Ich finde viele Infos im Netz, meine Stb. sagt, ich muss ihn nicht gewähren, aber es scheint auch eine gesetzliche Grundlage zu geben. Weiß jemand, wie es sich verhält?
Die Mutter einer Mitarbeiterin ist gestorben (wir reden von dem seit langem absehbaren Tod einer alten, kranken Frau, nicht dem einer jungen Frau) und die MA hat sich dann erst mal 14 Tage krank schreiben lassen. Nun fragt sie nach 2 Tagen Sonderurlaub, sie hätte gegoogelt und ihr würde das zustehen.
Im Arbeitsvertrag haben wir keinen Sonderurlaub vereinbart.
Sonderurlaub
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Re: Sonderurlaub
Einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub gibt es dafür nicht (sonst wären entsprechende Klauseln in Tarifverträgen recht sinnfrei).
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Re: Sonderurlaub
Ich weiß nicht, inwiefern der § 616 BGB hier greift. Les mal unter:
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... urlaub-zu/
oder
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeit ... rlaub.html
Kommt auch darauf an, wie sehr die die MA am Herzen liegt.
Du kannst ja wohl "Nö" sagen und die MAin müßte dann klagen.
Es bestehht dann allerdings evtl. die Gefahr, dass du wieder ne Krankschreibung für eine Woche bekommst.
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... urlaub-zu/
oder
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeit ... rlaub.html
Kommt auch darauf an, wie sehr die die MA am Herzen liegt.
Du kannst ja wohl "Nö" sagen und die MAin müßte dann klagen.
Es bestehht dann allerdings evtl. die Gefahr, dass du wieder ne Krankschreibung für eine Woche bekommst.
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Re: Sonderurlaub
§616 BGB regelt das.
Ein paar Infos auch hier: http://arbeits-abc.de/sonderurlaub-ansp ... egelungen/
Es ist eigentlich eher fraglich, ob man den Sonderurlaub überhaupt noch gewähren muss, wenn sich die Mitarbeiterin bereits für eine längere Zeit hat krankschreiben lassen.
Ein paar Infos auch hier: http://arbeits-abc.de/sonderurlaub-ansp ... egelungen/
Es ist eigentlich eher fraglich, ob man den Sonderurlaub überhaupt noch gewähren muss, wenn sich die Mitarbeiterin bereits für eine längere Zeit hat krankschreiben lassen.
Re: Sonderurlaub
§ 616 BGB halte ich in diesem Fall nicht für einschlägig, weil das auslösende Ereignis schon vorüber ist. Zur Erledigung von Formalitäten (Beerdigung etc.) war in den zwei Wochen danach ausreichend Zeit. Jetzt rückwirkend einen ggf. seinerzeit vorhandenen Anspruch geltend zu machen geht m.E. nicht.
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Re: Sonderurlaub
Das hatte ich gar nicht so verstanden, dass das schon etwas länger her ist.Ralf hat geschrieben:..Jetzt rückwirkend einen ggf. seinerzeit vorhandenen Anspruch geltend zu machen geht m.E. nicht...
Wenn das so ist, dann stimme ich Drir voll zu.
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Re: Sonderurlaub
Ist hier natürlich nicht einschlägig, aber mir wurde neulich aus erster Hand von einem verbeamteten Lehrer erzählt, bei dem auch ein naher Angehöriger während den Sommerferien gestorben ist. Da er während der Sommerferien keinen Sonderurlaub nehmen konnte (weil er ja eh frei hatte), hat er den Sondeurlaub während der Schulzeit eingeklagt. Und natürlich Recht bekommen.
Re: Sonderurlaub
Ein Lehrer hat aber auch den entsprechenden Anspruch nach Gesetz oder Tarifvertrag.
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Re: Sonderurlaub
Ich sag ja, es tut hier nichts zur Sache. Aber soviel zum Thema "das hätte man schon in den Wochen vorher regeln können".
Re: Sonderurlaub
Das war ja auch bezogen auf einen ggf. vorhandenen Anspruch nach § 616 BGB. Da geht es um eine vorübergehende Verhinderung. Die kann man m.E. nicht nachträglich geltend machen. Entweder ist man verhindert und verlangt nach § 616 BGB die Zahlung der Vergütung oder man lässt es. Aber nicht zwei Wochen später damit kommen, dass man ja einen Anspruch gehabt hätte.
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Re: Sonderurlaub
Danke, aber wie gesagt, diese ganzen Infos im Netz habe ich selbst gefunden.
