Hallo
Bisher hatte ich noch nie ein Problem damit, ich nehme immer alles zurück. Jetzt aber ein Fall wo ich gern eure Meinung hätte.
Verkauft habe ich 4 hochwertige Gartenstühle, alle einzeln verpackt.
Hallo,
Online habe ich die u.g. Artikel erworben.
Da es sich bei den Stühlen um ein Geschenk für meine Mutter handelte, habe ich sie sofort aufgebaut, um sie damit zu überraschen.
Leider musste ich feststellen, dass ich Ihren Geschmack damit nicht getroffen hatte, da die Stühle nicht zu den restlichen Gartenmöbeln passen.
Aus diesem Grund würde ich die Stühle gern zurück senden und somit von meinem 14 tägigen Widerufsrecht Gebrauch machen. Leider hatte ich die Verpackung in der Zwischenzeit bereits entsorgt, hätte jedoch die Möglichkeit eine Alternativverpackung zu besorgen.
Bitte teilen Sie mir mit in welcher Form die Rücksendung erfolgen soll und wie die Erstattung des Kaufpreises erfolgen wird.
Sicher ist das ich diese danach wohl kaum noch verkaufen kann Wie Rücksendungen aussehen kennt ja wohl jeder, bei einem kein Problem hätte ich alles ohne wenn und aber zurück genommen, aber alle 4 ausgepackt, da kann nur noch Schrott zurück kommen, wem soll ich das noch andrehen?
Was meint Ihr dazu?
das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Wo ist das Problem?
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Nabend,
und zu allem Übel zahlst Du auch noch die Rücksendekosten.
Das ist halt der Onlinehandel ,
mitleidige Grüße
Karsten
und zu allem Übel zahlst Du auch noch die Rücksendekosten.
Das ist halt der Onlinehandel ,
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Aus solchen Gründen verkaufe ich fast nur Artikel:
- die paketfähig sind
- die kaum widerrufen werden
Ansonsten muss ich mich meinen Vorrednern anschließen:
das ist halt Versandhandel und wenn man solche Artikel verkauft, muss man auch eventuelle Rücksendungen etc in seine Marge einrechnen!
- die paketfähig sind
- die kaum widerrufen werden
Ansonsten muss ich mich meinen Vorrednern anschließen:
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Seh ich auch so: Möbel sind nicht für den Online-Handel...
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Nabend,
aus welcher Quelle haste diesen Blödsinn ?
davon leben wir.
Gruß
Karsten
aus welcher Quelle haste diesen Blödsinn ?
davon leben wir.
Gruß
Karsten
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Oder man macht's wie Harrod's - einfach vom Widerruf ausschließen.
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Uah... wieso muß man 4 Stühle auspacken, um zu sehen das es nicht passt???
- FrankDrepin
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Natürlich muß der Kunde in dem Fall Wertersatz leisten.
Die Ware ist nicht mehr neu und damit gebraucht, also Wertverlust. Gleiches gilt für die Verkaufverpackung
Ich spiele das Spiel gerade mit einem Endkunde. Neuware gekauft. Nach 14 Tagen gebraucht zurückgekommen. Geht um 20 EUR .... und ist jetzt vor Gericht.
Die Ware ist nicht mehr neu und damit gebraucht, also Wertverlust. Gleiches gilt für die Verkaufverpackung
Ich spiele das Spiel gerade mit einem Endkunde. Neuware gekauft. Nach 14 Tagen gebraucht zurückgekommen. Geht um 20 EUR .... und ist jetzt vor Gericht.
demo hat geschrieben:
Zb wenn man ein Ladenlokal hat droht der Kunde gleich das er zum Konsument geht und den Schiok gleich mitbringt
Zb wenn man ein Ladenlokal hat droht der Kunde gleich das er zum Konsument geht und den Schiok gleich mitbringt
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
VORSICHT mit dem "nicht mehr neuwertig"!! Auch dazu gibt es eine klare Regelung. Sie lautet:
"Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."
Das Auspacken und Aufbauen der Möbel ist aus meiner Sicht KEINE Ingebrauchnahme, sondern lediglich eine Prüfung der Sache, wie sie auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Und der Verlust der Originalverpackung stellt wiederum aus meiner Sicht keine Verschlechterung der Sache an sich dar, sondern lediglich der Verpackung. Dennoch würde ich versuchen, dem Kunden für die Beschaffung einer neuen Verpackung eine Pauschale in Rechnung zu stellen. In solchen Fällen gilt: Redet miteinander!!
"Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."
Das Auspacken und Aufbauen der Möbel ist aus meiner Sicht KEINE Ingebrauchnahme, sondern lediglich eine Prüfung der Sache, wie sie auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Und der Verlust der Originalverpackung stellt wiederum aus meiner Sicht keine Verschlechterung der Sache an sich dar, sondern lediglich der Verpackung. Dennoch würde ich versuchen, dem Kunden für die Beschaffung einer neuen Verpackung eine Pauschale in Rechnung zu stellen. In solchen Fällen gilt: Redet miteinander!!
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Aber in einem Laden würde sich ein Kunde in der Regel doch auch nur auf einen Stuhl setzen.....
Und gerade die Begründung: Passt nicht zum Rest... würde mir heut auch die Hutschnur hochgehen lassen.
Wenn er Sie alle auspackt zum kontrollieren, ob der Anstrich überall o.k. ist. Jep... das ja, aber so?
Und gerade die Begründung: Passt nicht zum Rest... würde mir heut auch die Hutschnur hochgehen lassen.
Wenn er Sie alle auspackt zum kontrollieren, ob der Anstrich überall o.k. ist. Jep... das ja, aber so?
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Die Begründung, die der Kunde zu der Frage abgibt, warum er alles aufgebaut hat, wirkt aber schlüssig und nicht konstruiert. Rechtlich sehe ich keinen Spielraum. Deshalb ja miteinander reden. Oft lässt sich dann doch noch ne Möglichkeit finden oder für Verständnis werben. Ansonsten gibt es keinerlei Möglichkeiten.
Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Die Begründung ist doch auch nebensächlich, denn
Nur mal so nebenbei erwähnt...ohne Angabe von Gründen...
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
"Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."
Die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme": Der Kunde kann mit so einen Stuhl machen, was eben mit so einem Stuhl normaler Weise gemacht wird. Es muß nur eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme sein. Aufbauen, Sitzen, den Stuhl benutzen um eine Birne einzuschrauben, in Garten Sitzen, in der Küche mit Freunden Kaffee trinken, hauptsache bestimmungsgemäß.
Die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme": Der Kunde kann mit so einen Stuhl machen, was eben mit so einem Stuhl normaler Weise gemacht wird. Es muß nur eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme sein. Aufbauen, Sitzen, den Stuhl benutzen um eine Birne einzuschrauben, in Garten Sitzen, in der Küche mit Freunden Kaffee trinken, hauptsache bestimmungsgemäß.
Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
Die Verpackung zu entsorgen gehört aber nicht mehr zur bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme, ergo Wertersatz für die Verpackung bzw. daraus resultierende Mindereinnahmen.
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Re: das leidige Thema Widerruf, aber wie richtig reagieren
richtig das gleiche gilt auch für die Schäden die beim Rücktransport durch die fehlende Verpackung entstehenLeicos hat geschrieben:Die Verpackung zu entsorgen gehört aber nicht mehr zur bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme, ergo Wertersatz für die Verpackung bzw. daraus resultierende Mindereinnahmen.
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