Jetzt bin ich ein wenig schockiert....
Wir beziehen eine Chipsmarke namens "Cheetos" von 2 Großhändlern, einer davon ist sogar offizieller Partner des Herstellers, hier aus Deutschland.
Jetzt haben wir bei uns im Briefkasten eine Abmahnung gefunden von Intersnack Deutschland GmbH. Diese haben uns eine Abmahnung geschickt. wir dürfen die Cheetos nicht mehr verkaufen weil die ein Produkt haben was "Chitos" heißt....
Ich weis das Intersnack beim Namen eher änderst herum geklaut hat. Die Cheetos gibt es nämlich bereits seit mehreren Jahrzehnten in den USA und England.
Muss. Ich die Abmahnung an unseren Händler weiterleiten? Ich hatte bis eben keine Ahnung das wir dieses Produkt aus oben benannten Gründen nicht verkaufen dürfen?!?
Ich hoffe jemand kann eine ungefähre Richtung vorgeben....
Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
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- comandante
- Beiträge: 418
- Registriert: 11. Jun 2014 08:55
Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
Chitos ist als Wortmarke seit Ende 1979 registriert: https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... 1003236/DE
Ob es Cheetos schon vorher in in USA/UK gab, spielt m.E. keine Rolle. Der Name ist sicherlich ähnlich genug, so dass der Anspruch gerechtfertigt erscheint.
Ob es Cheetos schon vorher in in USA/UK gab, spielt m.E. keine Rolle. Der Name ist sicherlich ähnlich genug, so dass der Anspruch gerechtfertigt erscheint.
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- RA Peter Kraus
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Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
Nach einem Blick ins Markenregister: Das scheint eine ziemlich tragische Geschichte zu sein.
Pepsico hatte eigentlich die älteren Markenrechte an "Chee.tos" (Zeitrang 1966 in BRD, 1974 in DDR). Später hat Pepsico diesen Zeitrang dann noch in eine EU-Marke mitnehmen können - die aber letztlich nach einem Löschungsantrag gelöscht wurde.
Ich vermute, es ist Pepsico zum Verhängnis geworden, dass sie (lt. Wikipedia) 1998 den Markennamen "Chee.tos" zu "Cheetos" (ohne Punkt) geändert haben und dadurch ihren besseren Zeitrang verloren haben (die Marke "Chee.tos" dürfte dann wegen fünfjähriger Nichtbenutzung etwa 2003 löschungsreif geworden sein). Die Auseinandersetzungen Chitos gegen Cheetos (eigentlich Intersnack gegen Pepsico) toben laut Markenregister jedenfalls schon seit mindestens fünfzehn Jahren. Insofern ist es auffällig, dass hierzulande noch "Cheetos" angeboten werden.
Gerichtsentscheidungen in Verletzungsverfahren sehe ich jetzt nur (eine) in Tschechien (auf tschechisch) und dort hat 2013 Pepsico gewonnen.
Aus den beiden letztgenannten Gründen lohnt es sich vielleicht, nicht gleich das Handtuch zu werfen, sondern die Sache weiter aufzubohren - wenngleich in den amtlichen Widerspruchsverfahren meist Intersnack gewonnen hat.
P.S.: Mehr zum Thema allgemein gibt´s in meinem tollen PDF-Ratgeber "Wie geht Markenschutz" (http://www.rakraus.de/ratgeber_markenanmeldung.htm)
Pepsico hatte eigentlich die älteren Markenrechte an "Chee.tos" (Zeitrang 1966 in BRD, 1974 in DDR). Später hat Pepsico diesen Zeitrang dann noch in eine EU-Marke mitnehmen können - die aber letztlich nach einem Löschungsantrag gelöscht wurde.
