Frage zum Testament für Familien
Re: Frage zum Testament für Familien
Ich denke, Werbeseiten von Anwälten sollten hier nicht verbreitet werden. Das gilt auch für andere Themen.
Re: Frage zum Testament für Familien
Ich hatte dieses Jahr einen Todesfall, da kam ein Schreiben vom Amtsgericht ob ich einen Erbschein möchte oder nicht (inkl. Mindestkosten). Das Testament war am Amtsgericht seit 1996 hinterlegt.
Re: Frage zum Testament für Familien
ja, als mein Vater starb hat er ein halbes Haus hinterlassen. Für die Umschreibung auf meine Mutter (die halt auch nur das halbe Haus besaß) war zwingend ein Erbschein erforderlich (wäre beim notariellen Testament nicht erforderlich gewesen). Die Kosten waren nicht ganz ohne.
Zuletzt geändert von hkhk am 27. Nov 2023 08:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Frage zum Testament für Familien
Nachlasswert bis Kosten für den Erbschein Kosten für die Erklärung Gesamtkosten
10.000 Euro 75 Euro 75 Euro 150 Euro
25.000 Euro 115 Euro 115 Euro 230 Euro
50.000 Euro 165 Euro 165 Euro 330 Euro
110.000 Euro 273 Euro 273 Euro 546 Euro
200.000 Euro 435 Euro 435 Euro 870 Euro
500.000 Euro 935 Euro 935 Euro 1.870 Euro
1.000.000 Euro 1.735 Euro 1.735 Euro 3.470 Euro
Wenn die Tabelle, die ich im Internet gefunden habe, stimmt, dann sind die Erbscheinkosten doch gar nicht so hoch, sondern bewegen ich im Bereich von 1% - 0,35%?
10.000 Euro 75 Euro 75 Euro 150 Euro
25.000 Euro 115 Euro 115 Euro 230 Euro
50.000 Euro 165 Euro 165 Euro 330 Euro
110.000 Euro 273 Euro 273 Euro 546 Euro
200.000 Euro 435 Euro 435 Euro 870 Euro
500.000 Euro 935 Euro 935 Euro 1.870 Euro
1.000.000 Euro 1.735 Euro 1.735 Euro 3.470 Euro
Wenn die Tabelle, die ich im Internet gefunden habe, stimmt, dann sind die Erbscheinkosten doch gar nicht so hoch, sondern bewegen ich im Bereich von 1% - 0,35%?
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Re: Frage zum Testament für Familien
Am Ende stellt sich doch eine einfache Frage: möchte ich es den Erben in einer ohnehin schon wahrscheinlich schwierigen Situation schwer machen oder nicht?
Und immer da wo Geld im Spiel ist, besteht verdammt viel Konfliktpotenzial. Ganz gleich ob "nur" ein kleines Haus, 50.000 Euro oder ganze Millionen vererbt werden sollen.
Dann heißt es "Papa wollte aber das ich seine Rolex kriege".
Und die Kosten sind im Vergleich zum Ärger doch wirklich überschaubar...
Und immer da wo Geld im Spiel ist, besteht verdammt viel Konfliktpotenzial. Ganz gleich ob "nur" ein kleines Haus, 50.000 Euro oder ganze Millionen vererbt werden sollen.
Dann heißt es "Papa wollte aber das ich seine Rolex kriege".
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Re: Frage zum Testament für Familien
Aus persönlicher Erfahrung bei der Erstellung meines Testaments mit einem Fachanwalt für Erbrecht halte ich es für gänzlich ausgeschlossen (immerhin diverse Semester Rechtsvorlesungen gehabt), dass man ohne eine solche Beratung ein rechtssicheres Testament selbst verfassen kann, das über ein allgemeines Berliner Testament hinausgeht.
