Schreiben vom Kunden

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
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Ralf
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Re: Schreiben vom Kunden



"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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wolle
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Re: Schreiben vom Kunden

Okay, das kann ich ja noch halbwegs (aber auch wirklich nur halbwegs) nachvollziehen, aber mein Fall ist da doch noch etwas von entfernt, denke ich. Wettbewerbsrechtlich schädige ich ja nur mich, wenn ich meinen Käuferkreis einschränke.
wolle
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Re: Schreiben vom Kunden

Gesperrte Käufer

Verkäufer können ausgewählte Käufer daran hindern, Gebote für ihre Angebote abzugeben. Die gesperrten Käufer werden durch eine Meldung darauf hingewiesen, dass sie nicht berechtigt sind, Gebote für die Artikel des betreffenden Verkäufers abzugeben.
Hat eigentlich irgendjemand nenn Screenshot, wie das genau aussieht?
Ralf
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Re: Schreiben vom Kunden

wolle hat geschrieben:Okay, das kann ich ja noch halbwegs (aber auch wirklich nur halbwegs) nachvollziehen, aber mein Fall ist da doch noch etwas von entfernt, denke ich. Wettbewerbsrechtlich schädige ich ja nur mich, wenn ich meinen Käuferkreis einschränke.
Ich hatte das darauf bezogen, dass es von dir als einleuchtend beschrieben wurde, weil es eine eBay-Regelung ist. Das ist der Mindestpreis auch. Um Wettbewerb ging es mir nicht.
Hat eigentlich irgendjemand nenn Screenshot, wie das genau aussieht?
Hast du keinen zweiten Account?

Außerdem geht es doch hier gar nicht um die Sperrliste.
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piddelpum
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Re: Schreiben vom Kunden

Hat er denn schon mitgeboten und Du hast sein Gebot gestrichen? Dann könnte nämlich ein Rechtsanspruch bestehen...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Anne
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Re: Schreiben vom Kunden

warum hast du diese sperre gewählt? ist es ein mitbewerber? hat er zu viel zu günstig ersteigert?
Ralf
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Re: Schreiben vom Kunden

Anne hat geschrieben:warum hast du diese sperre gewählt? ist es ein mitbewerber? hat er zu viel zu günstig ersteigert?
Du hast den ersten Beitrag gelesen?
Zum Sachverhalt: Ich habe gestern bei Ebay die Sperre aktiviert, dass ein Käufer innerhalb von 10 Tagen nur auf x Auktionen gleichzeitig bieten kann.
Das gilt pauschal und ist m.E. eine super Sache, um Gebühren zu sparen.
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Meierbaer2008
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Re: Schreiben vom Kunden

Mich interessiert in dieser Sache eigentlich, auf WAS er klagen will. Auf den gleichen Artikel für 8€ ??? In so einem Fall würd' ich's drauf ankommen lassen. Soll er doch mal erst in Vorkasse bei Gericht treten und dann mal alle "Beweise" vorbringen - das er z.B. überhaupt nicht bieten konnte usw. ...

... ich denke mir bei solchen "Kunden" immer: Wo haben die nur die ganze Zeit her??? ... das die für 8€ überhaupt nen Brief verfassen??
wolle
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Re: Schreiben vom Kunden

piddelpum hat geschrieben:Hat er denn schon mitgeboten und Du hast sein Gebot gestrichen? Dann könnte nämlich ein Rechtsanspruch bestehen...
Nein, hatte er nicht.
wolle
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Re: Schreiben vom Kunden

Ralf hat geschrieben:
Außerdem geht es doch hier gar nicht um die Sperrliste.
Richtig, aber den Fall könnte man ja gleich mitklären. Ich hab halt keine Vorstellung, wie das aussieht, und privat kaufe ich bei Ebay nix.
wolle
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Re: Schreiben vom Kunden

Meierbaer2008 hat geschrieben:Mich interessiert in dieser Sache eigentlich, auf WAS er klagen will. Auf den gleichen Artikel für 8€ ???
Ich hab keine Ahnung, warum der Krach schlägt, wenns ihm um den Artikel gegangen wäre, hätte er sich den gleichen Artikel ein paar Stunden später für +/- 2 Euro holen können.

