Ist das Rechtens ?

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Rampower

Ist das Rechtens ?

Ich hab bei Yatego eine GrafikKarte gekauft. nur ist diese defekt.
Jetzt soll ich laut deren AGBs die Versandkosten zahlen. Kauf war über 40 Euro.

Hiermal die Passage auf die Sie verweisen :
Technische Unterstützung erhalten Sie in unserem Support-Center unter: http://www" target="_blank.xxxxxxxx.de oder per Telefon. Bitte kontaktieren Sie uns im Fall einer Rücksendung. Wir bitten Sie Ihre Rücksendung ausreichend zu frankieren, da unfrei verschickte Pakete nicht angenommen werden können. Bei Bedarf versenden wir Ihnen eine FREEWAY-Marke.
Wenn die Ware defekt ist muß ich doch nicht die Versandkosten zahlen ?Eine Marke verweigern die mir da nicht bestätigt wäre das die defekt ist (lustig ne) ? Naja kein Bild aufm Monitor ist doch eigendlich defekt. Hab zwar schon ne neue Karte woanders gekauft, aber mir gehts hier ums Prinzip.Ich hab keine Hardware im Angebot deswegen frag ich mal nach


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jessikaxxl
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Re: Ist das Rechtens ?

...unzulässig
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Lipsator
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Re: Ist das Rechtens ?

...unzulässig
Warum? Gibt es nicht ein neues Urteil, nach dem es möglich ist, die Rücksendekosten zu defnieren, bzw. im Vorfeld abzuklären, und die darüber entstehenden Kosten nicht ersatzpflichtig sind???

Sprich: Die schicken eine Freewaymarke, anstatt der Kunde teuere Unternehmen beauftragt!!!

Die Firma hat eine Alterative zu unfreien Sendungen angeboten, und ist somit aus dem Schneider, wenn der Kunde Unfrei verschickt.

Neuestes Urteil!!!

Nachtrag:

Klar, die dürfen die unfreie Sendung nicht ablehnen, aber dürfen sehr wohl, die Kosten oberhalb der Freewaymarke von der Rückerstattung abziehen.
Es gibt Leute, die halten Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse, andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann. Nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.

Winston Churchill
KeineAhnung

Re: Ist das Rechtens ?

Ob die Reklamation berechtigt ist kann ich erst prüfen, wenn die Ware hier ist.
Der Kunde muss dementsprechend in Vorleistung treten und bekommt die Versandkosten bei berechtigter Reklamation erstattet.
Die optimalste Rücksendemethode empfehle ich und weise darauf hin, dass auch nur diese Kosten erstattet würden.

Ist das so in Ordnung?
jessikaxxl
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Re: Ist das Rechtens ?

...anders herum wird ein Schuh draus: Im Zweifel wird erst einmal unterstellt, daß die Reklamation zurecht erfolgte. Nicht erstattungsfähig sind alle Kosten, die unangemessen sind oder gegen die Pflicht zur Schadensminderung verstoßen.

So kann durchaus ein Käufer die Verwendung einer Freewaymarke ablehnen, wenn er z.B. im Nachbarhaus eine Hermes Annhamestelle hat und zur Post muß er zwei Kilometer fahren.

Konkret kann das ganze immer erst im Einzelfall beurteilt werden.

Zudem: Die wettbewrebsrechtlichen Urteile sind hier nur bedingt anwendbar, denn bei der Beurteilung des Sachverhalts entscheidet nicht etwa die Kammer für Handelssachen eines Landgerichts, sondern i.d.R. als erste und letzte Instanz der Amtsrichter am Sitz des Verkäufers. Der sieht das ganze oft sehr viel pragmatischer und weniger rechtsdogmatisch.
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