Da Amazon seinen Kunden gezahlte Beträge bereits erstattet, ohne die Retourenware erhalten oder gar geprüft zu haben, kommen in der Zeit nach Karneval nun die "Kostümverleih"-Kunden mit ihren Retouren. Diese wollen teils dreckige Schuhe mit massiven Tragespuren, Flecken, Konfetti an der Sohle usw. zurückgeben, weil eine "nur ganz kurze Anprobe" ergeben hat, daß die Schuhe nicht passen. Aufgrund solcher Aussagen sendet man den Kunden ein Retourenlabel, erwartet natürlich wiederverkaufbare Ware und bekommt Müll.
Nun akzeptiert man natürlich den Widerruf, zahlt gezwungenermaßen auch die Rücksendekosten, zieht aber 100% des Warenpreises als Wertersatz. Folglich möchte der Kunde die Ware natürlich wieder haben, und man soll sie gefälligst kostenfrei wieder zusenden.
Was ich mich frage:
a) Ist die Ware durch den Widerruf nicht wieder mein Eigentum?
Wenn ja, biete ich dem Kunden an, gegen Zahlung der erneuten Versandkosten (in die die Kosten für das aufgrund einer Lüge gezockte Retourenlabel einfließen) einen erneuten Versand vorzunehmen.
b) Kommt dabei ein neuer Vertrag zustande, der womöglich wieder das volle WRR beinhaltet?
oder c) Kann ich von meiner Akzeptanz des Widerrufs, die nur aufgrund Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Kunden ("die Ware ist ungetragen und im gleichen Zustand wie erhalten") zustande gekommen ist, zurücktreten?
Wie sind Eure Meinungen, für die ich Euch sehr danke?
Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
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- Verkäuferperformance
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Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
Das Eigentum geht im Falle eines Widerrufs tatsächlich bei einer Rücksendung an dich zurück. Sollte die Ware tatsächlich unverkäuflich sein, ist auch das Einbehalten des Kaufpreises rechtens.
Das ist dann aber eine Entschädigungszahlung und keine Zahlung mit Eigentumsübertragung im eigentlichen Sinne, wie sie bei einem Kauf zustande kommt. Deswegen hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Ware.
Und es ist ja ersichtlich, warum sollte der Kunde auf der Ware bestehen, wenn sie ihm nicht passt?
Das Eigentum geht im Falle eines Widerrufs tatsächlich bei einer Rücksendung an dich zurück. Sollte die Ware tatsächlich unverkäuflich sein, ist auch das Einbehalten des Kaufpreises rechtens.
Das ist dann aber eine Entschädigungszahlung und keine Zahlung mit Eigentumsübertragung im eigentlichen Sinne, wie sie bei einem Kauf zustande kommt. Deswegen hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Ware.
Und es ist ja ersichtlich, warum sollte der Kunde auf der Ware bestehen, wenn sie ihm nicht passt?
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Das ist doch klar: Der Kunde hat die Ware voll bezahlt, also will er sie auch haben. Und sei es nur, um zu verhindern, daß ich sie nicht tatsächlich noch anderweitig verkaufe. Der Kunde ist mit seiner Lüge aufgeflogen und geht in Defensiv-Haltung über - da ist alles möglich.
Weil die Schuhe dem Kunden ja vorzüglich gepasst haben, wie die Tragespuren belegen. Oder übersehe ich Sarkasmus in Deinem Satz?Und es ist ja ersichtlich, warum sollte der Kunde auf der Ware bestehen, wenn sie ihm nicht passt?
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Irgendwie schonOder übersehe ich Sarkasmus in Deinem Satz?
Wollte damit nur sagen, dass der Betrug ersichtlich ist. Wenn die Schuhe, wie behauptet, nicht gepasst hätten, hätte er keinen Grund sie zurück zu verlangen.
In dem Sinne hat der Käufer nicht die Ware bezahlt, sondern dich entschädigt. Deswegen hat er mMn grundsätzlich keinen Anspruch auf die Ware mehr und du kannst ihm nur aus Kulanz die Ware gegen Bezahlung der Versandkosten anbieten.
Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Das Eigentum liegt bei dir. Um bei der speziellen Konstellation einen Musterprozess vor dem BGH zu vermeiden (denn in der Tat hat er die Dinger voll bezahlt und somit ist ein Eigentumsanspruch nicht von der Hand zu weisen) kannst du ihm doch mitteilen, dass die Dinger wie gesagt 100% wertgemindert sind und du ihm daher anbietest, sie ihm gegen Zahlung einer Versandkostenpauschale (die auch deine Arbeitszeit deckt, aber ich würds nicht übertreiben) zuzusenden.
Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Ich werd grad nicht ganz schlau draus - hast Du ihm 100% Wertersatz in Höhe des VK in Rechnung gestellt, oder in Höhe Deines EKs? Wenn ich mich recht entsinne, steht Dir nur ein Wertersatz in Höhe des von Dir gezahlten Netto-EKs zu...
- klynekrahm
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
D.h., wenn ich etwas zu teuer eingekauft habe und mit Verlust weiterverkaufen musste, erstattet der Kunde mir nach Widerruf die Differenz zu meinem EK?Disturbed hat geschrieben:...steht Dir nur ein Wertersatz in Höhe des von Dir gezahlten Netto-EKs zu...
Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Wenn mir nichts aktuelles durch die Lappen gegangen ist, sollte noch immer folgendes gelten, jeder Wertersatz sollte individuell geprüft werden und nicht pauschal angesetzt werden, dies kann also durchaus einen 100% Wertersatz ergeben.Disturbed hat geschrieben:Ich werd grad nicht ganz schlau draus - hast Du ihm 100% Wertersatz in Höhe des VK in Rechnung gestellt, oder in Höhe Deines EKs? Wenn ich mich recht entsinne, steht Dir nur ein Wertersatz in Höhe des von Dir gezahlten Netto-EKs zu...
Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Wie kommst du den auf die Idee?Ich werd grad nicht ganz schlau draus - hast Du ihm 100% Wertersatz in Höhe des VK in Rechnung gestellt, oder in Höhe Deines EKs? Wenn ich mich recht entsinne, steht Dir nur ein Wertersatz in Höhe des von Dir gezahlten Netto-EKs zu...
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Ich mache doch nicht 100% des Netto-, Brutto- oder sonst eines EKs geltend. Soll ich dem Kunden erzählen "Wir setzen 100% an, sie bekommen 61% des gezahlten Preises wieder, der Artikel hat uns nur 19,61 gekostet"?
Du meinst beides. Genau darum geht es aber, nämlich zu klären, ob die getragenen Schuhe nach 100% Wertersatz wieder mein Eigentum sind.wolle hat geschrieben:Das Eigentum liegt bei dir....
....hat er die Dinger voll bezahlt und somit ist ein Eigentumsanspruch nicht von der Hand zu weisen.
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Das Eigentum liegt wieder bei dir, das dürfte unstrittig sein. Aber ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass der Kunde nicht doch einen Herausgabeanspruch dir gegenüber hat, eben wegen der besonderen Konstellation, dass er die Ware vollständig bezahlt hat.Verkäuferperformance hat geschrieben:Du meinst beides. Genau darum geht es aber, nämlich zu klären, ob die getragenen Schuhe nach 100% Wertersatz wieder mein Eigentum sind.wolle hat geschrieben:Das Eigentum liegt bei dir....
....hat er die Dinger voll bezahlt und somit ist ein Eigentumsanspruch nicht von der Hand zu weisen.
Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Ach ich hab mal kurz vorm einschlafen ne Doku gesehen, da ging es darum, was passiert, wenn der Kunde im Geschäft Ware öffnet. Da hieß es dann, er wäre zwar nicht zum Kauf verpflichtet, aber natürlich zur Leistung von Wertersatz. Wobei dafür eben nicht der Verkaufspreis maßgeblich wäre, sondern lediglich der Einkaufspreis. Weil der Schaden ja niemals größer sein könne, als der Einkaufspreis des Händlers.koshop hat geschrieben:Wie kommst du den auf die Idee?Ich werd grad nicht ganz schlau draus - hast Du ihm 100% Wertersatz in Höhe des VK in Rechnung gestellt, oder in Höhe Deines EKs? Wenn ich mich recht entsinne, steht Dir nur ein Wertersatz in Höhe des von Dir gezahlten Netto-EKs zu...
Das habe ich nun hiermit in einen Topf geworfen. Nach Deiner Antwort habe ich aber nun etwas gegoogled. Davon bin ich zwar auch nicht schlauer geworden, denn die Grundlage des Wertersatzes scheint umstritten zu sein. Aber immerhin weiß ich nun, dass es auch Positionen gibt, die den VK als Basis des Wertersatzes rechtfertigen:
"[....] Nach einer Ansicht sollte der Wertersatz stets unter Zugrundelegung des tatsächlichen Wertes der Kaufsache ermittelt werden, während die andere, ebenso stark vertretene Meinung den tatsächlich vereinbarten Verkaufspreis als Ausgangspunkt heranziehen wollte. [....]"
https://www.it-recht-kanzlei.de/werters ... schnitt_99
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Die Kanzlei sagt ebenso, daß im Fernabsatz der volle Verkaufspreis angesetzt wird, da sich der Kunde ohne Einfluß und zeitlichen Druck die Annahme meines Angebotes überlegen konnte. Diie Frage nach der Grundlage für die Berechnung des Wertersatzes ist für mich also geklärt.
Die Frage bleibt: Sind die Schuhe wieder mein Eigentum? Kommt ein neuer Vertrag zustande, wenn ich dem Kunden gegen Überweisung der anfallenden Kosten die Schuhe wieder zurücksende? Man müsste bei Rechnungsstellung lediglich bei der Berechnung des Versands bleiben...
Die Frage bleibt: Sind die Schuhe wieder mein Eigentum? Kommt ein neuer Vertrag zustande, wenn ich dem Kunden gegen Überweisung der anfallenden Kosten die Schuhe wieder zurücksende? Man müsste bei Rechnungsstellung lediglich bei der Berechnung des Versands bleiben...
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Und was ist deine Befürchtung, wenn ein neuer Vertrag zustande kommt? Das der Kunde erneut ein Widerrufsrecht hat? Ich glaube kaum, dass die entsprechende Ware plötzlich in einem besseren Zustand erneut eintrifft.Verkäuferperformance hat geschrieben:Die Frage bleibt: Sind die Schuhe wieder mein Eigentum? Kommt ein neuer Vertrag zustande, wenn ich dem Kunden gegen Überweisung der anfallenden Kosten die Schuhe wieder zurücksende? Man müsste bei Rechnungsstellung lediglich bei der Berechnung des Versands bleiben...
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Re: Widerruf - 100% Wertersatz - Eigentum?
Nein, das wird sie sicher nicht. Ich denke, der neue Vertrag darf lediglich nicht die Ware zum Gegenstand haben, sondern nur erneute Verpackung und Versand, aufgebläht durch die Kosten für das erschlichene Retourenlabel.Nico-2012 hat geschrieben:Und was ist deine Befürchtung, wenn ein neuer Vertrag zustande kommt? Das der Kunde erneut ein Widerrufsrecht hat? Ich glaube kaum, dass die entsprechende Ware plötzlich in einem besseren Zustand erneut eintrifft.
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