Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadenersatz

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Mitleser
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Ralf hat geschrieben:
degraf hat geschrieben:Ich würde allerdings nicht den Kunden verklagen, sondern Amazon.
Richtig.
zumindest versuchen, wobei hier ja eindeutig dann hausrecht gilt also ebenso - sagen wir mal schwachsinnig - man hat halt kein recht darauf auf Amazon zu verkaufen sondern das "Privileg".

Aber um zurückzukommen, die Richter müssten schon wirklich großen Mist machen damit er damit durchkommt - wo sind wir denn hier, etwa in Amerika oder was wegrenn


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degraf
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Mitleser hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:
degraf hat geschrieben:Ich würde allerdings nicht den Kunden verklagen, sondern Amazon.
Richtig.
zumindest versuchen, wobei hier ja eindeutig dann hausrecht gilt
Welches Hausrecht? :gruebel:
Mitleser hat geschrieben:die Richter müssten schon wirklich großen Mist machen damit er damit durchkommt
Wird auch nicht passieren, aber ein :popcorn: ist es allemal wert.
YDS
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Nach dem Artikel hat hier in erster Linie der Kundenservice des Händlers total versagt.

Hardlinermäßig wird der Kunde dann bepöbelt, der Händler kriegt in der Folge den Amazon Absatzkanal dichtgemacht.

Jetzt wird wegen des Umsatz-Ausfalls auch noch die falsche Partei verklagt.

Manche Leute machen sich Probleme selbst. Die gibt es wirklich. Vor denen muss man sich hüten :konfuzius:
Mitleser
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Unglücklich formuliert, entschuldigung.
Ich denke aber das doch klar ist worauf ich hinaus wollte.

Amazon darf immer noch selbst entscheiden wer bei ihnen verkauft
Andre (KM)
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

wolle hat geschrieben:
Andre (KM) hat geschrieben:Sehe ich auch so. Und die Drohung mit der Anzeige ist für mich schlichtweg Erpressung -> eine Straftat nach § 253 StGB
Na das geht dann ein bisschen zu weit. Wenn ich der Meinung bin, dass mich der Käufer vorsätzlich schädigt, darf ich ihm schon mit einer Anzeige drohen, wenn er nicht von seinem Verhalten zurücktritt. Das ist dann eine Drohung in der Sache (Fachbegriff ist mir entfallen). Ich darf dem Kunden aber nicht schreiben, dass ich ihn wegen Drogenbesitz bei der Polizei anzeigen werde, das ist dann sachfremd.
Wirklich?

Jetzt mal angenommen: Ich kaufe was bei Dir bei Ebay, bin aber mti dem After-Sales-Service absolut unzufrieden und schreibe in der Bewertung "Tolles Produkt, aber schlechter Service, ich kaufe hier nicht nochmal" ist das doch meine, persönliche Meinung aufgrund der Erfahrung die ich gemacht habe.

Wenn Du mir dann schreibst "Bitte lösche oder ändere deine Bewertung, sonst zeige ich dich an" wäre dies für mich ganz klar eine Erpressung bzw. eine Nötigung.

Oder mache ich nun wirklich einen so großen Denkfehler?

Gruß Andre
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catcat2
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Wie ist das überhaupt bei Amazon?
Die sperren ein Verkäuferkonto und... behalten das Geld einfach mal ne Weile?
So wie Paypal? :-}
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neimles
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

ja genau. das wird erstmal eingefroren und kann monate dauern.

sicher kein spass wenn ein gut gehender account dicht gemacht wird, aber ich seh das verschulden auch beim verkäufer.
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catcat2
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Dann macht es ja wirklich keinen Sinn den Käufer belangen zu wollen.
Ich wende mich ja auch nicht an den letzten Käufer, wenn mir Paypal den Acc einfriert, weil denen grade danach ist.
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koshop
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Naja, letzendlich ist der Inhalt der Bewertung vermutlich irrelevant da die Sperrung wohl aufgrund der Drohungen ausgesprochen wurden und nicht wegen der negativen Bewertung. Die ja sowieso noch recht sachlich ist und keine Schmähkritik enthält.

