Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklärung

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mwp
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Registriert: 12. Okt 2009 14:40
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Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklärung

Im Bereich Lebensmittelbedarfsgegenstände kenne ich mich leider noch nicht aus, aber es gibt dazu verschiedene Gesetze u. a. EU-Verordnung 1935/2004 und 2023/2006.

Ich habe mal begonnen mich einzulesen, aber so recht schlau bin ich noch nicht geworden. Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

1) Muss der EU-Hersteller von unbehandelten Holz-Produkten (z. B. Holzkochlöffel) oder Glas-Produkten (Trinkglas) eine Konformitätsbescheinigung bezüglich Lebensmittelverträglichkeit bereitstellen?

2) Muss der EU-Hersteller von behandelten Holz-Produkten (z. B. mit Ölen oder Lacken) eine Konformitätsbescheinigung bezüglich Lebensmittelverträglichkeit bereitstellen? Und macht es einen unterschied, ob z. B. nur reine Naturöle verwendet werden?

3) Wenn ich von einem EU-Hersteller Holz beziehe und es selbst mit einem für Lebensmittel zugelassenem Öl/Lack/was auch immer behandele, muss ich dann das "neue Produkt" von einem Labor/Testinstitut (z. B. DEKRA) prüfen lassen?


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Wolkenspiel
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Re: Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklär

Hersteller von Behältern und Zubehör, welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen eine Konformitätsbescheinigung liefern. Ansonsten dürfen solche Behältnisse nicht als solches in Umlauf gebracht werden.

Eigenhändige Veränderungen sind nicht anzuraten. Du weißt doch gar nicht, mit was das Holz behandelt wurde.
Eigene Untersuchungen sind ebenfalls nicht anzuraten, denn
1. kannst Du gar nicht alles, was erforderlich ist für diese Untersuchung, abdecken.
2. haben diese Sachen ja keine Lotnummer, d.h. eine Nachverfolgung ist nicht möglich. D.h., selbst wenn Du die Untersuchung selbst machen lässt - es bringt Dir nichts. Jede produzierte Charge muss eine eigene Konformitätsbescheinigung haben. Es gibt aber gar keine nachverfolgbare Produktion, da fängt das Elend ja schon an.

Die Sachen, die Du in Polen kaufst, dürfen nicht für den Einsatz im Lebensmittelbereich dienen. Im eigenen Interesse würde ich einen neuen, seriösen Lieferanten suchen.
Die Tatsache, dass Dein Lieferant noch nie etwas von dieser Thematik gehört hat, würde mir persönlich Angst machen. Und zum Thema Naturöle: wie definierst Du Naturöle? Meinst Du Bioöle? Und wenn ja, woher weißt Du, dass hier Bio eingesetzt wurde? Und welcher Biostandard wurde eingesetzt?
Ich kann Dir nur raten, die Finger von diesem Lieferanten zu lassen.
theobro
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Re: Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklär

Wir verlangen grundsätzlich von allen unseren Lieferanten eine Konformitätserklärung. Ein Lieferant der das nicht fertig in der Schublade hat, der ist auch als Lieferant für Lebensmittelbedarfsgegenstände schon direkt durchgefallen.

Ob man die Konformitätserklärung wirklich braucht? Wir hatten vor drei Tagen die Lebensmittelüberwachung da. Es wurden Proben von Verpackungsmaterialien zur Untersuchung mitgenommen. "Und wenn Sie die haben sollten, bitte auch eine Kopie der Konformitätserklärung." Falls nicht, dann halt nicht "das brauchen sie ja eigentlich auch nicht". Also haben wir bei der letzten Kontrolle tatsächlich keine gebraucht, aber das ist ja keine rechtsverbindliche Auskunft und kann bei der nächsten Kontrolle und damit dem nächsten Kontrolleur schon wieder ganz anders aussehen. Im übrigen haben wir die Konformitätserklärungen auch alle ausgedruckt und mitgegeben.
Was glaubst Du was das kostet, wenn sich herausstellt das die Verpackungen nicht in Ordnung sein sollten? Und was da nochmal draufkäme, wenn wir keine Konformitätserklärung hätten und auch sonst keinen Nachweis, dass die Produkte laut Hersteller in Ordnung sind? Mal ganz abgesehen von Imageschaden durch den fälligen Rückruf und den möglichen Gesundheitsrisiken.

Wenn Du selber solche Produkte herstellen möchtest, dann musst Du für alle Ausgangsstoffe die Tauglichkeit nachweisen können. Außerdem heißt das dann auch noch nicht automatisch, dass die Kombination der Rohstoffe zugelassen ist. Denn verschiedene Stoffe die einzeln ungefährlich sind, können zusammen ganz anders reagieren.
mwp
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Re: Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklär

Andere für Lebensmittelbedarfsgegenstände relevante Regelungen

Bisher gibt es noch nicht für alle Materialien, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, spezifische europäische Rechtsvorschriften. Für diese nicht-harmonisierten Bereiche können aber teilweise andere Regelungen herangezogen werden.
https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Siche ... aende.html

Wo finde ich denn eine Liste mit Materialien bzw. Stoffen, die zugelassen sind?

Wir verkaufen zum Beispiel auch Gläser und beziehen diese vom Großhändler. Muss der Großhändler mir hierfür eine Konformitätserklärung bereitstellen?
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Wolkenspiel
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Re: Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklär

mwp hat geschrieben:Wir verkaufen zum Beispiel auch Gläser und beziehen diese vom Großhändler. Muss der Großhändler mir hierfür eine Konformitätserklärung bereitstellen?
Natürlich. Warum denn nicht?
Für chemische Geschichten wende Dich an Dein Vet-Amt (Lebensmittelüberwachung), aber die werden Dich auch nur an Labors verweisen, die viel Geldda für haben wollen. Du kommst um diese Bescheinigungen nicht drumrum.
mwp
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Re: Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklär

Wolkenspiel hat geschrieben:
mwp hat geschrieben:Wir verkaufen zum Beispiel auch Gläser und beziehen diese vom Großhändler. Muss der Großhändler mir hierfür eine Konformitätserklärung bereitstellen?
Natürlich. Warum denn nicht?
Ich habe vier Großhändler angeschrieben, von denen wir Gläser beziehen/bezogen haben. Nur einer hat eine Konformitätserklärung bereitgestellt. Die anderen haben alle nicht geantwortet. Telefonische Nachfrage, habe ich nur die Aussage bekommen ich bekomme noch Rückmeldung, die bis heute nicht gekommen ist :evil:
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Wolkenspiel
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Re: Lebensmittelbedarfsgegenstände - wann Konformitätserklär

Dann haben sie keine und Du solltest die Quelle wechseln.
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