Hallo,
da es, zumindest bis heute, nach einem No-Deal Brexit aussieht, stellt sich die Frage, was man alles ab 01.01.2021 in Bezug auf GB beachten muss.
Zum einen wird GB dann Drittland, mit allen steuer- und zollrechtlichen Auswirkungen.
Das sollte klar sein.
EU-Steuernummern der Geschäftskunden in GB werden dann ungültig.
Lieferanten aus GB können natürlich weiterhin liefern, aber es wird wohl teurer, da Zölle entstehen können, und man wird Inverkehrbringer in der EU.
Also eigene Adresse aufs Produkt und Haftung übernehmen.
Dann noch bei den diversen Entsorgungsportalen etc. die Marken und Produkte anmelden (EAR, Lucid etc...)
Lieferschwelle ist ab 2021 auch hinfällig und GB wird natürlich auch nicht für die Gesamtsumme der privaten EU-Lieferungen ab Juli 2021 eingerechnet.
Paketversand wird sicherlich teurer.
Was habe ich noch vergessen?
Amazon machen wir nicht, da habe ich keine Ahnung.
Brexit - was zu beachten
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Re: Brexit - was zu beachten
Noch eins, Markenanmeldungen. Eine EU-Gemeinschaftsmarke gilt natürlich ab 01.01.2021 in GB auch nicht mehr. Also muss man wohl eine WIPO-Marke anmelden.
Zuletzt geändert von SchneiderMusik am 21. Dez 2020 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Brexit - was zu beachten
Ich habe GB als Lieferland gestern aus dem Shop genommen. Ich warte erst einmal ab.
Re: Brexit - was zu beachten
Ich könnte mir vorstellen, dass England übergangsweise alle EU-Gemeinschaftsmarken bis zu deren Auslaufen übernimmt?SchneiderMusik hat geschrieben: ↑21. Dez 2020 09:47 Noch eins, Markenanmeldungen. Eine EU-Gemeinschaftsmarke gilt natürlich ab 01.01.2021 in GB auch nicht mehr. Also muss man wohl eine WIPO-Marke anmelden.
Re: Brexit - was zu beachten
Es ist unglaublich, was die da machen, weiß nicht, wie es aktuell ist, sicher noch in xten letzten Verhandlung, keiner weiß passiert, Chaos beim Warenverkehr jetzt schon ... das geht seit 2016
und über die Folgen für D spricht auch keiner....GB ist eines der großen EU Mitgliedsländer .... ein einziger Sauhaufen
und über die Folgen für D spricht auch keiner....GB ist eines der großen EU Mitgliedsländer .... ein einziger Sauhaufen
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Re: Brexit - was zu beachten
Laut unserem Markenanwalt hat dessen Korrespondenzanwalt in GB die Info bekommen, dass alle Gemeinschaftsmarken am 31.12.2020 24:59h erlöschen.
Das natürlich zum Stand heute 21.12.20 11:37h und ob das überhaupt stimmt...........
Re: Brexit - was zu beachten
Was mit den EU-Marken in GB passiert, ist seit Monaten bekannt. Sie werden mit Wirkung 01.01.2021 automatisch in das GB-Markenregister übernommen.
https://www.gov.uk/guidance/eu-trademar ... trade-mark
https://www.gov.uk/guidance/eu-trademar ... trade-mark
Zum Leidwesen der deutschen Markenanwälte muss man also genau gar nichts machen und auch keinen Cent oder Penny bezahlen.Receiving a comparable UK trade mark
On 1 January 2021, IPO will create a comparable UK trademark for every registered EU trade mark (EUTM). Each of these UK rights will:
- be recorded on the UK trade mark register
- have the same legal status as if you had applied for and registered it under UK law
- keep the original EUTM filing date
- keep the original priority or UK seniority dates
You will not:
- be a fully independent UK trade mark that can be challenged, assigned, licensed or renewed separately from the original EUTM
- need to pay for your equivalent or comparable UK trade mark – and there will be as little administration involved as possible
- receive a UK registration certificate, but you will be able to access details about the trade mark on GOV.UK
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Re: Brexit - was zu beachten
Kam gerade von unserem Markenanwalt:
Jetzt bin ich verwirrt. Will da wer mit Gewalt Geld verdienen?das Vereinigte Königreich (UK) wird die EU am 31. Dezember 2020 endgültig verlassen, sodass eingetragene EU-Marken (EUTM) und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) ab dem 01. Januar 2021 im Vereinigten Königreich keine territoriale Wirkung mehr haben. Für alle eingetragenen EU-Marken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird das Britische Amt für geistiges Eigentum (UKIPO) automatisch vergleichbare UK-Marken bzw.UK-Designs schaffen, die weiterhin Schutz für das Vereinigte Königreich bieten.
Wir möchten daher mit Ihnen die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der aus Ihren eingetragenen EU-Schutzrechten entstehenden UK-Schutzrechte abstimmen. Konkretbestehen hier zwei Optionen:
1) Soweit Sie an der Aufrechterhaltung der UK-Schutzrechte interessiert sind, würden wir Meissner Bolte UK als Vertreter beauftragen(Kosten pro UK-Schutzrecht EUR 180).
