Hallo!
Wir haben da eine Kundin die relativ "kurz angebunden" gewesen ist und der zudem die Versandkosten nicht gepasst haben.
Die "Gute" hat über Auktionen 80 Artikel ersteigert, mit einem Wert von ca. 700 EUR.
Dazu kommt noch das wir sie aus 40 laufende Auktionen entfernen mussten (haben dies auch gemacht).
Nun die Frage, ist das noch im Sinne des Widerrufsrecht (in meinen Augen nicht, da schon fast von gewerblichen Handel auszugehen ist) bzw. Rechtsmissbräuchlich?
Bitte um Tipps und Anregungen was man da machen kann (Schadensersatz, Erfüllung des Kaufvertrags ect.).
Gruß
Pifan
Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
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Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
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Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Irgendwie fehlen da aber noch ein paar Informationen
Kannst Du mal schreiben, inn welchem zeitlichen Ablauf das geschehen ist, wie und zu welchen Versandkosten Du geliefert hast.
War sie 80 x Höchstbietende? Welche Artikeleinzelpreise? Hat sie gezahlt? die Ware erhalten?
grumpf
Kannst Du mal schreiben, inn welchem zeitlichen Ablauf das geschehen ist, wie und zu welchen Versandkosten Du geliefert hast.
War sie 80 x Höchstbietende? Welche Artikeleinzelpreise? Hat sie gezahlt? die Ware erhalten?
grumpf
Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht.
Konrad Adenauer
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- boxensport
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Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Das Gesetz ist da ziemlich deutlich, wer als Privatperson online kauft, bei dem ist das Fernabsatzgesetz anzuwenden. Anders wäre es wenn die Rechnung (der Vertragspartner) zu einem Gewerbebetrieb geht (da sind deine AGB noch zu berücksichtigen). Das Gesetz kennt da kein Höchstgrenzen oder Mengen. Das kennt nur Privat und die Beschränkung der Rückversandkosten unter 40€ ansonsten wüsste ich keinen Grund, warum die Dame kein Recht auf ein Widerruf haben sollte.pifan hat geschrieben: Nun die Frage, ist das noch im Sinne des Widerrufsrecht (in meinen Augen nicht, da schon fast von gewerblichen Handel auszugehen ist) bzw. Rechtsmissbräuchlich?
Bitte um Tipps und Anregungen was man da machen kann (Schadensersatz, Erfüllung des Kaufvertrags ect.).
Gruß
Pifan
Wenn du der Dame was unrechtes BEWEISEN kannst sieht es anders aus. Ansonsten ausser Spesen nix gewesen....
Gruß Olaf
nur weil ich die Rechtschreibung nicht richtig beherrrsche, höre ich nicht auf mich einzumischen....
http://www.industrieware.de
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- fossi
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Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
War es eine Privatadresse?
Um welche Sorte Artikel handelt es sich?
Immer die gleichen Dinge, oder wildes Durcheinander?
Klar ist sowas ärgerlich, aber in den meisten Fällen musst du auch bei dieser Menge warscheinlich das Widerrufsrecht einräumen.
Um welche Sorte Artikel handelt es sich?
Immer die gleichen Dinge, oder wildes Durcheinander?
Klar ist sowas ärgerlich, aber in den meisten Fällen musst du auch bei dieser Menge warscheinlich das Widerrufsrecht einräumen.
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Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Ich denke Fossi spricht da aus Erfahrung wenn Jemand 100 Luftballons oder mehr für eine Hochzeit bestellt, dann ist das ja auch nicht gewerblich.
Anders sieht es auch wenn Jemand mehrere Artikel die man sogar nicht in der Menge gebrauchen kann.
Beispiel: Jemand kauft 30 Festplatte der gleichen Marke/Modell und Kapazität
Da wird dem kein Richter Glauben schenken das es sich hierbei um eine Privatbestellung handelt oder auch um eine Sammelbestellung für Freunde.
Anders sieht es auch wenn Jemand mehrere Artikel die man sogar nicht in der Menge gebrauchen kann.
