Bei der Suche nach einer Auto-Starterbatterie bin ich bei vielen Anbietern auf Aussagen ähnlich folgender getroffen:
Wenn ich das richtig verstehe, steht da:Hinweis zu §12 Batterieverodnung: ... Die Rückgabe kann bei uns oder den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde erfolgen. Gemaß § 10 Batteriegesetz ist vom Verkäufer ein Pfand in Höhe von 7.50 EUro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie vorhält. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ohne Entsorgungsnachweis zuzüglich Pfand. Sofern kein Pfand seitens des Verkäufers erhoben wird, da die Altbatterie fachgerecht entsorgt wurde oder ein Tausch Alt gegen Neu stattgefunden hat, ist dieser Betrag auch nicht vom Kaufpreis abzugsfähig. ...
1. Der Verkäufer sagt, dass er lt. Gesetz 7,50 Pfand aufschlagen müsste
2. Der Verkäufer sagt in der nächsten Zeile aber gleich, dass er es nicht tut
3. Und da kein Pfand verlangt wurde, wird auch keines nach der Entsorgung zurückerstattet
Habe firmlich mit sowas nichts am Hut, daher nur mein persönliches Interesse wie hier der Stand ist.
Ist es tatsächlich so, dass hier ein großer Teil des Onlinehandels am Gesetz vorbei handelt?
Oder weiß ich hier irgendein Detail nicht?
Wobei ich's aus Verkäufersicht gut verstehen kann, wenn man sich dieses "Problem" ersapren möchte.