Aloha,
ich bin gerade beim Aufräumen über eine alte Mahnsache gestolpert, die leider auch in der Akte nicht mehr vollständig ist.
Das Mahnverfahren ist aus 2004, der Titel aus 2005 (?), GV war erfolglos unterwegs. Mir fehlt der "Titel". Anfragen beim zuständigen Amtgericht, dem Mahngericht und der damaligen Kanzlei enden mehr oder weniger mit Schulterzucken.
So ein Titel ist doch eine Art Urkunde? Gibt es da keine zentralen Register? Ich müsste doch auch nach 29,9 Jahren nachweisen können, dass die Titel rechtens ist und die Schuld noch besteht?
Jemand eine Idee?
Register für titulierte Forderungen?
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Re: Register für titulierte Forderungen?
Mit der Ausstellung des V-Bescheides ist die Sache für das Gericht erledigt.
Der Titel ist solange dein Titel, wie du ihn in der Hand hälst. Ist er weg, kannst du die Forderung vergessen.
Der Titel ist solange dein Titel, wie du ihn in der Hand hälst. Ist er weg, kannst du die Forderung vergessen.
- RA Peter Kraus
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Re: Register für titulierte Forderungen?
Anderer Auffassung das Gesetz in § 733 ZPO (Zivilprozessordnung).
Man bekommt eine zweite Ausfertigung des Titels, z.B. wenn man glaubhaft macht, dass die erste Ausfertigung nicht mehr existiert.
Hier plauschen ein paar Rechtsanwaltsfachangestellte über ihre praktischen Erfahrungen:
https://www.foreno.de/viewtopic.php?f=9&t=54372
Man bekommt eine zweite Ausfertigung des Titels, z.B. wenn man glaubhaft macht, dass die erste Ausfertigung nicht mehr existiert.
Hier plauschen ein paar Rechtsanwaltsfachangestellte über ihre praktischen Erfahrungen:
https://www.foreno.de/viewtopic.php?f=9&t=54372
Re: Register für titulierte Forderungen?
Ich war mit meinem Post leider etwas voreilig. Mein Fall ist äusserst kompliziert und nichts für's Forum.
Bezüglich zweite Ausfertigung: Über das Vollstreckungsportal der Länder lassen sich wohl Kopien/Zweitschriften (wie auch immer) anfordern, wenn der Titel beim Mahngericht des Bundeslandes registriert ist und(!) nach 2013 erwirkt wurde. Quelle: telefonische Auskunft Vollstreckungsportal.de
Bezüglich zweite Ausfertigung: Über das Vollstreckungsportal der Länder lassen sich wohl Kopien/Zweitschriften (wie auch immer) anfordern, wenn der Titel beim Mahngericht des Bundeslandes registriert ist und(!) nach 2013 erwirkt wurde. Quelle: telefonische Auskunft Vollstreckungsportal.de
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
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