Hallo,
wir haben folgendes "Problem" mit einem Kunde, bzw. er mit uns
Unser Kunde hat per Ebay einen Artikel erworben, den wir unvohergesehenderweise
leider nicht mehr lieferbar haben. Leider war die Versand E-Mail bereits versendet.
(Vielen Dank für Ihren Kauf, die Ware wird innerhalb der nächsten 24 h versendet: in dem Sinne...).
Wir haben dem Kunden nun einen vergleichbaren Ausweichartikel sowie
eine komplette Rückabwicklung inkl. Erstattung des Rechnungsbetrages angeboten.
K. lehnte jedoch beides ab und verlangt die Lieferung des erworbenen Artikels)
(Ist auch leider ein sehr kommunikations-resistenter Vertreter unserer Spezies)
und verlangt Schadensersatz, weil er den Artikel nun woanders beziehen will.
Ist es uns als Verkäufer nicht möglich vom Vertrag zurück zu treten, ihm dem Rechnungsbetrag
zu erstatten und gut ist?
Rücktritt vom Kaufvertrag.
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag.
Hallo,
Einfach zurücktreten geht leider nicht, Vertrag ist Vertrag.
Ggf. schadensbegrenzung betreiben und den Artikel wo anders relativ günstig selbst einkaufen.
Je nach deinen AGB könnte es ggf. sein, dass der Vergleichsartikel ok ist.
Einfach zurücktreten geht leider nicht, Vertrag ist Vertrag.
Ggf. schadensbegrenzung betreiben und den Artikel wo anders relativ günstig selbst einkaufen.
Je nach deinen AGB könnte es ggf. sein, dass der Vergleichsartikel ok ist.
- dance
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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag.
..wenn ich ne Kamera "Canon EOS 4500 XF" bestelle und die bestätigt bekomme, dann will ich erstmals genau dieses Produkt.
Nur nach Absprache wäre ich bereit a) das Nachfolgemodell oder ein höherwertiges Modell zu akzeptieren, nicht aber einfach einen vergleichbaren Artikel (was ist vergleichbar?). Das kann der Verkäufer nicht einfach aussuchen. Vielleicht will ich grundsätzlich keine Kamera von Olympus oder Sony, um bei dem Kamerabeispiel zu bleiben. Das hat erstmals mit dem Preis gar nichts zu tun.
Und der Käufer will ja genau den bestellten Artikel. Bleibt also nur, diesen Artikel beim Hersteller oder Mitbewerber zu kaufen und dem Käufer zu liefern.
Oder: dem Käufer Schadenersatz zu leisten. Den muss der Käufer erstmal beziffern.
Du könntest den Artikel z.B. da kaufen, wo ihn der Käufer jetzt beziehen möchte.
Nur nach Absprache wäre ich bereit a) das Nachfolgemodell oder ein höherwertiges Modell zu akzeptieren, nicht aber einfach einen vergleichbaren Artikel (was ist vergleichbar?). Das kann der Verkäufer nicht einfach aussuchen. Vielleicht will ich grundsätzlich keine Kamera von Olympus oder Sony, um bei dem Kamerabeispiel zu bleiben. Das hat erstmals mit dem Preis gar nichts zu tun.
Und der Käufer will ja genau den bestellten Artikel. Bleibt also nur, diesen Artikel beim Hersteller oder Mitbewerber zu kaufen und dem Käufer zu liefern.
Oder: dem Käufer Schadenersatz zu leisten. Den muss der Käufer erstmal beziffern.
Du könntest den Artikel z.B. da kaufen, wo ihn der Käufer jetzt beziehen möchte.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag.
Gute Lösungsmöglichkeiten, danke!
Vergleichbar hieß in unserem Fall, dass wir dem Kunden mehrere Artikel
präsentiert haben, die die gleichen Funktionen besitzen.
Wir senden dem Kunden ja nicht aus eigenem Ermessen etwas, dass er nicht bestellt hat.
Aber nun gut, dieser Drops ist eh gelutscht
Vergleichbar hieß in unserem Fall, dass wir dem Kunden mehrere Artikel
präsentiert haben, die die gleichen Funktionen besitzen.
Wir senden dem Kunden ja nicht aus eigenem Ermessen etwas, dass er nicht bestellt hat.
Aber nun gut, dieser Drops ist eh gelutscht
Re: Rücktritt vom Kaufvertrag.
StefanHF hat geschrieben: Aber nun gut, dieser Drops ist eh gelutscht
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