Ich war selbst völlig überrascht von der Vielzahlt der Eventualfälle und Sonderverfügungen, die man auch beachten muss. Ich gebe mal Stichworte: Tod beider Eheleute, Nacherben, Vormund bei minderjährigen Kindern, Testamentsvollstrecker, evtl. Vorausverfügungen, persönliche Widmung bestimmter Gegenstände u.v.m. Besonders wenn es z.B. auch um unterschiedliche Arten von Vermögenswerten geht (Eigentum wie Wohnung / Haus, Wertpapiere, Geldvermögen)
Ein Fachanwalt ist m.E. auch besser geeignet als ein Notar, da der Fachanwalt per se das detailliertere Fachwissen haben muss und auch hat.
Und dann das Testamet einfach beim Nachlassgericht hinterlegen.
Ich war selbst völlig überrascht von der Vielzahlt der Eventualfälle und Sonderverfügungen, die man auch beachten muss. Ich gebe mal Stichworte: Tod beider Eheleute, Nacherben, Vormund bei minderjährigen Kindern, Testamentsvollstrecker, evtl. Vorausverfügungen, persönliche Widmung bestimmter Gegenstände u.v.m. Besonders wenn es z.B. auch um unterschiedliche Arten von Vermögenswerten geht (Eigentum wie Wohnung / Haus, Wertpapiere, Geldvermögen)
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Re: Frage zum Testament für Familien
Hier noch eine Stimme für einen Fachanwalt für Erbrecht und wie kreien schrieb unbedingt Vorsorgevollmachten, PV und Bankvollmachten ausstellen.
Dein gänzlich ausgeschlossen hat bei meinem Onkel ganz hervorragend geklappt und das bei sechs erbberechtigten Personen. Der einzige, der quergeschossen hat, war der Sparkassenangestellte, der meinem schwerkranken Onkel im Alter von über 70 noch eine Lebensversicherung angedreht hat und sich trotz eingesetztem Erbverwalter geweigert hat, die Konten freizugeben. Völlig irre.dance hat geschrieben: ↑27. Nov 2023 15:48 Aus persönlicher Erfahrung bei der Erstellung meines Testaments mit einem Fachanwalt für Erbrecht halte ich es für gänzlich ausgeschlossen (immerhin diverse Semester Rechtsvorlesungen gehabt), dass man ohne eine solche Beratung ein rechtssicheres Testament selbst verfassen kann, das über ein allgemeines Berliner Testament hinausgeht.
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Re: Frage zum Testament für Familien
Ich verstehe nicht, was du damit meinst...
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Re: Frage zum Testament für Familien
Sag ich doch, dass man keinen Notar braucht. Mit 'gänzlich ausgeschlossen' meinte ich daß man kein Testament rechtssicher ohne eine Beratung aufsetzen kann.
Natürlich ist ein professioneller Nachlaßverwalter okay, wenn man keine unmündigen Kinder mehr hat und auch sonst keine sonstigen Besonderheiten in der Erbverteilung regeln will.
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Re: Frage zum Testament für Familien
Anwälte für Erbrecht sind im Anwaltsranking hinsichtlich Stundensätze die Nr 1.
Denen sind die Gebührensätze bei Normalvermögenden noch zu popelig.
Und das wird in Zukunft nicht günstiger, da die Babyboomer erst noch kommen ....
Noch nicht mal Marken- u. Wettbewerbshanseln kommen da ran.
Gfs. zieht man den Weg zum Notar vor. Mit denen kann man fast immer handeln. Mit den RAs ist das schwieriger.
Also im Vorfeld immer verhandeln. Die bieten auch nur ne Dienstleistung an.
Edit: Anwälte für Erbrecht leben auch eher davon, mandatiert zu werden wenn das Kind im Brunnen liegt bzw. die Oma oder Opa im Grab Erbstreitigkeiten ziehen sich bekanntlich über Jahre.
Denen sind die Gebührensätze bei Normalvermögenden noch zu popelig.
Und das wird in Zukunft nicht günstiger, da die Babyboomer erst noch kommen ....
Noch nicht mal Marken- u. Wettbewerbshanseln kommen da ran.
