Reparatur nicht versandfähiger Ware?

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wolle
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Reparatur nicht versandfähiger Ware?

Ich (als Kunde) streite mich gerade mit einem Versandhändler bzw. dessen Vorlieferanten rum. Wir haben für das Hotel einen Saunaofen gekauft, explizit für die Nutzung in Hotelsaunen beworben, Preis ungefähr 3x so hoch wie ein Saunaofen für den Privatgebrauch in ähnlicher Leistungsklasse. Jedenfalls war das Ding Dead on Arrival, die Verdampferfunktion produziert reproduzierbar einen Fehler und der Ofen schaltet ab. Wir lassen ihn daher aktuell ohne Verdampferfunktion laufen. In der Gebrauchsanweisung wird ein Einbau durch einen Elektrofachbetrieb gefordert, anderenfalls Tod und Verderben. Wir lassen sowas natürlich schon aus versicherungsrechtlichen Gründen durch einen Elektrofachbetrieb einbauen, hat ca. 300 Euro gekostet. Naja, jedenfalls will das Ding nicht so recht und man bot mir zunächst an, ich könne den Ofen doch einschicken. Ich hab mich dann auf den Standpunkt gestellt, dass der Ofen fest angeschlossen und somit fest verbaut ist und ich ihn nicht einfach wieder rausbauen kann, ohne weitere erhebliche Kosten zu verursachen, abgesehen davon dass er an dem Standort wenigstens für den Notbetrieb ja auch gebraucht wird. Ich hab den Hersteller gefragt ob man denn keinen Werkskundendienst betreibt, wenn man denn behauptet, für den professionellen Einsatz zu bauen und wie man sich das so vorstellt. Jetzt kommt der Vorschlag, sie liefern einen neuen Ofen und wir sollen den alten einschicken, und sie würden sich den Ofen dann vor Ort angucken und wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass das unser Fehler war, dann müssten wir den neuen Ofen bezahlen (wir reden von 3.000 Euro).

So, viel Text, kurze Frage: Das Ding ist vorschriftsgemäß fest installiert. Kann der Händler überhaupt eine Rücksendung verlangen? Und wenn ja, kann ich ihm wenigstens die vergeblichen Montage- und Demontagekosten aufs Auge drücken. Und Zusatzfrage: Ich hab ca. 10 Stunden mit der Fehlersuche nach Herstellerangabe verbracht, war natürlich für die Füße. Kann ich das dem Hersteller oder Lieferanten aufs Auge drücken? Ich hab nenn ganz ansehnlichen Stundensatz ;)


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koshop
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Re: Reparatur nicht versandfähiger Ware?

Zum 1.1.2018 gab es ja ein paar Änderungen im Gewährleistungsrecht.

Neu ist der § 439 Abs. 3 BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
“Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.”
Gilt seit dem 1.1.2018 auch im B2B Bereich. D.h. die müssen dir den Einbau und die Ausbaukosten ersetzen. Gilt aber nur für Verträge die nach dem 1.1.2018 geschlossen wurden. Bzw. für Verbraucher aufgrund eines BGH Urteils schon vorher.

Verbraucher dürfen sogar nach § 475 Abs. 6 BGB einen Vorschuss verlangen.
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