Ich bin noch nicht davon betroffen, habe mich aber mit meinem Anwalt vor-beraten.
Bei einer Sperre wird er die Unterlagen mit einer Wohnsitz/Unternehmenssitz/Steuerbestätigung und einer 5 Tagefrist direkt nach München schicken ohne den Indersupport zu nutzen.
Das Kartellamt scheint auch ne gute Idee zu sein.
Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Denen hab ich gestern auch noch geschrieben, hier kam bei mir aber nur eine automatisierte Mail das den Eingang bestätigt hat.nutreon hat geschrieben: ↑1. Feb 2024 15:38 Nachdem ich mich (auf anraten meines Anwalts! Es erstmal so zu versuchen...) beim Bundeskartellamt gemeldet hatte, habe ich denen alle meine Daten zugesendet was gewünscht war und wollen tatsächlich mit Amazon Kontakt aufnehmen. Und tatsächlich, ich bekam sofort nach wenigen Stunden eine Bestätigung von Amazon, das man meine Unterlagen nun prüft!
Kann es daher nur empfehlen. Sonst könnt ihr echt lange warten...
Ich hatte erst vorgestern nur meinen Perso und eine Stromrechnung eingereicht.
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Uebe ... _node.html
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Moin Moin,
Dahin wenden:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Uebe ... _node.html
Aufnehmen lassen und die regeln kostenlos!...
Und ja, das tun die wirklich...
wie verstehe ich "Aufnehmen lassen" ????
Beste Grüße...
Dahin wenden:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Uebe ... _node.html
Aufnehmen lassen und die regeln kostenlos!...
Und ja, das tun die wirklich...
wie verstehe ich "Aufnehmen lassen" ????
Beste Grüße...
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Bundeskartellamt habe ich am Montag angeschrieben, bis heute keine Reaktion erhalten. Oder brauchen die auch 24 Dokumente?nutreon hat geschrieben: ↑1. Feb 2024 15:44Ich rate dringend den Weg über das Bundeskartellamt.Steffchen_1 hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 06:31
Och, unser Anwalt konnte uns gestern tatsächlich ganz gut helfen.
Aber es ist natürlich eine individuelle Entscheidung, ob man finanziell in Vorleistung tritt oder wartet bis amazon aus dem Quark kommt.
Vielleicht für einige hier interessant (falls Rechtsmittel in Frage kommen):
„Amazon hat kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Verkäufer, so lange und so weit der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber Amazon und dem Endkunden erfüllt (§ 273 Abs. 1 BGB). Wird ein Zurückbehaltungsrecht grundlos und noch dazu von einem wirtschaftlich Überlegenen gegenüber einem von ihm Abhängigen ausgeübt, kann darin ein rechtswidriger Eingriff in die Rechtsposition des Händlers gesehen werden, die dieser nicht hinnehmen muss. Amazon muss auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen seiner gewerblichen Verkäufer Rücksicht zu nehmen (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). Die Freigabe einer Abschlagszahlung und die proaktive Kommunikation des Problems gegenüber dem Verkäufer sind das Minimum dessen, was von Amazon verlangt werden kann, selbstverständlich neben dem ernsthaften Bemühen um die sofortige Abstellung des rechtlich unhaltbaren Zustands.“
Desweiteren gab es bereits einen ähnlichen Fall welcher vor Gericht gelandet ist:
LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperre
LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB
Amazon wurde zur Zahlung samt Zinsen verurteilt. Ähnlich gelagerter Fall wie momentan,
Aktuell noch immer
Tag 16: Noch keine Auszahlung möglich
Tag 7 nach dem ersten, positiven Bescheid über den Abschluss.
Dementsprechend haben wir nun rechtliche Maßnahmen gegen amazon ergriffen.
Und dies würde ich auch allen Betroffenen raten. Aber, wie gesagt - individuelle Entscheidung.
Das hat mir selbst sogar mein Anwalt geraten, bevor er mit Paragraphen und Klauseln kommen wollte...
Bei Amazon ist das wohl nur so effektiv.
Siehe mein Beitrag oben.
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Dein Link ist abgeschnittenLoddl hat geschrieben: ↑1. Feb 2024 16:11 Moin Moin,
Dahin wenden:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Uebe ... _node.html
Aufnehmen lassen und die regeln kostenlos!...
