Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

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user-gelöscht

Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Angeblich hat Getty-Images eine Abmahnwelle losgetreten. So steht es auf jeden Fall in Spiegel-Online:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 34,00.html" target="_blank

Liest sich alles sehr flüssig und logisch...

Aber lest dann mal den Kommentar von den Lampmännern:

http://www.lampmann-behn.de/blog/2008/0 ... nline.html" target="_blank


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Malik
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Ich hatte am Samstag Post von Getty - die Jungs wollen knapp 5000 Euro, und zwar nicht etwa für Bilder, die ich selbst auf meinen Websites irgendwo einsetze oder gar geklaut hätte, nein, sondern für insgesamt 4 Bilder, die auf Screenshots von Websites meiner Kunden (gerade noch) zu erkennen sind (ich habe auf meiner Website eine Referenzliste, auf der ich Screenshots derjenigen Websites zeige, die ich erstellt oder umprogrammiert habe). Es handelt sich dabei ausnahmslos um Sites, die ich ca. 2004 (also vor 4 Jahren!) oder früher gemacht hatte, und die sind - bis auf eine - schon spätestens seit 2006 wieder offline bzw. neu gestaltet.
Meine betreffenden Kunden, die diese Bilder ja nutz(t)en, haben von Getty noch nichts gehört....
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jessikaxxl
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

...zum Thema "Lampmänner"

http://www.lampmann-behn.de/lbr/entsche ... ht/165/5/2

...die Ansicht des hier so ins Lächerliche gezogenen LG Paderborn wurde später vom OLG Hamm nicht nur unterstrichen, sondern erheblich erstärkt. RA Feil, der damals noch BUG/e-tail vertrat, zog daraufhin die Berufung zurück, um sich das Urteil zu ersparen. Die von den "Lampmännern" so gescholtene Entscheidung des LG Paderborn wurde damit rechtskräftig.
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Und was ist mit der Drittunterwerfung und LG Bielefeld? Da wollte das OLG ja auch noch was zu sagen. Oder hat da jemand auch kleinbeigegeben.
jessikaxxl
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

...komische Antwort zum Thema - aber um darauf einzugehen. Die Sache läuft - und zwar gut.
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Ja nun, was hat BUG nun mit Getty zu tun?
issy
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Angeblich hat Getty-Images eine Abmahnwelle losgetreten.
Das würde ich schon bejahen, allerdings hatte getty die Welle schon vor zig Monaten losgetreten. Warum das jetzt erst hier aufgegriffen wird? :gruebel:

Betroffen sind auch zahlreiche deutsche Webseitenbetreiber, da gab es bereits in diversen Foren (Webdesign, Seos, Programmierer, etc.) genügend Beiträge.
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Der Ursprungsbeitrag ist aus April 2008 und das mit dem LG Paderborn ist auch schon einmal durchgekaut worden...
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Malik
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Entschuldigung @Issy, wenn ich jemandem hier auf die Füße trete, weil ein "altes" Thema für mich unerwarteterweise gerade an Aktualität gewonnen hat. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das Ganze eine neue Dimension bekommen hat (wahrscheinlich ist Getty SEHR knapp bei Kasse); bei mir geht es ja nicht um die direkte Verwendung von Getty-Bildmaterial, sondern darum, dass ich lediglich Screenshots von Websites in meiner Referenzliste habe bzw. hatte, auf denen ausschnittweise bzw. in teilen angeblich geklaute Bilder zu sehen wären.
Nicht etwa meine Kunden, die diese Bilder (übrigens rechtmäßig erworben) verwenden bzw. verwendet haben, wurden zur Zahlung von Lizenzgebühren aufgefordert, sondern ich, der nur kleine Screenshots von diesen Websites als Referenz aufführe (wobei ich z.B. in einem Fall mit dem Design, also der Arbeit mit den betreffenden Grafiken, gar nichts zu tun hatte, sondern nur die Programmierung der bestehenden Seite umgestrickt habe).
Abgesehen davon, dass ich so etwas als digitale Wegelagerei empfinde, habe ich meinen Anwalt beauftragt, die Forderungen vollumfänglich zurückzuweisen und nötigenfalls bis vor Gericht zu gehen.
Wo kommen wir denn hin, wenn ich als Programmierer keine Referenzliste mehr führen darf, ohne jeden Besitzer jedes Pixels schriftlich um eine Lizenz anzugehen. Die bisherige Rechtspraxis hatte jedenfalls meiner Kenntnis nach lediglich das Einverständnis des Inhabers der abgebildeten Website mit der Anbringung eines Screenshots bzw. Links vonnöten (und das liegt mir natürlich vor).
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user-gelöscht

Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Wo kommen wir denn hin, wenn die Urheber ihr Recht am Bild verlieren...

