Wideruf und defekte Ware bekommen

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Gesperrt
Rampower

Wideruf und defekte Ware bekommen

MoiN!

Ich hab einen Kunden der ein Wideruf gemacht hat und mir das Handy zurückgeschickt hat.
Nur war das Display kaputt,der Kunde sagte es wär Ihm beim einpacken runtergefallen.

Muß ich das Handy nun zurücknehmen oder kann ich das verweigern? Da ja das display(Touchscreen) kaputt ist.Der Kunde besteht auf die volle Erstattung, was ich widerum nicht einsehe.

Hat jemand nen Tip wie ich das am besten lösen kann ?

Danke im vorraus


3 Monate gratis Händlerbund
jessikaxxl
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2406
Registriert: 5. Okt 2007 18:19
Land: Deutschland

Re: Wideruf und defekte Ware bekommen

...hat er Dir geschrieben, daß ihm das Handy beim Einpacken runtergefallen ist?

Handelt es sich um einen gewerblichen Verkauf?
Rampower

Re: Wideruf und defekte Ware bekommen

Beide Fragen kann ich mit Ja beantworten
jessikaxxl
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2406
Registriert: 5. Okt 2007 18:19
Land: Deutschland

Re: Wideruf und defekte Ware bekommen

"Sehr geehrter Herr Stinkstiefel,

nach eigenen Angaben wurde der Schaden am Kaufgegenstand durch Sie verursacht. Für den entstandenen Wertverlust haften Sie daher allein.

Wir stellen Ihnen anheim, gegen Zahlung in Höhe von *** Euro Versandkosten das Gerät im derzeitigen Zustand an Sie zurückzusenden. Soltte die Zahlung des vorgenannten Betrags nicht bis zum 25. April 2008 bei uns eingegangen sein, werden wir den Kaufgegenstand unter Angabe der vorhandenen Mängel veräußern und den erzielten Preis abzüglich der Verkaufskosten an Sie ausschütten.

Mit freundlichen Grüßen"


Das Gerät sollte über einen Privataccount oder außerhalb von eBay verkauft werden, um eine Preismanipulation durch den Käufer zu vermeiden.
Rampower

Re: Wideruf und defekte Ware bekommen

Besten Dank!

Der Kunde hat schon geantwortet und verzichtet komplett aufs Geld.Ich werd das defekte Handy dann mal einstellen :-)
Benutzeravatar
Ramrod
Beiträge: 2111
Registriert: 6. Okt 2007 10:25
Land: Deutschland
Wohnort: Gladenbach

Re: Wideruf und defekte Ware bekommen

ich glaube so einfach kannst Du dir es nicht machen, denn das Teil ist immer noch Eigentum des Kunden.
Also darfst Du es nicht einfach vehöckern.
Schick es Ihm zurück, oder behalt es bei Dir im Lager.
_______________________________
--- Den Letzten beiss die Hunde ---
Gesperrt

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information