Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?
Die Polizei hat jetzt wohl den Tatverdächtigen ermittelt und nach einigem Hin und Her auch das Kennzeichen mitgeteilt. Den Namen des Tatverdächtigen hat die Polizei nicht bekanntgegeben. Er wurde wohl für Anfang Fevruar vorgeladen. Ich habe dazu geraten, jetzt zum Anwalt zu gehen, um die Ansprüche durchzusetzen. Vorher wollte es die Geschäigte nicht machen, da sie keine Kaskoversicherung hat und Angst hatte, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aber jetzt sind die Chancen ziemlich groß, alles erssetzt zu bekommen.
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?
Wenn ne Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, eine Deckungszusage einholen, wenn nicht, gibt's Armenrecht.
Der Anwalt kann sich die Akte von der Staatsanwaltschaft holen und auch das Verfahren mit der Versicherung abwickeln, die Versicherung muss in der Regel auch den Anwalt bezahlen.
Der Schaden scheint ja erheblich zu sein, da braucht es dann auch einen Sachverständigen...
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