Auskunftsrecht DSGVO

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gato77
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Nun das ist das was Personen die damit schon zu tun hatten aussagen. Zum Glück wurde ich noch nicht von denen besucht. Es kommt natürlich immer auf die Person an, die gerade bei dir vor Ort ist. ABER ein korrektes, nettes, positives Verhalten zahlt sich meistens aus. Wenn man im Gegenteil Arrogant auftritt hat es meistens den gegenteiligen Effekt. Wir können uns das nun mal nicht aussuchen ob und wer uns die Behörden auf den Hals hetzt. Somit muss man sich überlegen wie man damit umgeht.


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koshop
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Da sehe ich aber auch die WaWi-Anbieter in der Pflicht und verstehe nicht, dass es da noch keine Funktion für einen Export gibt.
Ich geh mal davon aus, dass das im Laufe dieses Jahres irgendwann kommt. Ist eigentlich kein großes Hexenwerk. Da muss sich einer mal hinsetzen und eine SQL Abfrage ausbaldovern die alle mit einem Kundenkonto verknüpften Daten in der Datenbank in eine csv Datei exportiert.

Wir jammern jetzt rum, aber in so einem Jahr denke ich wird das im Prinzip Routine sein und so eine Auskunft 5 Minuten dauern. Nur fragt dann keiner mehr nach seinen Daten weil man dann ja niemanden mehr damit schickanieren kann.
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

koshop hat geschrieben: 6. Mär 2019 14:40
Da sehe ich aber auch die WaWi-Anbieter in der Pflicht und verstehe nicht, dass es da noch keine Funktion für einen Export gibt.
Ich geh mal davon aus, dass das im Laufe dieses Jahres irgendwann kommt. Ist eigentlich kein großes Hexenwerk. Da muss sich einer mal hinsetzen und eine SQL Abfrage ausbaldovern die alle mit einem Kundenkonto verknüpften Daten in der Datenbank in eine csv Datei exportiert.

Wir jammern jetzt rum, aber in so einem Jahr denke ich wird das im Prinzip Routine sein und so eine Auskunft 5 Minuten dauern. Nur fragt dann keiner mehr nach seinen Daten weil man dann ja niemanden mehr damit schickanieren kann.
Für mein Shop System gibt es so ein Plugin...wirft die Daten entweder als PDF oder als maschinenlesbar aus. Angeblich DSGVO konform. Hab das mal getestet, da sind einfach nur die Daten "hingerotzt", keinerlei Form, keinerlei Info´s zu Verarbeitungszwecken, keine Verarbeitungskategorien etc. Das würde allein wohl schon nicht der Anforderung genügen. Dann sind das auch lediglich die Daten die in einem Teil des Unternehmens gespeichert sind, eben im Shopsystem. Aber ich habe noch Daten vom Kunden im Email Programm, in der Wawi und was weiß ich noch wo alles was verteilt ist. Ich glaube man wird das nie einfach auf Knopfdruck hinbekommen. Es wird immer ein mords Aufwand bleiben. Vielleicht wenn alle Systeme von einem Anbieter kämen.

Irgendwie ist das auch krank. Es kann ja irgendwo nicht sein, dass ein Einzelunternehmer pro Anfrage mehrere Stunden blockiert ist. Irgendwie muss man ja auch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Wenn diese Anfragen mal mehr werden, dann gute Nacht. Schaut doch mal in euren Kundenstamm....wenn davon nur 0,x % das in Anspruch nehmen, dann könnt ihr dicht machen.

Hier gehört gesetzl. nachgebessert. Ich weiß jetzt schon, dass es das eh nicht war. Er bekommt das Ding dann von mir und dann wird er Widerspruch einlegen oder sonst was, damit er sich besser fühlt.
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gato77
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Wir haben ja alle das selbe Problem, aber mit der Begründung darfst du never ever kommen, DENN wir müssen uns schon vorher Gedanken gemacht haben wie wir die Daten vorbereiten und weitergeben, Risikoplan bei Datenpannen usw. Ich weiss nicht und habe mich nach der erste Anfrage darum gekümmert... gibbet net. (-S Also theoretisch, hat man das schon vor dem 25.05.18 geplant, dokumentiert und festgelegt. :-y man muss es dann nur noch schnell machen :twisted:
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Also so ganz ist das ja nicht an mir vorbei gegangen. Ich habe das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das Löschprotokoll (finde ich persönlich sehr schwierig umzusetzen...allein schon beim Thema emails....manche sind steuerrechtlich relevant, manche nicht...dies und das....unterschiedliche Speicherfristen bla bla), Datenschutznotfall Konzept, Datenschutzkonzept und die Verarbeitungsverträge sofort ausdruckbar, wenn jemand klingelt.

