Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

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knoge
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Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Wir haben einen Marktplatzkauf vorliegen.

- Kunde sagt (KW5) unser Artikel hätte jetzt einen Schaden verursacht und reklamiert, außerdem möchte er Ersatz für das beschädigte Gerät.
- Kaufdatum: Ende 2023. Kunde hat den Artikel bereits öfter gekauft 2019, 2020, 2021
- Bereits in KW1 2024 hat sich der Kunde den Kaufpreis des Artikels (Bestellung von Ende 2023) aber bereits über den Marktplatz zurückgeholt.

Müssen wir Gewährleistung für einen Artikel leisten der ja eigentlich gar nicht mehr bei Kunden vorliegen dürfte?


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Ach
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Geht's um Gewährleistung oder um Schadensersatz (wg. "Schaden verursacht")?
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koshop
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Also der Kunde hat ein beschädigtes Gerät reklamiert, sich das Geld erstatten lassen und das kaputte Gerät weiterverwendet obwohl ihm der Schaden bekannt war?
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knoge
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Genau wie Koshop beschreibt. Beschädigter Artikel (Bauteil) erstatten lassen vom Marktplatz, weiter verwendet, will jetzt Gewährleistung für den Artikel (Ersatz) und macht noch einen Schadenersatz geltend (Bauteil hätte änderes Gerät beschädigt wobei ich mir nicht mal da sicher bin, ganze ganze stinkt von vorne bis hinten).

Das alles noch aus meinem Lieblingsland im Süden mit dem Ö das ich nichtmal freiwillig auf der Durchreise betrete ....
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Mein Verständnis: Gewährleistung besteht bei einem Kaufvertrag. Dieser wiederum wurde mit Erstattung aufgelöst. Es gibt somit keinen Kaufvertrag und somit auch kein Anrecht auf Gewährleistung aus diesem.
regalboy
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Selbst wenn ein Kaufvertrag besteht, der Kunde könnte ja auch z. B. einfach Ersatz geliefert bekommen haben, dürfte das Verhalten der Weiternutzung durch den Kunden auch so schon selbstverantwortlich sein.

Wobei dazu ja noch die Frage wäre, ob es sich um einen Art (ich bin kein Rechtsanwalt, entschuldigt meine Ausdrücke) ungerechtfertigte Bereicherung handelt, wenn die Ware noch weiter benutzt hat.
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Das Produkthaftungsgesetz spricht bei Folgeschäden von Herstellern. Damit wäre für mein Verständnis (kein Anwalt) der Händler bei Folgeschäden eh raus. Außer er importiert selbst und tritt somit als Hersteller auf.
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knoge
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Danke für eure Einschätzungen.
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Boah was für eine Woche...jetzt habe ich auch eine Schadensersatzforderung. Nur 1 Tag nachdem ich hier meine Laien Meinung zum Thema Produkthaftung von mir gegeben habe.
Firma kauft einen Scheibenreinigung Magneten für ihr riesiges Schauaquarium. Jetzt hat der angeblich Kratzer in die Scheibe gemacht und die fordern einen Sachverständigen + Schadensbegleichung (neues Becken)....irre. Natürlich waren diverse Zeugen live dabei als die Kratzer entstanden sind. Ich habe seit 30 Jahren Aquarien und keiner meiner Familienmitglieder könnte jemals bezeugen wann ein Kratzer dazu kam.
Andre (KM)
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Aquaristik ist ein verrücktes Geschäft, wenn ich eure Beiträge immer so lese.
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knoge
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Ich glaub ja die sind im Moment alle besoffen.


(leider läufts schon das ganze Jahr in dieser weise ....)
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Der will allen Ernstes seine Rechtsabteilung einschalten. Gerade nochmal gegoogelt und ich finde nur Dinge wie:
Der Verkäufer haftet nur für Mängel am Produkt. Der Hersteller haftet für Zusagen, die er im Rahmen einer Garantiezusage gemacht. Der Hersteller kann für Folgeschäden haften, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden sind, etwa bei Verletzungen.
Habe ich was übersehen? Hafte ich jetzt für Folgeschäden, wenn der Hersteller ein dt. Unternehmen ist? Der ist Inhaber einer Unternehmensgruppe...also nicht gerade die Klientel die auf der Wurstsuppe daher geschwommen kommt. Aber ich erkenne keine Grundlage für seine Forderung an mich.
regalboy
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Das steht doch explizit, dass der HERSTELLER für Folgeschäden haftet.
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Ja,, aber es gibt auch andere Meinungen die das komplexer sehen: https://www.it-recht-kanzlei.de/haftung ... aeden.html
bike-liquid
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Hast du eine Produkthaftpflichtversicherung? Dann hast du einen passiven Rechtsschutz. Hatte auch mal einen Fall, war am Ende nur heiße Luft, hat mich allerdings Nerven gekostet.
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Sehr geehrter Herr xxx,

wie unter Juristen üblich, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis Montag, den 12. Februar 2024 10:00 Uhr

um die Sache zu klären. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, sehe ich mich gezwungen

meine Rechtsabteilung einzuschalten.


mit besten Grüßen
Das nervt mich schon wieder alles zum WE. Das ist doch eindeutig B2B. Da war das doch ein bisschen anders. ist der nicht erstmal beweispflichtig, dass der Mangel bei Übergabe schon bestanden hat und das der Mangel dadurch entstanden ist?
bike-liquid
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Rufe mal Herr Fuchs an, bevor du vorschnell handelst. Auch wenn du kein Kunde bist, hilft er dir eventuell weiter.
https://www.fmp-fuchs.de/
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Danke, geht erstmal nur die Mailbox ran. 'Ist halt Freitag.
langohr
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

daytrader hat geschrieben: 9. Feb 2024 15:23
Sehr geehrter Herr xxx,

wie unter Juristen üblich, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis Montag, den 12. Februar 2024 10:00 Uhr

um die Sache zu klären. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, sehe ich mich gezwungen

meine Rechtsabteilung einzuschalten.


mit besten Grüßen
Das nervt mich schon wieder alles zum WE. Das ist doch eindeutig B2B. Da war das doch ein bisschen anders. ist der nicht erstmal beweispflichtig, dass der Mangel bei Übergabe schon bestanden hat und das der Mangel dadurch entstanden ist?
Als Nichtjurist sage ich mal, diese Frist (Freitag auf Montag) ist nichtig, da zu kurz.
Da passt einiges für mich nicht. Er schreibt, er sei Jurist und will dann seine "Rechtsabteilung" einschalten?
Das Verhalten (er schreibt ja als Jurist "wie unter Juristen üblich") grenzt für mich an Nötigung.
Lass ihn doch seine Rechtsabteilung einschalten, dann schreiben die den nächsten Brief. Emails sind nur sehr eingeschränkt rechtsgültig, daher erstmal nicht auf seine Mails antworten. Er will dich doch nur zu einer unüberlegten Handlung bringen.
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

langohr hat geschrieben: 9. Feb 2024 17:35 Da passt einiges für mich nicht.
Da passt ganz vieles nicht was da jetzt noch alles von dem kam!
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