BGH Urteil zur Gebühr für Kartenzahlung (Xa ZR 68/09)

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Comshop24
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BGH Urteil zur Gebühr für Kartenzahlung (Xa ZR 68/09)

Hallo zusammen,

ich habe gerade folgendes gelesen:
Urteil des Bundesgerichtshofs
Ryanair darf keine Gebühr für Kartenzahlung verlangen

Die Billigfluglinie Ryanair muss ihre Modalitäten bei der Bezahlung von Flugscheinen und Sondergebühren teilweise ändern. Der Bundesgerichtshof entschied zwar, dass das Unternehmen die Annahme von Bargeld verweigern darf. Gleichzeitig erklärten die Richter aber die Regelung für unwirksam, nach der Ryanair bei Bezahlung mit Kredit- oder EC-Karte zusätzliche Gebühren erhebt. Dies benachteilige die Kunden in unangemessener Weise. Das Urteil gilt nur für Kunden mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die in Deutschland abfliegen oder landen.

Zahlung muss auf gängigem Weg möglich sein

Laut den Richtern muss Ryanair den Fluggästen die Möglichkeit geben, "die Zahlung auf einem gängigen und zumutbaren Weg zu entrichten", ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr fällig wird. Dass die Fluglinie diese Möglichkeit ausschließlich bei Nutzung der "Visa Electron-Karte" einräumt, genüge diesen Anforderungen nicht. Bislang verlangt Ryanair bei Zahlung mit Kreditkarte pro Passagier und einfachem Flug einer Zusatzgebühr von vier Euro. Bei anderen Karten sind es 1,50 Euro.

Dagegen bestätigte der Bundesgerichtshof ausdrücklich die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair, wonach Passagiere ihre Tickets und Gebühren nicht bar bezahlen können. Dabei handle es sich nicht um eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschieden die Richter. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sei, dass Ryanair seine Leistung fast ausschließlich per Fernabsatz erbringe. Dadurch sei eine Barzahlung für beide Seiten mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Aktenzeichen: Xa ZR 68/09

Quelle: tagesschau.de, 20.5.2010
Welche Auswirkungen hat das Urteil wohl auf PayPal (usw.) Zahlungen? Wie nehmen dort z.B. 2,00 EUR Aufschlag... :gruebel:

Gruß
Thomas
Zuletzt geändert von Comshop24 am 21. Mai 2010 09:49, insgesamt 2-mal geändert.


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maddinsen
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Re: BGH Urteil zur Gebühr für Kartenzahlung (Xa ZR 68/09)

"die Zahlung auf einem gängigen und zumutbaren Weg zu entrichten", dürfte durch überweisung oder bankabbuchung erfüllt werden (das eine geht bei FR nicht, das andere kostet ebenfalls (mittlerweile) 5 euro je passagier und strecke).
Moderne Verhütung ist keine Hexerei.
derHändler
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Re: BGH Urteil zur Gebühr für Kartenzahlung (Xa ZR 68/09)

Jawohl, der Kunde muss eine kostenfreie und zumutbare Möglichkeit haben seine Rechnung zu zahlen. Also Vorkasse per Überweisung ohne Gebühren, dann kannste beim Rest die Hand aufhalten.
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Leicos
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Re: BGH Urteil zur Gebühr für Kartenzahlung (Xa ZR 68/09)

Das Urteil kam nur deshalb zustande, weil Ryanair für praktisch alle Zahlungswege Zusatzgebühren verlangt - außer für VISA Electron, was im Prinzip niemand nutzt. Recht clever, denn in Deutschland wird Lastschrift am meisten verwendet, da fließen dann richtig zusätzliche Gebühreneinnahmen.

Dem Käufer muss eine akzeptable, ausreichend weit verbreitete Zahlart zur Verfügung stehen, deren Kosten mit dem "Artikelpreis" bereits vollständig abgedeckt sind. Hätten sie Überweisung angeboten und für die "Expresszahlarten" Zuschläge verlangt, wäre es gar nicht so weit gekommen.

Mal sehen, wie sie das jetzt umsetzen. Evtl. "Sofortüberweisung" kostenfrei einführen und die Gebühren auf die anderen Zahlartengebühren draufpacken.
Leicos
Beiträge: 5081
Registriert: 5. Okt 2007 23:40
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Re: BGH Urteil zur Gebühr für Kartenzahlung (Xa ZR 68/09)

http://www.ryanair.com/de/fragen/wie-be ... flugticket
Wie bezahle ich mein Flugticket?

Bei Ryanair können Sie zur Bezahlung Ihrer Flugtickets die Kreditkarten Visa und Mastercard sowie die Zahlungskarten Maestro, Visa Connect, Visa Electron, Mastercard Prepaid Debit und Visa Delta verwenden.

Als besonderes Angebot für die Besitzer von Mastercard Prepaid Debit-Karten erhebt Ryanair während eines begrenzten Zeitraums keine Verwaltungsgebühr für Kunden, die mit dieser Methode zahlen.

NUR innerhalb Deutschlands Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) können nur bis zu 10 Tage vor Antritt des Fluges akzeptiert werden
aetsch
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