Beispiel: Jemand kauft 30 Festplatte der gleichen Marke/Modell und Kapazität
Da wird dem kein Richter Glauben schenken das es sich hierbei um eine Privatbestellung handelt oder auch um eine Sammelbestellung für Freunde.
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--- Den Letzten die Hunde ---
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Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Wir habe ja auch kein Problem mit der Anwendung des Widerrufsrechts, nur in diesem Fall empfinde ich das als Rechtsmissbrauch und geht klar zu weit.boxensport hat geschrieben: Das Gesetz ist da ziemlich deutlich, wer als Privatperson online kauft, bei dem ist das Fernabsatzgesetz anzuwenden. Anders wäre es wenn die Rechnung (der Vertragspartner) zu einem Gewerbebetrieb geht (da sind deine AGB noch zu berücksichtigen). Das Gesetz kennt da kein Höchstgrenzen oder Mengen. Das kennt nur Privat und die Beschränkung der Rückversandkosten unter 40€ ansonsten wüsste ich keinen Grund, warum die Dame kein Recht auf ein Widerruf haben sollte.
Wenn du der Dame was unrechtes BEWEISEN kannst sieht es anders aus. Ansonsten ausser Spesen nix gewesen....
Gruß Olaf
Was die Aussage von angeht "Das Gesetz kennt da kein Höchstgrenzen oder Mengen" könnte man da auch die Urteile vom Finanzamt heranziehen, wo entschieden wurde ab wann eine Privatperson gewerblich handelt.
- Firmenname wurde nicht genannt.fossi hat geschrieben:War es eine Privatadresse?
Um welche Sorte Artikel handelt es sich?
Immer die gleichen Dinge, oder wildes Durcheinander?
Klar ist sowas ärgerlich, aber in den meisten Fällen musst du auch bei dieser Menge warscheinlich das Widerrufsrecht einräumen.
- Ist Silberschmuck
- Von 80 Artikel sind 9-10 doppelt gekauft
Aktuell sehe ich da 2 "zarte" Ansatzpunkte.
Mal sehen was der Anwalt dazu sagt.
Noch was, zudem ganzen Theater kommt noch das Risiko (gehe davon aus das sie kommen), dass die Gute 80 negative Bewertungen abgeben kann/wird.
Aktuell kann sie es nicht da wir 80 nicht bezahlte Artikel gemeldet haben.
Gruß und Danke...
Pifan
Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Durch den reinen Kauf wird wohl Niemand eine gewerbliche Tätigkeit nachweisen können. Wenn ich mir 80 Paar Socken kaufe, kann auch keiner was sagen, warum sollte das gerade bei Frauen + Schmuck (extra Fett, weil die beiden sich ja so magisch anziehen ;D ) anders sein? Vielleicht gibts noch 5 Schwestern die auch alle was davon wollten.
Mit Glück (ist ja grad Wochenende) kommt die Zahlung nicht rechtzeitig, dann kannst du die Gutschrift bei ebay holen (4 Tage nach Meldung) und negative Bewertungen sind nichtmehr möglich.
Kleiner Tipp nebenbei:
Gerade bei ebay und Auktionen würde ich immer die Funktion "Kauflimitierung max. 10 Artikel" oder so im Eingeschränkten Käuferkreis benutzen. Nutze ich auch, da mir das Risiko eines einzelnen Massekäufers, der dann die Situation ausnutzt um die Preise zu drücken, zu hoch ist. Stammkunden, die keine Probleme machen, können dann auf Wunsch in die Ausnahmeliste.
Mit Glück (ist ja grad Wochenende) kommt die Zahlung nicht rechtzeitig, dann kannst du die Gutschrift bei ebay holen (4 Tage nach Meldung) und negative Bewertungen sind nichtmehr möglich.
Kleiner Tipp nebenbei:
Gerade bei ebay und Auktionen würde ich immer die Funktion "Kauflimitierung max. 10 Artikel" oder so im Eingeschränkten Käuferkreis benutzen. Nutze ich auch, da mir das Risiko eines einzelnen Massekäufers, der dann die Situation ausnutzt um die Preise zu drücken, zu hoch ist. Stammkunden, die keine Probleme machen, können dann auf Wunsch in die Ausnahmeliste.
Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Das klingt mir sehr nach gewerblich.pifan hat geschrieben: - Von 80 Artikel sind 9-10 doppelt gekauft
Bekommst Du über Google und den Namen vielleicht irgendeine Verbindung raus?pifan hat geschrieben: - Firmenname wurde nicht genannt.
Auch mal Google-Places etc. checken, falls es ein stationärer Laden sein sollte.
Wie gesagt, das hört sich für mich (rein subjektiv) schon nach einem gewerblichen Handel an.
Falls das stimmt, und der Kunde Dir noch Negative reindrückt, ist das... wie sagte Woody-HH letztens so schön... justiziabel.
Das geht?Bukata hat geschrieben: Gerade bei ebay und Auktionen würde ich immer die Funktion "Kauflimitierung max. 10 Artikel" oder so im Eingeschränkten Käuferkreis benutzen.
Direkt mal einstellen, Danke!
Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Falls sich der Aufwand lohnt, vielleicht auch mal die Schmuckgeschäfte in ihrem Wohnort ansehen, die meisten haben doch heute eine Webseite, wo man ein Impressum findet. Vielleicht passt ja auch nur der Nachname, weil der Herr Gatte Inhaber ist...
Gruß
Roland
Gruß
Roland
Zuletzt geändert von helifan am 27. Nov 2010 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
...und ich dachte immer, als Onlinehändler lebe ich ruhiger!
+++Jemand an Vorstellung in meinen Blogs interessiert?+++
Verkaufe Amicron 10 inkl. Fibu
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Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Ja, ist zwar immernur für 10 Tage, kannst aber zwischen 1 - 100 Artikel limitieren, entweder für alle Käufer, oder nach dessen Bewertungsstand.degraf hat geschrieben:Das geht?Bukata hat geschrieben: Gerade bei ebay und Auktionen würde ich immer die Funktion "Kauflimitierung max. 10 Artikel" oder so im Eingeschränkten Käuferkreis benutzen.
Direkt mal einstellen, Danke!
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- Beiträge: 2406
- Registriert: 5. Okt 2007 18:19
- Land: Deutschland
Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
...zurückweisen, wegen mißbräuchlicher Inanspruchnahme einer formalen Rechtsposition.
Zudem: Verkauft der Kunde (möglicherweise über einen anderen Account) Waren in gewerblichem Umfang? In dem Fall würde ich richtig draufschlagen. Da gibt es erprobte Rezepte.
Zudem: Verkauft der Kunde (möglicherweise über einen anderen Account) Waren in gewerblichem Umfang? In dem Fall würde ich richtig draufschlagen. Da gibt es erprobte Rezepte.
- catcat2
- Beiträge: 6093
- Registriert: 12. Sep 2010 07:23
- Firmenname: AB Šilko Spalvos
- Branche: Groß-/Einzelhandel Stoffe und so Zeugs
Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
Aber andererseits: 80 Artikel Silberschmuck für EUR 700 könnten günstige Weihnachtsgeschenke sein.
Und vielleicht hat sie nun was besseres (sprich: Billigeres) beim Pakistani auf dem Weihnachtsmarkt gefunden?
Bei mir bestellen Endkunden auch grade vor Weihnachten zig Sachen doppelt und dreifach ein, um das Zeugs dann zu verschenken.
Und vielleicht hat sie nun was besseres (sprich: Billigeres) beim Pakistani auf dem Weihnachtsmarkt gefunden?
Bei mir bestellen Endkunden auch grade vor Weihnachten zig Sachen doppelt und dreifach ein, um das Zeugs dann zu verschenken.
Wenn man in einem Land mit der höchsten Selbstmordquote weltweit lebt, freut man sich doch jeden Morgen, dass man überhaupt noch aufwacht.
Unwichtiges vom A**** der Welt
Unwichtiges vom A**** der Welt
Re: Anspruch auf Widerrufsrecht bei 80 Auktionsartikel?
@all
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Wir lassen das jetzt durch einen Anwalt prüfen, mal sehen was er dazu sagt.
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Wir lassen das jetzt durch einen Anwalt prüfen, mal sehen was er dazu sagt.
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