Hallo,
ich musste mal was widerrufen, und jetzt hat der Händler mir alles erstattet außer 1,50 € Zahlartenkosten für PayPal.
Mir gehts nicht um die 1,50 €, aber wir erstatten diese Kosten bei unseren Kunden mit.
Wer hat nun recht?
Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
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- SchneiderMusik
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Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
Sowas "vergessen" viele ganz gern, wie auch die Hinversandkosten. Wenn man freundlich nachfragt wurde es halt "leider zufällig" vergessen...
Viele Grüße,
Christian
Christian
- SchneiderMusik
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Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
Nö, der hat das schon extra so kommuniziert, dass das nicht erstattet wird.
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- Registriert: 5. Jul 2013 13:19
Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
Rückzahlung von zusätzlichen Gebühren nach Widerruf?
Widerruft der Verbraucher seine Vertragserklärung, nachdem er bereits gezahlt hat, muss der Shopbetreiber ihm sämtliche geleisteten Zahlungen erstatten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), Az.: C-511/08 in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Danach musste der Verkäufer nach einem Widerruf eines Verbrauchers auch die Hinsendekosten erstatten. Daraus folgerte das Amtsgericht Berlin-Köpenick mit Urteil vom 25.08.2010 (Az.: 6 C 369/09), dass daher auch die für die ausgewählte Zahlungsart „Nachnahme“ anfallenden Gebühren zu zählen sind. Diese Entscheidung kann man auf alle zusätzlichen Gebühren übertragen, so dass auch Extrakosten für Kreditkarten- oder PayPal-Zahlungen ebenfalls zu erstatten wären.
Widerruft der Verbraucher seine Vertragserklärung, nachdem er bereits gezahlt hat, muss der Shopbetreiber ihm sämtliche geleisteten Zahlungen erstatten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), Az.: C-511/08 in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Danach musste der Verkäufer nach einem Widerruf eines Verbrauchers auch die Hinsendekosten erstatten. Daraus folgerte das Amtsgericht Berlin-Köpenick mit Urteil vom 25.08.2010 (Az.: 6 C 369/09), dass daher auch die für die ausgewählte Zahlungsart „Nachnahme“ anfallenden Gebühren zu zählen sind. Diese Entscheidung kann man auf alle zusätzlichen Gebühren übertragen, so dass auch Extrakosten für Kreditkarten- oder PayPal-Zahlungen ebenfalls zu erstatten wären.
Anerkannter Sachverständiger für die Bewertung von Endkunden und Ebayfachidioten
Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsende ... 02014.html
Gerade im Hinblick auf die Nachnahmekosten interessant
Gerade im Hinblick auf die Nachnahmekosten interessant
Der Weisswurstaequator verlaeuft exakt entlang der Donau. Suedlich
davon ist ein schoenes Land mit freundlichen Menschen und gutem Essen.
Noerdlich davon beginnt der Strand und es gibt Fisch. Leute wohnen da
auch.
davon ist ein schoenes Land mit freundlichen Menschen und gutem Essen.
Noerdlich davon beginnt der Strand und es gibt Fisch. Leute wohnen da
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Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
Naja, schon etwas älter, daher wohl so nicht mehr anwendbar, da das Widerrufsrecht ja mittlerweile geändert wurde.Los-Wochos hat geschrieben:Widerruft der Verbraucher seine Vertragserklärung, nachdem er bereits gezahlt hat, muss der Shopbetreiber ihm sämtliche geleisteten Zahlungen erstatten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), Az.: C-511/08 in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Danach musste der Verkäufer nach einem Widerruf eines Verbrauchers auch die Hinsendekosten erstatten. Daraus folgerte das Amtsgericht Berlin-Köpenick mit Urteil vom 25.08.2010 (Az.: 6 C 369/09), dass daher auch die für die ausgewählte Zahlungsart „Nachnahme“ anfallenden Gebühren zu zählen sind. Diese Entscheidung kann man auf alle zusätzlichen Gebühren übertragen, so dass auch Extrakosten für Kreditkarten- oder PayPal-Zahlungen ebenfalls zu erstatten wären.
Nach neuem Widerrufsrecht, muss dem Kunden explizit alles erstattet werden, was er gezahlt hat. Ausgenommen sind lediglich Aufschläge für Extra-Services beim Versand. Also z.B. Express-Lieferung oder sowas.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
- Scienceticker
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Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
Ich denke nicht, daß man solche grundlegenden Dinge irgendwie diskutieren muß.
- fossi
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Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
Der Verbraucher ist nach Widerruf kostenmäßig gleichzustellen, wie vor der Bestellung.
Hinversandkosten und Zahlartenaufschläge sind eindeutig Problem des Verkäufers,
über Zuschläge wie Nachnahmegebühren und Express kann man sich sicher streiten.
Einzig den Rückversand kann man den Endkunden inzwischen rechtswirksam aufbrummen.
Und ja: bei vielen Verkäufern wird bei Rückerstattungen erstmal was "vergessen", bis sich der Kunde beschwert. Ob sich der nachträgliche Aufwand / Mailverkehr rechnet, muss man mit sich selber ausmachen...
Hinversandkosten und Zahlartenaufschläge sind eindeutig Problem des Verkäufers,
über Zuschläge wie Nachnahmegebühren und Express kann man sich sicher streiten.
Einzig den Rückversand kann man den Endkunden inzwischen rechtswirksam aufbrummen.
Und ja: bei vielen Verkäufern wird bei Rückerstattungen erstmal was "vergessen", bis sich der Kunde beschwert. Ob sich der nachträgliche Aufwand / Mailverkehr rechnet, muss man mit sich selber ausmachen...
Re: Widerruf - Erstattung Zahlartenaufschlag
Ich hab das erst vor wenigen Wochen selbst hier erfragt...
http://www.sellerforum.de/recht-gesetz- ... 42916.html
http://www.sellerforum.de/recht-gesetz- ... 42916.html
Viele Grüße
Petra
Petra
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