Und die Drohungen sind ja wohl unstreitig, er hat ja wohl sogar auch den Käufer abgemahnt. Wenn er sich deswegen zu Unrecht gesperrt fühlt, dann muss der Verkäufer gegen Amazon vorgehen, wenn er meint er sei dazu berechtigt gewesen gegenüber dem Käufer mit Anzeige und Abmahnung zu drohen.
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Verkäuferperformance
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Ralf hat geschrieben:
Denn der Händler forderte ihn per Mail auf, die negative Bewertung zu löschen oder zu ändern. Anderenfalls werde er Anzeige erstatten. Angesichts dieser Drohung beschwerte sich Allrutz direkt bei Amazon über den Händler.
Das reicht für eine Kontosperrung.
Definitiv. Möglich, das sowas unter den Tisch fällt, wenn bei Amazon der Richtige die Email zu lesen bekommt, aber eher unwahrscheinlich. Amazon-Kunden bedroht = dead

War aber auch schon früher ein ungeschriebenes Gesetz: Bei Streitigkeiten mit Kunden Amazon ganz weit außen vor lassen.

Edith sagt: Wegen DER Bewertung droht der Händler dem Kunden mit Anwalt usw.? Wie hohl. Aus dem VK-Kommentar hätte ich mir noch einen Spaß gemacht...aua aua.
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Ralf
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

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Mitleser
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Ralf hat geschrieben:Da waren Profis am Werk ...
http://www.wbs-law.de/internetrecht/die ... len-54772/
Auch wenn die Richter hier vermutlich im Rahmen des Rechtes agieren... traurig, denn es wäre m.M.n. unabdingbar gewesen das hier ein klares Urteil gesprochen wird. Aber da haben die Augsburger sich wohl lieber in der Puppenkiste versteckt.
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Verkäuferperformance
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

:shit: hätte mich doch interessiert, und wäre von Wichtigkeit für den Onlinehandel insgesamt gewesen, wenn hier ein Urteil gefällt worden wäre.
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Ralf
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Mitleser hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Da waren Profis am Werk ...
http://www.wbs-law.de/internetrecht/die ... len-54772/
Auch wenn die Richter hier vermutlich im Rahmen des Rechtes agieren... traurig, denn es wäre m.M.n. unabdingbar gewesen das hier ein klares Urteil gesprochen wird. Aber da haben die Augsburger sich wohl lieber in der Puppenkiste versteckt.
Ich meinte mit Profis die Klägerseite. Erst machen die überhaupt so einen Film und dann bekommen sie den Beweisantrag nicht rechtzeitig hin.

Das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden.
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Mitleser
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Das war schon verständlich. Natürlich hat das Gericht dann keine andere Wahl, aber da hier eh nur der Richterspruch notwendig ist klage abgewiesen sowas kann man nicht verbieten... ich hoffe das der Kläger nochmal in Revision geht, denn ich hätte wie gesagt gerne ein eindeutiges Urteil.
Hobbyzubehör
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Ralf hat geschrieben: Ich meinte mit Profis die Klägerseite. Erst machen die überhaupt so einen Film und dann bekommen sie den Beweisantrag nicht rechtzeitig hin.
Na, dann kann der Händler ja jetzt seinen Anwalt verklagen :-)
Mitleser
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Hobbyzubehör hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben: Ich meinte mit Profis die Klägerseite. Erst machen die überhaupt so einen Film und dann bekommen sie den Beweisantrag nicht rechtzeitig hin.
Na, dann kann der Händler ja jetzt seinen Anwalt verklagen :-)
hehe ja, auf die 70k € weil der ja nun der letzlich schuldige ist das er das Geld nicht bekommt...
derHändler
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Wenn Du mir dann schreibst "Bitte lösche oder ändere deine Bewertung, sonst zeige ich dich an" wäre dies für mich ganz klar eine Erpressung bzw. eine Nötigung.