Was mir nicht klar ist:
Es gibt den Anspruch per Gesetz. Und ich verstehe es so, dass aber im Arbeitsvertrag (bzw. in Tarifverträgen) davon abweichende Regelungen getroffen werden können. In meinen Arbeitsverträgen steht drin, dass es eben keinen Sonderurlaub gibt. Wobei ich da in solche Fällen natürlich mit mir reden lasse. Ich möchte es nur eben jetzt so detailliert wissen, weil Trauer keine Krankheit ist. Und eine Krankmeldung über 14 Tage mich schon etwas irritiert hat - vor allem jetzt im Zusammenhang mit der Forderung nach 2 Tagen Sonderurlaub.
Was mir nicht klar ist:
Es gibt den Anspruch per Gesetz. Und ich verstehe es so, dass aber im Arbeitsvertrag (bzw. in Tarifverträgen) davon abweichende Regelungen getroffen werden können. In meinen Arbeitsverträgen steht drin, dass es eben keinen Sonderurlaub gibt. Wobei ich da in solche Fällen natürlich mit mir reden lasse. Ich möchte es nur eben jetzt so detailliert wissen, weil Trauer keine Krankheit ist. Und eine Krankmeldung über 14 Tage mich schon etwas irritiert hat - vor allem jetzt im Zusammenhang mit der Forderung nach 2 Tagen Sonderurlaub.
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Re: Sonderurlaub
Das fand ich interessant
Nur bei nahen Angehörigen besteht Recht auf Sonderurlaub
Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Grund. Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Großeltern... Normalerweise ist der Arbeitnehmer in einem solchen Fall etwa zwei Tage freigestellt - einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung...
Wäre in deinem Fall im Kranksein passiert.
Nur bei nahen Angehörigen besteht Recht auf Sonderurlaub
Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Grund. Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Großeltern... Normalerweise ist der Arbeitnehmer in einem solchen Fall etwa zwei Tage freigestellt - einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung...
Wäre in deinem Fall im Kranksein passiert.
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Re: Sonderurlaub
§ 616 regelt ja in dem Sinne keinen "Sonderurlaub" sondern eine Lohnforzahlung bei Verhinderung zur Arbeit zu kommen ohne Verschulden. Wenn ein naher Angehöriger stirbt ist der Mitarbeiter ggf ohne Verschulden an seiner Arbeit gehindert weil er z.B. die Beerdigung organsieren oder besuchen muss.
Soweit ich das verstanden habe war sie in dem Zeitraum krank. Macht ja nix. Die Frage ist ja nicht ob sie krank war sondern ob sie für den Zeitraum Lohn bekommen hat. Z.B. in Form von Lohnfortzahlung. Wenn ja, warum sollte sie dann noch einen weiteren Anspruch haben?
Ich gehe nicht davon aus, daß sie jetzt noch verhindert ist zur Arbeit zu kommen.
Es geht hier ja nicht um Erholungsurlaub der dann auch irgendwann anders genommen oder verschoben werden kann, sondern um eine Verhinderung aus einem konkreten Anlass zu einem konkreten Zeitpunkt.
Klar wird das wenn wir mal den Todesfall durch was anderes ersetzen:
Nehmen wir an, ich wäre daran gehindert zur Arbeit zu kommen weil plötzlich von einem anderen Tag auf den anderen die Kita streikt und ich das Kind betreuen muss. Dann würde hier auch §616 greifen. Nehmen wir an, ich war an dem Tag sowieso zu Hause weil ich krank war. Dann kann ich ja auch nicht sagen: Da hat die Kita gestreikt, ich war aber sowieso krank, deshalb will ich für den Streiktag noch einen Tag extra Sonderurlaub aufgrund §616.
Anders wäre das nur bei einem Vertrag in dem z.B. steht: "Stirbt ein naher Angehöriger erhält der Mitarbeiter 2 Tage Sonderurlaub."
Siehe auch hier:
https://www.verdi-bub.de/service/praxis ... hinderung/
Soweit ich das verstanden habe war sie in dem Zeitraum krank. Macht ja nix. Die Frage ist ja nicht ob sie krank war sondern ob sie für den Zeitraum Lohn bekommen hat. Z.B. in Form von Lohnfortzahlung. Wenn ja, warum sollte sie dann noch einen weiteren Anspruch haben?
Ich gehe nicht davon aus, daß sie jetzt noch verhindert ist zur Arbeit zu kommen.
Es geht hier ja nicht um Erholungsurlaub der dann auch irgendwann anders genommen oder verschoben werden kann, sondern um eine Verhinderung aus einem konkreten Anlass zu einem konkreten Zeitpunkt.