Wenn Fotos auf den Internetseiten drauf sind, dann sind da immer auch Urheberrechte berührt. Da muss ich mich natürlich schlau machen, wie das mit den Nutzungen ist. Und wenn ich meine eigene Seite mit hübschen Screenshoots von hübschen (selbsterstellten) Homepages die insbesondere deshalb so hübsch sind, weil da Getty-Fotos drauf sind, dann darf ich mich über solche Post auch nicht wundern.
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Malik
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Nehmen wir ein anderes Beispiel, was davon auch betroffen sein könnte, wenn sich dieses angestrebte Verbot des Bildzitats (denn darauf läuft es hinaus) durchsetzt:

Autor A schreibt ein Buch. Verlag V verlegt es und beauftragt Designer D, ein Cover zu erstellen (Designer D ist vertraglich verpflichtet, nur rechtmäßige und für diesen Zweck lizensierte Bilder zu verwenden, klar, und kauft deshalb ein Bild der Agentur G.). Designer D verkauft das fertige Cover C an den Verlag V, dieser klebt es auch das Buch B des Autors A und liefert aus an den Händler H, der es über seinen Shop S an mich verkauft. Ich bin Teilnehmer am Partnerprogramm P des besagten Shops S und veröffentliche auf meiner Website W einen Rezension des Buches B. Das Cover C verwende ich zur Illustration (was ich gemäß Genehmigung von H auch darf), unterlege es mit einem Link zur Seite S, wo man es bestaunen und ggf. kaufen kann.

Und nun kommt die Agentur G und verlangt von mir 1000 Euro Schadensersatz - nicht von H, V, D oder A....

DAS kann nicht rechtens sein.
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Nicht alles was hinkt ist sofort ein Vergleich...

Verleger von Bücher lassen sich diese umfänglichen Rechte (wo runter dann auch o.a. Konstellation abgedeckt ist) beim Bilderkauf vertraglich absegnen.

Es gibt im übrigen ein Verbot von Bildzitaten (da braucht man nichts anstreben) - das ist schon alles im Urheberrecht geregelt - alles rechtens!
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Malik
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Nein, ein Verbot von Bildzitaten gibt es nicht; da irrst Du. :-)
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piddelpum
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Was ist denn auch ein Bildzitat. Also ich meine sonst könnte ich mir meine Produktbilder ja zusammen klauen, bastel eine Homepage auf einem russischen Server und zitiere in meinem Shop nur diese Homepage jeweils mit einem etwas größeren Bildausschnitt, als das eigentliche Produktbild.
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

die Haare an denen gezogen wird werden immer länger
piddelpum hat geschrieben:Was ist denn auch ein Bildzitat.
dies z.B. screenshot eines shops den ich gemacht habe
zitat.jpg
zitat.jpg (46.41 KiB) 1222 mal betrachtet
dargestellt natürlich mein Design - zitiert darin sind die Artikelbilder (von denen ich ausnahmsweise weiß, daß sie die selbst gemacht hat)

wären die von getty wäre das ein Bildzitat innerhalb eines Kontextes der selber erstellt ist - wie bei anderen Zitaten auch.
und wenn das gekllate Herstellerbilder wären, dann würde ich schon sparsam gucken wenn ich eine Abmahung bekomme - die eigentliche Nutzerin jedoch nicht....
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Ich habe jetzt genau so einen Fall andersrum am laufen.

Da schickt jemand seine Robots durchs Netz und saugt sich die Meta-Tags von den Homepages, macht automatisch einen Screenshot von der Startseite (incl. aller meiner Fotos) und veröffentlicht das auf seiner Seite.

Er beruft sich dabei auf Art. 5 GG...

Es sind von mir 10 Fotos abgebildet- die Homepage von meinem Rechtsanwalt hat er auch gescannt. Ich prüf gerne ob ihr auch dabei seit...

@terrenal

Richtig - sparsam gucken und sparen für die Lizenzgebühr, denn die eigentliche Nutzerin hat ja für die Nutzung die Lizenzgebühr gezahlt - du noch nicht!

Zitatrecht wird in § 51 UrhG geregelt. Die Sachverhalte werden dadurch nicht abgedeckt. Und selbst wenn, ich muss bei Zitaten immer den Urheber des Zitates mit angeben. Und? Ist das geschehen?
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piddelpum
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

@terrenal: Nein, also ich verstehe schon was mit Bildzitat gemeint ist. Aber ich meinte was es denn im rechtlichen Sinne sein soll bzw wo der Unterschied zu einer Verwendung des Werkes liegt.

Ein Werk als solches unerlaubt zu benutzen ist ja genauso verboten, wie es wenn man das Werk verändert usw. Ich kann ja mein Urheberrecht am Bild nicht dadurch verlieren, dass ich es einem Shop Betreiber zu Nutzung zur Verfügung stelle.
Genau weiß ich es zwar nicht, aber bis jetzt würde ich es so sehen, dass ein Screenshot von einem geschützten Werk nicht einfach so veröffentlicht werden darf.

Völlig unabhängig natürlich von der Frage, ob das nicht etwas kleinklein ist von Getty. Deshalb würde ich als Malik auch dazu tendieren, denen 200 Euro zu schicken und gut ist. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ein Gericht den Schaden für sehr gering ansieht.
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

@malik
sorry, hatte ich nicht gesehen das du auf ein altes Posting geantwortet hast.

Zu deinem Fall, das Getty auch Screens abmahnt ist auch schon seit damals bekannt. Hättest dir vielleicht öfter in Design oder Webmaster Foren rumtreiben sollen, dann hättest du es mitbekommen und eventuell die Screens bereits entfernt.
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terrenal (RIP)
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

ducky hat geschrieben:Ich habe jetzt genau so einen Fall andersrum am laufen.

Da schickt jemand seine Robots durchs Netz und saugt sich die Meta-Tags von den Homepages, macht automatisch einen Screenshot von der Startseite (incl. aller meiner Fotos) und veröffentlicht das auf seiner Seite.

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Zitat2.jpg
Zitat2.jpg (130.98 KiB) 1193 mal betrachtet
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