Und ja, das tun die wirklich...
wie verstehe ich "Aufnehmen lassen" ????
Beste Grüße...
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Reicht da ein formloses Mail an info@bundeskartellamt.bund.de ?Loddl hat geschrieben: ↑1. Feb 2024 16:11 Moin Moin,
Dahin wenden:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Uebe ... _node.html
Aufnehmen lassen und die regeln kostenlos!...
Und ja, das tun die wirklich...
wie verstehe ich "Aufnehmen lassen" ????
Beste Grüße...
Bzw. was meldet man? Mit welcher "Grundlage" kann man ans Bundeskartellamt? Ich meine wir decken ja kein Kartell auf, sondern werden "nur" von einem marktbeherrschenden Unternehmen benachteiligt - aber was schreibt man da?
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Die werden sich bei dir nur melden falls sie weitere Info benötigen. Das Bundeskartellamt ist kein öffentlicher Anwalt, der sich mit jeder einzelnen Beschwerde befasst. Wenn sich Beschwerden über ein Unternehmen häufen, dann sehen sie sich den Fall an und entscheiden dann, ob sie tätig werden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass sich so viele wie möglich dort beschweren. Die würden gar nicht zu ihrer Arbeit kommen, wenn die auf jede Mitteilung individuell reagieren würden.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Was für eine Reaktion erwartest Du den? Die sammeln Beschwerden, entscheiden dann ob Sie aktiv werden und wenn ja wird vielleicht in ein paar Jahren das Problem gelöst bzw. eine Strafe verhängt.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ich erwarte nichts, aber lies mal oben. Da heisst es hin wenden und glücklich sein
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Das löst doch das Problem nicht.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Lt. dieses Users gings damit vorannutreon hat geschrieben: ↑1. Feb 2024 15:38 Nachdem ich mich (auf anraten meines Anwalts! Es erstmal so zu versuchen...) beim Bundeskartellamt gemeldet hatte, habe ich denen alle meine Daten zugesendet was gewünscht war und wollen tatsächlich mit Amazon Kontakt aufnehmen. Und tatsächlich, ich bekam sofort nach wenigen Stunden eine Bestätigung von Amazon, das man meine Unterlagen nun prüft!
Kann es daher nur empfehlen. Sonst könnt ihr echt lange warten...
Ich hatte erst vorgestern nur meinen Perso und eine Stromrechnung eingereicht.
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Uebe ... _node.html
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Wie schon erwähnt, hab da bereits Montag hingeschrieben und keine Reaktion erhalten.
Das war nur mein Hinweis darauf, dass es eben nicht so einfach ist, wie der User darstellt.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Hier geht es nach Deaktivierung der Listings auch langsam voran.
Habe dazu eine Case eröffnet und tatsächlich eine Rückmeldung erhalten was noch fehlt und was akzeptiert wurde.
Mir fehlt ein aktueller BzSt. Schrieb oder Gewerbeschein.
Mit IHK Bescheid geben die sich jedenfalls nicht zufrieden, obwohl es so in den "random" Mails steht.
Nun muss ich doch aufs Amt...
Habe dazu eine Case eröffnet und tatsächlich eine Rückmeldung erhalten was noch fehlt und was akzeptiert wurde.
Mir fehlt ein aktueller BzSt. Schrieb oder Gewerbeschein.
Mit IHK Bescheid geben die sich jedenfalls nicht zufrieden, obwohl es so in den "random" Mails steht.
Nun muss ich doch aufs Amt...
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ja, logischerweise. Denkst Du beim Bundeskartellamt sitzt jemand der Deine Anfrage bekommt und dann beim amazon Inder (oder in München) persönlich Druck macht???
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Warum erzählst Du das nicht dem User, der das auf der Vorseite behauptet hat?
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Jemand hat es hier treffend aus dem Amazon Forum schon zitiert - wie letztes Jahr von Herbst bis Dezember, jeder dem die Auszahlungen gesperrt wurden, bekamen E-Mails, was zu tun ist, bei vielen aber nicht inhaltsgleich, mir wurde irgendetwas fadenscheiniges vorgeworfen und als Antwort auf Dokumente und E-Mails hieß es immer, ich soll beweisen, dass ich mich an die Richtlinien halte - wie soll das gehen? Indem ich ja schreibe?