Klar wird das wenn wir mal den Todesfall durch was anderes ersetzen:
Nehmen wir an, ich wäre daran gehindert zur Arbeit zu kommen weil plötzlich von einem anderen Tag auf den anderen die Kita streikt und ich das Kind betreuen muss. Dann würde hier auch §616 greifen. Nehmen wir an, ich war an dem Tag sowieso zu Hause weil ich krank war. Dann kann ich ja auch nicht sagen: Da hat die Kita gestreikt, ich war aber sowieso krank, deshalb will ich für den Streiktag noch einen Tag extra Sonderurlaub aufgrund §616.
Anders wäre das nur bei einem Vertrag in dem z.B. steht: "Stirbt ein naher Angehöriger erhält der Mitarbeiter 2 Tage Sonderurlaub."
Siehe auch hier:
https://www.verdi-bub.de/service/praxis ... hinderung/
Ein Anspruch aus § 616 BGB ergibt sich nur dann, wenn die unterbliebene Arbeitsleistung allein auf dem persönlichen Leistungshindernis beruht, also Kausalität besteht. Wäre die/der Beschäftigte auch beim Hinwegdenken des Leistungshindernisses aus einem anderen Grund ihren/seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen, besteht also kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Re: Sonderurlaub
Ich denke mal, dass man durch die Krankmeldung keinen Sonderurlaub mehr geltend machen kann.
Bis zu zwei Tage Sonderurlaub (Angehöriger 1. Grades) kann gestattet werden, um z. B. die Organisation der Beerdigung zu übernehmen etc. - durch die längere Krankmeldung des AN danach ist dies aber hinfällig.
Bis zu zwei Tage Sonderurlaub (Angehöriger 1. Grades) kann gestattet werden, um z. B. die Organisation der Beerdigung zu übernehmen etc. - durch die längere Krankmeldung des AN danach ist dies aber hinfällig.
Re: Sonderurlaub
Ihr seid ja alle krass drauf....
Da wird echt Zeit und evtl. noch Anwaltskosten verschwendet wegen 2 weiteren Tagen?
Plus die Enttäuschung/Wut der MAin und die daraus resultierende schlechtere Arbeitsmoral...
Ich weiß, war nicht gefragt, wollte ich aber trotzdem mal gesagt haben
Es mag trotzdem Leute geben, die den Verlust Ihrer Mutter nicht in 10 Minuten verarbeiten können...Wolkenspiel hat geschrieben:wir reden von dem seit langem absehbaren Tod einer alten, kranken Frau, nicht dem einer jungen Frau
Da wird echt Zeit und evtl. noch Anwaltskosten verschwendet wegen 2 weiteren Tagen?
Plus die Enttäuschung/Wut der MAin und die daraus resultierende schlechtere Arbeitsmoral...
Ich weiß, war nicht gefragt, wollte ich aber trotzdem mal gesagt haben
Re: Sonderurlaub
Im Grunde hast du ja Recht, aber mit der Arbeitsmoral und der Loyalität zum Arbeitgeber kann es bei der MA bei sofortiger Krankschreibung und Forderung nach zusätzlichem Sonderurlaub nicht weit her sein.
Insofern...
Insofern...
Re: Sonderurlaub
Es kann ja auch einfach sein, dass es ihr beschissen geht und ihr zur Zeit alles recht egal ist.fussel hat geschrieben:Im Grunde hast du ja Recht, aber mit der Arbeitsmoral und der Loyalität zum Arbeitgeber kann es bei der MA bei sofortiger Krankschreibung und Forderung nach zusätzlichem Sonderurlaub nicht weit her sein.
Insofern...
Wie gesagt, nicht jeder Mensch ist gleich und es soll noch Leute geben, die eine enge Bindung zu Ihren Eltern haben auch wenn sie schon alt war.
Re: Sonderurlaub
Wenn es mir beschissen geht und alles egal ist, dann google ich nicht danach was mir zusteht.
- Wolkenspiel
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Re: Sonderurlaub
Wir müssen die emotionale Situation meiner MA nicht diskutieren. Ich verstehe alles, gar kein Thema. Aber Trauer ist keine Krankheit. Wenn man ein paar Tage nicht kommen kann, ist das auch kein Ding. Aber 14 Tage von vorneherein einzuplanen, weil man nicht schlafen kann. Sorry.
Und dann noch nach Sonderurlaub fragen, weil die Beerdigung nicht in diese 14 Tage fällt. Da hört mein Verständnis auf. Sowas hätte ich noch nichtmal gebracht, als ich noch im öffentlich Dienst war.
Und dann noch nach Sonderurlaub fragen, weil die Beerdigung nicht in diese 14 Tage fällt. Da hört mein Verständnis auf. Sowas hätte ich noch nichtmal gebracht, als ich noch im öffentlich Dienst war.
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