Aber bei den Anfragen ist es schwierig...reichen die kurzen ausgefüllten Standart Vorlagen oder muss es die umfangreiche Version sein, wie es die Behörden machen!? Wie gesagt in meinem Fall waren es 300 Seiten die ich vom Bundesamt für Umwelt bekommen habe. Wie lange da der Beamte wohl dran gesessen hat???? Und letzteres kann man nicht vorher schon irgendwie bereit legen. Man kann sich höchstens einen Plan machen wo man überall suchen muss und was man alles zusammen tragen muss, damit dann nichts vergisst. Man glaubt garnicht wo überall Daten gespeichert sind (und wie schwierig es sein kann...zu garantieren alles zu unterschiedlichen Fristen wieder zu löschen). Aber die konkreten Daten im Bedarfsfall tatsächlich zusammentragen und in ein Format bringen, das dauert Stunden und legt eine kleines Unternehmen lahm....sofern es die umfangreiche Version verlangt wird.
CNC-Holzwelt
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Mach es einfach so, wie es für Dich wirtschaftlich "noch" sinnvoll ist.
Schick Ihm das was Du hast per Email und gut ist es.
Er kackt dir wahrscheinlich sowieso vor den Koffer - so oder so.

Alles andere später sehen. Wenn es nachweißbar ist,
das er Dir nur schaden will, lässt sich das auch prima per Anwalt regeln.
Ein ordentliches Anschreiben mit anständiger Kostennote mit Bezug auf den
Sachverhalt und Ruhe ist.

Du musst Dich um Deinen eigenen Laden kümmeren und nicht um
solche "Leute" mit Sonderwünschen. beiss
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Technokrat
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Das Thema wird wahrscheinlich noch eine Weile beschäftigen, bis es "sauber abgeklopfte" Vorgehensweisen gibt.

Ich hatte kürzlich auch das Vergnügen - wobei dahinter keine Rachsucht sondern wohl wirklich der Wunsch nach Information steckte. Das ist ja ok. Um überhaupt etwas zu haben, habe ich tatsächlich den Generator benutzt und den Text dann auf mein Gebimse angepasst:
koshop hat geschrieben: 5. Mär 2019 10:14 Ich hab hier noch einen Auskunftsgenerator gefunden. Vielleicht hilfts:

https://www.juraforum.de/musterauskunft-generator/
Das habe ich dann dem Rechtsbeistand vorgelegt und der fand´s ok.

Nur: Weil die Anfrage per Mail kam, und ich nicht sicherstellen kann, dass das Mailkonto nicht gehackt oder sonst ein Identitätsdiebstahl vorliegt, habe ich alle Klardaten entfernt und durch Datenarten ersetzt: [Adresse], [eMail], [Username], [Sexualpartner]...
Das mit dem Hinweis versehen, dass ich erst einen Nachweis/Ausweis benötige, bevor ich Klardaten verschicke, weil der Datenschutz ernst genommen wird.

War vielleicht eine knappe A4-Seite, mal sehen, was daraus wird. Ich denke, wenn die Anfrage aus persönlichem Interesse gestellt worden ist, dürfte sie absolut ausreichend beantwortet sein.
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Zierfischprofi
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Letztendlich kannst Du den Kunden und seine Aufträge auch einfach löschen und ihm dann mitteilen dass gar keine Daten mehr gespeichert sind. Fertig.
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Eat The Rich
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Zierfischprofi hat geschrieben: 1. Mai 2019 11:11 Letztendlich kannst Du den Kunden und seine Aufträge auch einfach löschen und ihm dann mitteilen dass gar keine Daten mehr gespeichert sind. Fertig.
kommst du da alleine drauf oder hilft dir jemand dabei? applaus
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
welpe
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Zierfischprofi hat geschrieben: 1. Mai 2019 11:11 Letztendlich kannst Du den Kunden und seine Aufträge auch einfach löschen und ihm dann mitteilen dass gar keine Daten mehr gespeichert sind. Fertig.
wtf
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Zierfischprofi
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Verstehe ich nicht. Wenn keine Daten mehr gespeichert sind ist doch auch keine Auskunft mehr erforderlich. Dafür hat meine Warenwirtschaft sogar extra die Funktion den Datensatz zu anonymisieren. Was genau spricht dagegen? Meine Antwort auf diese Anfrage wäre dann einfach dass keine Daten mehr gespeichert sind.
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Kaluna
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Zierfischprofi hat geschrieben: 1. Mai 2019 14:20 Was genau spricht dagegen? Meine Antwort auf diese Anfrage wäre dann einfach dass keine Daten mehr gespeichert sind.
Dass es schlicht nicht stimmt und nicht stimmen kann, sonst müsstest du alle Unterlagen, die der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen ebenfalls vernichten.
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Zierfischprofi
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Ah, OK, ich wusste nicht dass es auch für Papier gilt. Ist aber so.
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