Ich vermute, es ist Pepsico zum Verhängnis geworden, dass sie (lt. Wikipedia) 1998 den Markennamen "Chee.tos" zu "Cheetos" (ohne Punkt) geändert haben und dadurch ihren besseren Zeitrang verloren haben (die Marke "Chee.tos" dürfte dann wegen fünfjähriger Nichtbenutzung etwa 2003 löschungsreif geworden sein). Die Auseinandersetzungen Chitos gegen Cheetos (eigentlich Intersnack gegen Pepsico) toben laut Markenregister jedenfalls schon seit mindestens fünfzehn Jahren. Insofern ist es auffällig, dass hierzulande noch "Cheetos" angeboten werden.
Gerichtsentscheidungen in Verletzungsverfahren sehe ich jetzt nur (eine) in Tschechien (auf tschechisch) und dort hat 2013 Pepsico gewonnen.
Aus den beiden letztgenannten Gründen lohnt es sich vielleicht, nicht gleich das Handtuch zu werfen, sondern die Sache weiter aufzubohren - wenngleich in den amtlichen Widerspruchsverfahren meist Intersnack gewonnen hat.
P.S.: Mehr zum Thema allgemein gibt´s in meinem tollen PDF-Ratgeber "Wie geht Markenschutz" (http://www.rakraus.de/ratgeber_markenanmeldung.htm)
- comandante
- Beiträge: 418
- Registriert: 11. Jun 2014 08:55
Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
Vielen lieben dank ersteinmal für die beiden Stellungnahmen.
Nochmal die Frage an RA Kraus:
Ich habe mich ja in dem Punkt auf meinen Händler verlassen. Bis dato, hatte ich aber keine Kenntnis davon das ich mich mit den Cheetos (übrigens äußerst lecker) auf einem markenrechtlichen Minenfeld bewege...
Wenn man googlet dann wird man ebenfalls feststellen, das diese an jeder Ecke im Internet angeboten werden. Selbst große Plattformen, natürlich auch Amazon, bieten diese an.
Wie ist denn das mit dem Großhändler, und dessen Infomationspflicht, zu bewerten?
Nochmal die Frage an RA Kraus:
Ich habe mich ja in dem Punkt auf meinen Händler verlassen. Bis dato, hatte ich aber keine Kenntnis davon das ich mich mit den Cheetos (übrigens äußerst lecker) auf einem markenrechtlichen Minenfeld bewege...
Wenn man googlet dann wird man ebenfalls feststellen, das diese an jeder Ecke im Internet angeboten werden. Selbst große Plattformen, natürlich auch Amazon, bieten diese an.
Wie ist denn das mit dem Großhändler, und dessen Infomationspflicht, zu bewerten?
Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
Wenn du Geld & Zeit hast, dann kannst du gegen deinen Lieferanten vorgehen - genau wie dein Gegner gegen dich vorgeht.
Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
Ich würde mal ganz untechnisch sagen, dass der Großhändler rechtlich unproblematisch für die Abmahnkosten haftet. Wie man da jetzt allerdings am Geschicktesten vorgeht... Vermutlich muss man im Rahmen der Schadengeringhaltungspflicht den GH fragen, ob man unterschreiben soll oder nicht. Er muss ja später für die Kosten des einen oder anderen Wegs aufkommen. Oder wie funktioniert das jetzt in der Praxis?
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Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
Vielleicht hilft dieser alte Thread ein wenig bzgl. Haftung Großhändler: http://www.sellerforum.de/abmahnungen-b ... 16024.html
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Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
.. hat nicht "unser" RA alles Wichtige geschrieben?
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort
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Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
Dazu noch nicht.
Das Weiterreichen, also der Rückgriff auf den Lieferanten, ist leider nicht sooo einfach 1:1 möglich. Aber einen Versuch wert.
Das Weiterreichen, also der Rückgriff auf den Lieferanten, ist leider nicht sooo einfach 1:1 möglich. Aber einen Versuch wert.
- comandante
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Re: Abmahnung wegen ähnlich klingendem Namen
RA Peter Kraus hat geschrieben:Dazu noch nicht.
Das Weiterreichen, also der Rückgriff auf den Lieferanten, ist leider nicht sooo einfach 1:1 möglich. Aber einen Versuch wert.
Und wie?
Wir können uns hierzu gerne auch persönlich unterhalten...
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