Ich glaube, es handelt sich in der Tat um einen schweren Fall von Rechthaberitis gepaart mit einem Übermaß an Zeit...
wolle
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Re: Schreiben vom Kunden

Ralf hat geschrieben:Ich hatte das darauf bezogen, dass es von dir als einleuchtend beschrieben wurde, weil es eine eBay-Regelung ist. Das ist der Mindestpreis auch. Um Wettbewerb ging es mir nicht.
Richtig, aber am Nicht-zustande-kommen des Vertrags hat der wettbewerbsrechtliche Verstoß doch nichts geändert, oder? Was vertragsrechtlich erlaubt ist, muss wettbewerbsrechtlich ja noch lange nicht in Ordnung sein, und wettbewerbsrecht scheidet im von mir geschilderten Fall imho ja aus.
So verstehe ich das zumindest...
Ralf
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Re: Schreiben vom Kunden

Wir reden hier aneinander vorbei. Ich bezog mich auf folgende Aussage von dir:
Dass Ebay-Regeln keine unmittelbare Wirkung auf das Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter haben, ist mir bekannt, aber ich denke schon, dass man die Ebay-Regeln hier heranziehen kann, weil ich meine Angebote nunmal in diesem Kontext einstelle. Das klingt doch eigentlich einleuchtend, oder nicht?
Natürlich ist das einleuchtend. Aber das heißt noch lange nicht, dass das ein Gericht nicht vielleicht anders sieht. Und als Beispiel dafür habe ich die Sache mit dem Mindestpreis herangezogen, auch wenn es dort um einen Wettbewerbsverstoß ging. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass solche Regeln vielleicht mal anders ausgelegt werden können.

Ich finde das auch völlig ok, wenn ich Käufer daran hindere, mehr als eine von mir festgelegte Anzahl an Artikeln zu kaufen. Ein Hinweis wäre jedoch angebracht und ggf. auch die Möglichkeit, weitere Käufe in der Abwicklung zu tätigen Natürlich ist die Regel u.a. ursprünglich dafür vorgesehen, dass einen Spaßbieter, Mittbewerber etc. nicht leerkaufen können und nicht dafür, weitere Käufe außerhalb abzuwickeln.
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Meierbaer2008
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Re: Schreiben vom Kunden

"Abgabe nur in handelsüblichen Mengen" ;-)

Bin ich überhaupt verpflichtet alles an jeden zu verkaufen? Hat man als Verkäufer keine Rechte - Kunden abzulehnen? Oder ist das wie beim Taxi ... ne "Beförderungspflicht" ??? .. bin da im Moment ehrlich etwas unwissend ...
wolle
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Re: Schreiben vom Kunden

Ralf hat geschrieben: Ich finde das auch völlig ok, wenn ich Käufer daran hindere, mehr als eine von mir festgelegte Anzahl an Artikeln zu kaufen. Ein Hinweis wäre jedoch angebracht und ggf. auch die Möglichkeit, weitere Käufe in der Abwicklung zu tätigen Natürlich ist die Regel u.a. ursprünglich dafür vorgesehen, dass einen Spaßbieter, Mittbewerber etc. nicht leerkaufen können und nicht dafür, weitere Käufe außerhalb abzuwickeln.
Wie gesagt, deswegen wollte ich die Überlegung ja auf den Fall erweitern, dass ich einen gewissen Bieter ausschließe, einfach, weil ich das so will. Das ist ja der beschriebene Fall, nur in erweiterter Form.

Ein Ebay-Angebot ist im Rahmen der Ebay-AGB vielleicht bindend, aber die Bindungswirkung ist m.E. gerade durch die Ebay-AGB begründet und deswegen kann Sie auch einfach durch Ebay-Regeln (wie zum Beispiel: Ein Verkäufer kann bestimmte Kunden über Regeln oder auch einfach so ausschließen) teilweise wieder aufgehoben werden.

Was ich meinte ist, dass das wettbewerbsrechtlich noch um einiges komplizierter sein kann als privatrechtlich zwischen Käufer und Verkäufer.

Aber ich weiß, wie du es meintest :-)
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Anne
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Re: Schreiben vom Kunden

Ralf: ich kenne die funktion nicht. wo finde ich die? macht man nur bei auktionen oder? oder was soll das problem sein, wenn einen die mitbewerber bei festpreisartikeln leer kaufen? so lange die zahlen, können sie mein ganzes lager kaufen. :)
Ralf
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Re: Schreiben vom Kunden

Anne hat geschrieben:Ralf: ich kenne die funktion nicht. wo finde ich die? macht man nur bei auktionen oder? oder was soll das problem sein, wenn einen die mitbewerber bei festpreisartikeln leer kaufen? so lange die zahlen, können sie mein ganzes lager kaufen. :)
Hier: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?B ... references
Es soll schon vorgekommen sein, dass mit Fake-Accounts gekauft wird ...
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