Lange Rede kurzer Sinn, nichts wurde akzeptiert, was ich geschickt hatte, nach 30 Kalendertagen konnte ich wieder auszahlen.
DIe sind auch jetzt wohl wieder maßlos überfordert, bei manchen wird es mit Glück früher klappen, bei manchen dauert es länger - wenn ich genau die Dokumente hin schicke, die sie in der Beschreibung auf der Hilfeseite angeben, muss man nichts nachreichen. Es wird nur auf Zeit gespielt.
Hoffen wir, dass es hier auch wieder so ist.
Lange Rede kurzer Sinn, nichts wurde akzeptiert, was ich geschickt hatte, nach 30 Kalendertagen konnte ich wieder auszahlen.
DIe sind auch jetzt wohl wieder maßlos überfordert, bei manchen wird es mit Glück früher klappen, bei manchen dauert es länger - wenn ich genau die Dokumente hin schicke, die sie in der Beschreibung auf der Hilfeseite angeben, muss man nichts nachreichen. Es wird nur auf Zeit gespielt.
Hoffen wir, dass es hier auch wieder so ist.
- MrsBribsy
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Kann mal Jemand schreiben was Ihr ans Bundeskartellamt geschrieben habt? Eine Vorlage?
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ich habe nur wiederholt, was it recht kanzlei in dem Beitrag geschrieben hat:Klappo hat geschrieben: ↑1. Feb 2024 07:02 Gibt es verlässliche Belege oder dokumentierte Fälle, die darauf hindeuten, dass Amazon die Verträge mit Händlern kündigt, nachdem diese Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Unternehmens eingelegt haben?
In meinem Verständnis verliefen solche Maßnahmen in der Vergangenheit, selbst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen, meist ohne Unterbrechung der Geschäftsbeziehungen.
Berichtest du von Erfahrungen, oder ist das eher Spekulation?
https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon- ... teuer.html
Dort wurde eben mit genannt, dass aus solchem Grund es auch schwer / oft von Nachteil wäre sich rechtlich mit Amazon anzulegen.
Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea
Ja dass du alles hingeschickt hast und trotzdem diese allgemeine Mail bekommen hast, spricht wieder dafür, was ich zuletzt schrieb, was ich vermute - nämlich dass die grundätzlich alles erstmal ablehnen und pauschal einfach immer ne Mail mit Nachforderung rausschicken, damit es so AUSSIEHT, als würden die überhaupt irgendwas machen - dabei wissen die nicht wo vorn und hinten ist und haben keine Ahnung wie sie es bewältigen sollen. Sicher nur deshalb immer diese allgemeine Nachforderungs-Mail, völlig egal was man hinschickt.MaggusRühli hat geschrieben: ↑1. Feb 2024 08:26 Montag Dokumente verschickt (8 Stück) heute diese Mail:
Guten Tag!
Vielen Dank für die Einreichung Ihrer vorherigen Dokumente.Wir benötigen ein oder mehrere weitere Dokumente, um die Überprüfung fortzusetzen.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Wenn Sie Einzelunternehmer (natürliche Person) sind, müssen Sie:
-- Nachweise einreichen, die belegen, dass Sie Ihr Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führen.
--Sie müssen eine Kopie Ihres Gewerbescheins, Gewerberegisterauszugs oder Betriebskarteiauszugs einreichen, der innerhalb der letzten 180 Tage ausgestellt wurde. Sie können eine Bestätigung Ihres Gewerbescheins vom zuständigen Gewerbeamt anfordern. Ihr vorhandener Gewerbeschein wird mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift versehen.
Falls Sie über keines dieser Dokumente verfügen, können Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:
-- Umsatzsteuervoranmeldung
-- Mitgliedschaftsbescheinigung bei der "Industrie- und Handelskammer" (IHK) oder "Handwerkskammer"
-- Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Bestätigung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Kurz angemerkt, ich war Montag extra beim Amt zwecks aktuellem Gewerbeschein und auch das Schreiben vom BZST wurde letztes mal mit versendet.
Was würdet Ihr an meiner Stelle jetzt tun? Mein nächster Schritt wäre das ich die letzte UST Voranmeldung hin schicke undzwar nur dieses Dokument.
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