2) Sofern Sie kein Interesse an der Weiterführung aller oder einzelner UK-Schutzrechte haben, würden wir jeweils einen Antrag auf „Opt-Out“ stellen, d.h. die automatische Entstehung des UK-Schutzrechtes ablehnen und auf das UK-Schutzrecht verzichten.
Der beigefügten Aufstellung können Sie Ihre derzeit eingetragenen EU-Schutzrechte entnehmen. Wir bitten um zeitnahe Rückmeldung, möglichst bis zum 1. März 2021,nach welcher der vorstehenden Optionen Sie vorgehen möchten.
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Re: Brexit - was zu beachten
Nochmal zum Thema "In-Verkehr-Bringer".
Wir haben einen Lieferanten mit einem Büro in DE, Lieferung kommt aber aus GB (bisher).
Rechnung aber aus DE.
Damit bin ich doch nicht "In-Verkehr-Bringer" in der EU? Oder?
Wir haben einen Lieferanten mit einem Büro in DE, Lieferung kommt aber aus GB (bisher).
Rechnung aber aus DE.
Damit bin ich doch nicht "In-Verkehr-Bringer" in der EU? Oder?
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Re: Brexit - was zu beachten
Dann bist Du jetzt Importeur in die EU - also In Verkehrbringer. Also ab sofort immer schön auf Konformitätserklärung, CE-Zeichen o.ä. und etc. achten
Du haftest für das Zeug. Und zahlst auch E-USt.
Es sei denn, Dein Liefrant sieht sich genötigt für die Zukunft etwas zu ändern.
Du haftest für das Zeug. Und zahlst auch E-USt.
Es sei denn, Dein Liefrant sieht sich genötigt für die Zukunft etwas zu ändern.
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Re: Brexit - was zu beachten
Also, laut Lieferant läuft das wie folgt ab:
"Lieferant Ltd." in UK importiert die Waren aus den USA und lagert die in UK ein.
Ich bestelle die Waren bei einer "Lieferant Europe Ltd." in Frankfurt, die laut Aussage des Lieferanten eine 100%ige Tochter der "Lieferant Ltd." in UK. ist.
Lieferung erfolgt direkt aus UK mittels UPS an mich in DE.
Rechnung ist ausgestellt von der "Lieferant Ltd." in UK, aber mit ausgewiesener deutscher Steuernummer.
Da die Waren keine Ursprungswaren aus UK sind, da sie ja aus den USA kommen, fällt beim Import in die EU ja auch ein Zoll an.
Nun sagt "Lieferant Europe Ltd." in Frankfurt, dass sie der Importeur und auch der Erstinverkehrbringer sind und auch die Zölle zahlen.
Das sei wohl so mit UPS abgesprochen und es wird einmal täglich verzollt.
Kann sein, dass das so möglich ist.
Aber ich habe hier keinen Nachweis, dass "Lieferant Europe Ltd." der Inverkehrbringer ist.
Die Adresse in Frankfurt steht auf der Rechnung nur als Kontaktadresse drauf.
Erschwerend kommt hinzu, dass auf den Produkten nur der eigentliche Hersteller aus den USA darauf steht, weder eine Adresse in UK noch in der EU.
Ich bat jetzt zumindest um ein Schreiben der "Lieferant Europe Ltd." in Frankfurt, dass sie der Importeur und Inverkehrbringer sind.
Ich weiß zwar nicht, ob das hilft, aber zumindest habe ich dann irgend einen Schriebs.
Was haltet ihr davon?
"Lieferant Ltd." in UK importiert die Waren aus den USA und lagert die in UK ein.
Ich bestelle die Waren bei einer "Lieferant Europe Ltd." in Frankfurt, die laut Aussage des Lieferanten eine 100%ige Tochter der "Lieferant Ltd." in UK. ist.
Lieferung erfolgt direkt aus UK mittels UPS an mich in DE.
Rechnung ist ausgestellt von der "Lieferant Ltd." in UK, aber mit ausgewiesener deutscher Steuernummer.
Da die Waren keine Ursprungswaren aus UK sind, da sie ja aus den USA kommen, fällt beim Import in die EU ja auch ein Zoll an.
Nun sagt "Lieferant Europe Ltd." in Frankfurt, dass sie der Importeur und auch der Erstinverkehrbringer sind und auch die Zölle zahlen.
Das sei wohl so mit UPS abgesprochen und es wird einmal täglich verzollt.
Kann sein, dass das so möglich ist.
Aber ich habe hier keinen Nachweis, dass "Lieferant Europe Ltd." der Inverkehrbringer ist.
Die Adresse in Frankfurt steht auf der Rechnung nur als Kontaktadresse drauf.
Erschwerend kommt hinzu, dass auf den Produkten nur der eigentliche Hersteller aus den USA darauf steht, weder eine Adresse in UK noch in der EU.
Ich bat jetzt zumindest um ein Schreiben der "Lieferant Europe Ltd." in Frankfurt, dass sie der Importeur und Inverkehrbringer sind.
Ich weiß zwar nicht, ob das hilft, aber zumindest habe ich dann irgend einen Schriebs.
Was haltet ihr davon?
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