Leider haben wir zum ersten Mal in unserem Leben Probleme mit dem Ex-Vermieter (Jüngelchen des Eigentümers der meinte ne Hausverwaltungsfirma zu gründen und dabei Inkompetenz wohl durch besonders forsches Auftreten meint kompensieren zu müssen)
Ausgezogen / Ende des Mietverhältnisses war Ende Februar 2016.
Schon beim Auszug / Übergabe hatten wir den Vermieter darauf hingewiesen, dass die Kaution bis auf einen Teil für etwaige Nebenkosten-Zusatzzahlungen zeitnah auszahlen ist. Solche sind ohnehin nicht / kaum zu erwarten, da wir in den vergangenen Jahren stets Vorauszahlungen zurückbekommen haben. Auch Kosten für "Schönheitsreperaturen" sind / waren im Mietvertrag auf 75 Euro gedeckelt, sodass auch dort groß nichts in Abzug gebracht werden kann.
Im Netz wird diesbezüglich ja oft auf eine in der Praxis etablierte berechtigte 6-Monatsfrist für den Vermieter für solche Prüfungen verwiesen.
Wir haben uns nun erlaubt höflich telefonisch nachzufragen und bekamen die Antwort "interessiert mich nicht, wir machen die Nebenkostenabrechnung für 2015 erst Ende des Jahres und dann zahlen wir vielleicht mal die Kaution aus"
(Wobei dann ja schon absehbar ist, dass der Knabe danach Ende 2017 meint, da wir ja 2016 noch drin gewohnt haben und die NK-Abrechnung für 2016 erst Ende 2017 fertig sein muss)
Finden wir natürlich wenig prickelnd, zumal wir wir auch ein paar begründete Zweifel an der wirtschaftlichen Solidität der Hausverwaltungs-GmbH haben und es ungern darauf ankommen lassen würden, dass die Kaution wirklich wie vorgeschrieben separat angelegt wurde...
Wie nun also vorgehen?
Einschreiben mit Fristsetzung hin und Mahnbescheid androhen?
Wenn dies nicht fruchtet - Mahnbescheid beantragen? Aber in welcher Höhe? Komplette Kaution oder unter Einrechnung eines entsprechenden Abschlages?
(falls das in den Rechtsbereich gehört, gern dorthin verschieben, mich würden aber rein Praxiserfahrungen /-tipps interessieren und nicht primär die Rechtslage, ich denk das grundsätzlich-juristische hierbei ist mir klar)
privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorgehen?
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- kasimirundemily
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
Schwierig zu sagen, ich würde es erst mal mit Deiner vorgeschlagenen Fristsetzung versuchen, dann evtl. Mahnbescheid, über den vollen Betrag zzgl. Zinsen, wenn schon, denn schon.
Es ist immer wieder das gleiche mit der Kaution, ist mir auch schon passiert, habe aber nach vielem Hin und Her mein Geld zurückbekommen.
Seit dem gibt es von mir nur noch eine Mietbürgschaft, ich lege kein Geld mehr für eine Kaution hin (abgesehen von der geringen Jahresgebühr für die Bürgschaft).
Es ist immer wieder das gleiche mit der Kaution, ist mir auch schon passiert, habe aber nach vielem Hin und Her mein Geld zurückbekommen.
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
Geh doch zum Mieterverein, die Jahresgebühr liegt unter 100€.
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
Naja, wir haben in unserer Rechtschutz sogar Mietrechtsschutz mit drin (bei entsprechender Selbstbeteiligung natürlich) aber soweit wollte ich es im ersten Step ja nicht treiben.
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
Ich kann den Mieterverein hier echt empfehlen.
Wir hatten ein ähnliches Problem, der Mieterverein hat einen entsprechenden Brief mit Aufforderung zur Zahlung aufgesetzt und auch telefonisch nachgefragt. Dann ging das recht zügig.
Bei einer Rechtsschutz ist immer ein Selbstbehalt dabei. Außerdem ist ein Anwalt deutlich teurer.
Wir hatten ein ähnliches Problem, der Mieterverein hat einen entsprechenden Brief mit Aufforderung zur Zahlung aufgesetzt und auch telefonisch nachgefragt. Dann ging das recht zügig.
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
Mach das mal in einer Großstadt. Dort geht der Trend zu 3 Monatsmieten Kaution und einer Bewerbungsmappe. Gibt ja genug Interessenten.Seit dem gibt es von mir nur noch eine Mietbürgschaft, ich lege kein Geld mehr für eine Kaution hin (abgesehen von der geringen Jahresgebühr für die Bürgschaft).
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
...die gesamte Mietkaution wegen möglicher Differenzen bei der Betriebskostenabrechnung zurückzuhalten, ist unzulässig.
Der Vermieter muß in dem Fall eine (realistische) Schätzung vornehmen und kann dann allenfalls einen angemessenen Teilbetrag der Kaution einbehalten.
Vorgehensweise: Den Vermieter mit Hinweis auf diese Kriterien anschreiben und Auszahlung der Kaution bis zum [Datum] auffordern und zwar per Einschreiben. Anschließend zu einem ortansässigen Rechtsanwalt gehen und auffordern lassen. Da sich der Vermieter im Verzug befindet, hat er dann die Kosten des Anwalts zu zahlen.
Der Vermieter muß in dem Fall eine (realistische) Schätzung vornehmen und kann dann allenfalls einen angemessenen Teilbetrag der Kaution einbehalten.
Vorgehensweise: Den Vermieter mit Hinweis auf diese Kriterien anschreiben und Auszahlung der Kaution bis zum [Datum] auffordern und zwar per Einschreiben. Anschließend zu einem ortansässigen Rechtsanwalt gehen und auffordern lassen. Da sich der Vermieter im Verzug befindet, hat er dann die Kosten des Anwalts zu zahlen.
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
@jessi
Danke.
Wobei der Anwalt dann ja auch lediglich "nur" nochmal nen bösen Brief schreiben und danach nen Mahnbescheid beantragen würde, oder?
Danke.
Wobei der Anwalt dann ja auch lediglich "nur" nochmal nen bösen Brief schreiben und danach nen Mahnbescheid beantragen würde, oder?
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Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
Böse Briefe vom Anwalt bringen erfahrungsgemäß halt sehr viel Das ist ja sowas wie die Garantie für die Gegenseite, dass es sich bei euch nicht um Idioten handelt, die alles mit sich machen lassen.
Re: privater Vermieter hält Kaution zurück - wie jetzt vorge
Und da sich der Vermieter dann sowieso in Verzug befindet und die Kosten dafür an der Backe hat, hätte ich keine Skrupel.
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