderen Handelswaren auchharryzwo hat geschrieben:... bei mir war es aber so ähnlich (mit Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen usw. ist dasWolkenspiel hat geschrieben:O.k., sehe ich ein. Mit einem 150.000 Euro Lagerbestand oder mehr kann ich nicht mithalten. Zum Glück.
schnell beieinander -
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Übergangsgewinn
So soll es seinharryzwo hat geschrieben: Wenn das Geld nur so sprudelt und kein Ende absehbar ist wirst du die kurzen drei Jahre
beim Übergang zur Bilanz lächelnd wegstecken
Re: Übergangsgewinn
Wie ist das eigentlich ( bitte nicht lachen über die blöde Frage )
Wenn man jetzt bilanzieren muss und man muss den Warenbestand zB 100 000€
Versteuern ,
So, dann hat man den versteuert ,
Und jetzt verkauft man den Warenbestand - wie wird das dann versteuert ?
Denk ich da falsch , ich kann dieses Einkommen ja nicht nochmal voll versteuern ?!
Wenn man jetzt bilanzieren muss und man muss den Warenbestand zB 100 000€
Versteuern ,
So, dann hat man den versteuert ,
Und jetzt verkauft man den Warenbestand - wie wird das dann versteuert ?
Denk ich da falsch , ich kann dieses Einkommen ja nicht nochmal voll versteuern ?!
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