Gfs. zieht man den Weg zum Notar vor. Mit denen kann man fast immer handeln. Mit den RAs ist das schwieriger.
Also im Vorfeld immer verhandeln. Die bieten auch nur ne Dienstleistung an.
Edit: Anwälte für Erbrecht leben auch eher davon, mandatiert zu werden wenn das Kind im Brunnen liegt bzw. die Oma oder Opa im Grab Erbstreitigkeiten ziehen sich bekanntlich über Jahre.
Zuletzt geändert von Roemer am 28. Nov 2023 09:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Frage zum Testament für Familien
Es hängt halt viel von der Bagage ab, die beteiligt ist und welche Abgründe sich dabei auf tun. Und davon, wie regelungswütig man im Testament ist. Kenne aus dem Umfeld Familien, die es zerrissen hat, welche die immerhin noch miteinander reden und solche, die zusammengerückt sind. Am besten hat es väterlicherseits funktioniert, da wurde das Testament zu Lebzeiten miteinander besprochen, was Gottseidank dazu geführt hat, dass das meine Eltern das auch so handhaben.
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Re: Frage zum Testament für Familien
Das, was regalboy sagt, hatte ich auch herausgelesen. Den Begriff Beratung kann man weit fassen, aber es gibt genug inhaltlich fundierte Ratgeber, wie z.B. die von den Verbraucherzentralen, mit deren Anleitung man - bei nicht allzu komplizierten Gegebenheiten - ein rechtssicheres Testament verfassen kann. Das ist der Sinn und Zweck solcher Ratgeberbücher.
Re: Frage zum Testament für Familien
Zufälligerweise erst heute 15 Uhr deswegen beim Notar gewesen für eine Erstberatung. Kann ich nur empfehlen. Der zählt alle Vor- und Nachteile für jede Möglichkeit auf und aus verschiedenen Blickwinkeln. Ich lasse das auch dort aufsetzen.
Re: Frage zum Testament für Familien
Ich empfehle trotzdem, vor der Beurkundung mit dem Entwurf zum Steuerberater zu gehen.
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Re: Frage zum Testament für Familien
Das ist leider überhaupt nicht korrekt. Während die Kosten für ein beurkundetes Testament klar im Notarkostengesetz geregelt sind, kann das Honorar des Anwalts frei vereinbart werden. Somit kann man bei diesem Thema wenn dann mit einem Anwalt "handeln", aber sicherlich nicht mit einem Notar.
Re: Frage zum Testament für Familien
https://www.fgvw.de/neues/archiv-2018/n ... afbar-seinDas Erheben der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach § 17 Abs. 1 S. 1 BNotO sei eine Diensthandlung im Sinne der §§ 332, 334 StGB. Bei einer Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren verletze der Notar diese Dienstpflicht.
Re: Frage zum Testament für Familien
Hast du oder jemand anderes eine Empfehlung für so einen Ratgeber?Vio hat geschrieben: ↑28. Nov 2023 10:15Das, was regalboy sagt, hatte ich auch herausgelesen. Den Begriff Beratung kann man weit fassen, aber es gibt genug inhaltlich fundierte Ratgeber, wie z.B. die von den Verbraucherzentralen, mit deren Anleitung man - bei nicht allzu komplizierten Gegebenheiten - ein rechtssicheres Testament verfassen kann. Das ist der Sinn und Zweck solcher Ratgeberbücher.
Re: Frage zum Testament für Familien
Oho, wieder eine Werbeseite einer Kanzlei als DiskussionsgrundlageAndreM93 hat geschrieben: ↑29. Nov 2023 09:48https://www.fgvw.de/neues/archiv-2018/n ... afbar-seinDas Erheben der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach § 17 Abs. 1 S. 1 BNotO sei eine Diensthandlung im Sinne der §§ 332, 334 StGB. Bei einer Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren verletze der Notar diese Dienstpflicht.
Tipp: was ist wohl die Basis der vorgeschriebenen Gebühren ?
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