Oder mache ich nun wirklich einen so großen Denkfehler?
Ja, machst Du. Beide Straftaten setzen die Drohung mit einem empfindlichen Übel voraus und die Zweck-Mittel Relation muss als Verwerflich anzusehen sein.
Das kann zwar jeder anders empfinden, aber die Rechtsprechung hat seit langer Zeit herausgebildet, dass es zulässig ist mit einer Anzeige zu drohen, wenn man zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen möchte, oder sogar nur vermeintliche (man muss aber davon ausgehen dürfen, dass sie rechtmäßig sein könnten. Also keinen offenkundigen Blödsinn).

Die Drohung mit einer Strafanzeige ist also ein Übel i.S.d. Gesetzgebers. Aber die Zweck-Mittel Relation ist gewährleistet, wenn Du z.B. einem Lastschrift "Betrüger" sagst, er möge zahlen, sonst Anzeige wegen Betrug.
Du hast ja Anspruch auf das Geld und bei Ausbleiben der Zahlung, könnte es sich um Betrug handeln.

Ein Kaufhausdetektiv wurde wegen Erpressung verurteilt. Er forderte 100 Euro um auf eine Anzeige zu verzichten. Hier stimmt die Relation nicht. Er hat keinen Anspruch auf das Geld, in keiner Weise.

Ein Löschungsanspruch könnte bei der hier gegenständlichen Bewertung gegeben sein. Könnte, muss nicht. Man darf das so sehen. Deshalb darf man m.E. auch mit einer Anzeige drohen.

Abgesehen davon muss sich echt jeder Amazonhändler hinter die Ohren schreiben, auf keinen Fall Ärger mit seinen Kunden anzufangen. Gibt nichts schlimmeres für Amazon als das...
regalboy
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

derHändler hat geschrieben:Ein Kaufhausdetektiv wurde wegen Erpressung verurteilt. Er forderte 100 Euro um auf eine Anzeige zu verzichten. Hier stimmt die Relation nicht. Er hat keinen Anspruch auf das Geld, in keiner Weise. ...
Wie sähe es aus, wenn der Detektiv / Kaufhausinhaber im offizielnen Namen des Kaufhauses den Deal anbietet?

Also Kunde zahlt dem Kaufhaus 100,- Euro und bekommt darüber eine Rechnung.

Das dürfe wiederum in Ordnung sein?
derHändler
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Re: Amazon-Händler verklagt Kunden auf 70.000 EUR Schadeners

Fraglich wofür die 100 Euro geleistet werden sollen.

Also wenn Du ne Ohrfeige fängst, würde ich sagen, dass Du schon einen Vergleich anbieten darfst: Für Schaden und Schmerz sagen wir 100 Euro, dafür keine Anzeige und wir geben uns die Hände.

Ich vermute, dass ein Kaufhaus die Detektivkosten nicht auf die Diebe umlegen darf. So wie Du Deine Arbeitszeit für Mahnungen nicht. Das gehört halt dazu, sagt der BGH.
Damit gäbe es keinen zivilrechtlichen Grund.

Anders gesagt - wenn die Kohle nur dazu da ist, um dem Geschädigten einen Vorteil zu verschaffen, dann wird es heikel.

Exkurs: Sofern Erpressung vorläge, könnte es sich beim Detektiv um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum handeln. Das ist die einzige Ausnahme von "Dummheit schützt vor Strafe nicht". Wenn er eine Dienstanweisung umsetzt, kann das zur Straffreiheit führen.

Aber was rede ich - ich lasse die Profis sprechen:
http://www.lhr-law.de/magazin/liefern-s ... e-chantage

http://www.lhr-law.de/magazin/geld-her- ... hantage-ii

Beides sehr interessant !
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