Einer unserer Lieferanten hat eine erweiterte Garantie auf eigene und Vertriebsprodukte eingeführt.
Das ganze ist mit einer Registrierung und einem Gewinnspiel und sonstigen Sachen verknüpft.
Auch gilt diese Garantie nur für das Vertriebsgebiet des Lieferanten, also nicht für die ganze EU.
Ist das so rechtens?
Ich müsste das ja im Shop mit bei den betroffenen Artikeln angeben, aber bin mir nicht ganz sicher.
Hier mal der Link zu der Site mit den Infos:
https://shop.warwick.de/?modul=shop&sit ... er&lang=de
4 Jahre Garantie, so möglich?
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Re: 4 Jahre Garantie, so möglich?
Wenn du eine freiwillige Garantie gibts, also etwas was über die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung hinaus geht, dann müssen alle Bedingungen der Garantie beim Angebot genannt werden.
Einfach nur "4 Jahre Herstellergarantie" reicht da nicht.
Zu den Einschränkungen etc.: Das ist erlaubt, da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Angelegenheit handelt. Genau aus diesem Grund (eventuelle Bedingungen) muss der ganze Kram auch genannt werden.
Alternative: Im Verkaufsangebot nicht auf die Garantie hinweisen...
Einfach nur "4 Jahre Herstellergarantie" reicht da nicht.
Zu den Einschränkungen etc.: Das ist erlaubt, da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Angelegenheit handelt. Genau aus diesem Grund (eventuelle Bedingungen) muss der ganze Kram auch genannt werden.
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Re: 4 Jahre Garantie, so möglich?
Würde da ein Link auf die o.g. Site bei jedem Produkt in unserem Shop reichen?
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