Bestellbutton im Webshop

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nathanshops
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Bestellbutton im Webshop

Hallo zusammen,

spannender Beitrag zum Thema Express-Checkout.

https://t3n.de/news/bestellbuttons-onli ... g-1594890/

Wie sieht es bei euch aus?


3 Monate gratis Händlerbund
Andre (KM)
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Re: Bestellbutton im Webshop

Denn theoretisch sind alle mit einer falschen Buttonbezeichnung abgesendeten Bestellungen nicht rechtswirksam.
Ja, weil die Politik denkt, dass man den mündigen Bürger nicht zumuten kann, dass er weiß, dass wenn er auf "Mit Paypal bezahlen" o.ä. klickt, etwas kauft bzw. einen Kaufvertrag schließt :durchdreh:
BiDoubleu
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Re: Bestellbutton im Webshop

„Mit Paypal bezahlen“ oder „Mit Kreditkarte bezahlen“ abgeschlossen, ist das nicht der Fall. Kund:innen können denken, dass in diesem Fall nur die Bezahlmethode ausgewählt wird.
Mir kommt vor, Regierung und Justiz trauen den Bürgern gar nichts mehr zu.
Gerade nachgeschaut, passt alles bei uns. Ist trotzdem Irrsinn was hier an (sinnfreien) Regularien erzeugt wird.
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Wolkenspiel
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Re: Bestellbutton im Webshop

Jetzt kommt gleich einer hier und erklärt dir, warum unser Staat alles richtig macht und diese Regelung natürlich einen tieferen Sinn hat. :lol:
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Ach
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Re: Bestellbutton im Webshop

Wolkenspiel hat geschrieben: 12. Dez 2023 08:17 Jetzt kommt gleich einer hier und erklärt dir, warum unser Staat alles richtig macht und diese Regelung natürlich einen tieferen Sinn hat. :lol:
Triggerwarnung:

Die Regelung hat natürlich einen tieferen Sinn.

Ich wünsche mir einen Verbraucherschutz, der Verbraucher ernst nimmt und nicht vom Leitbild eines grenzdebilen Verbrauchers ausgeht, den man gleichermaßen vor jedem Wirtschaftsbetrieb und vor sich selbst schützen müsste.

Eigentlich dürfte ich vom Verbraucherschutz gleich doppelt beleidigt sein:
- Er hält mich für so dumm, einfache Dinge nicht zu überblicken
- Er hält meine Zeit für so wertlos, dass ich mir seitenweise Widerrufsbelehrungen, AGB, Datenschutzerklärungen etc. tatsächlich durchlese.
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Wolkenspiel
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Re: Bestellbutton im Webshop

Der grenzdebile Verbraucher ist aber ja der feuchte Traum einer jeden Regierung. Das ist wohl der tiefere Sinn von alle diesen dämlichen Regularien. Menschen sind noch nicht einmal mehr in der Lage, eine Emailadresse in einem Impressum zu finden. Die meisten wissen gar nicht, was ein Impressum ist. Ständig diese Mails über das Kontaktformular mit der Jammerei, man könne keine Bilder anhängen und bitte um eine Emailadresse. Die Erziehung wirkt an allen Fronten.

Der Verbraucherschutz setzt nicht voraus, dass AGB, WRB und DS gelesen werden. Sie müssen einfach nur da sein, für niemanden. Einfach nur so. Ansonsten ist es ja nicht zu erklären, warum die Pflicht, im Checkout diesen ganzen Quatsch als gelesen abzuhaken, abgeschafft wurde und das mittlerweile sogar abmahnfähig ist.
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koshop
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Re: Bestellbutton im Webshop

Der grenzdebile Verbraucher ist aber ja der feuchte Traum einer jeden Regierung.
Naja es gibt aber doch Heilung. Wenn man grenzdebiler Verbraucher ist, braucht man nur zum Rathaus gehen und eine Gewerbeanmeldung ausfüllen und man mutiert zum allwissenden Unternehmer, der Steuergesetze, BGB, HGB, und wie sie alle heißen vorwärts und rückwärts auswendig kennt. Außerdem ist man zu Dingen in der Lage, die nicht mal der Gesetzgeber kann, nämlich auch noch den unverständlichsten Gesetzestext in eine Belehrung in Alltagssprache umzuformulieren, die dennoch juristisch absolut wasserdicht ist. :D
cashew
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Re: Bestellbutton im Webshop

Wolkenspiel hat geschrieben: 12. Dez 2023 08:17 Jetzt kommt gleich einer hier und erklärt dir, warum unser Staat alles richtig macht und diese Regelung natürlich einen tieferen Sinn hat. :lol:
Seit PISA unausweichlicher geworden den Konsumenten noch besser zu schützen. Und auch ganz wichtig - in Rot und Grün weil die Lesekompetenz den Bach runter ist. Hoffentlich nicht die Farbkompetenz. Aber wenn ich mir so die Situationen an der Ampel (nicht politische, sondern auf der Strasse) mit betrachte, sind Ampeln und Verkehrsschilder in der Zwischenzeit auch zu unverbindliche Empfehlungen mutiert.
xMerchant
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Re: Bestellbutton im Webshop

Mal zur Erinnerung, wieso der Bestellen-Button eingeführt wurde. Es gab vor etwas mehr als 10 Jahren eine massive Betrugswelle, bei der Käufer bei Vertragsabschluss im Glauben gelassen wurden, dass man etwas kostenlos anfordert, aber in Wirklichkeit hatte man einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Oft war das dann ein langlaufendes Abo. Ich erinnere mich auch, dass auch hier mehrfach nachgefragt wurde, wie man z.B. aus SEO-Verträgen raus kommt, wo man dachte, man hätte eine kostenlose Ersteinschätzung gebucht, dabei war das mit einem 24 Monate Vertrag verbunden.

Der Gesetzgeber hat darauf mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen reagiert. Einerseits die genaue Auflistung des Vertragsumfangs VOR dem juristischen Vertragsabschluss und andererseits mit einem genau erkennbaren Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (der Bestell-Button).
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Wolkenspiel
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Re: Bestellbutton im Webshop

Ja, das wissen wir. Das hat aber nix damit zu tun, dass wenn man ein paar Schuhe kauft und mit Paypal bezahlt, man auf den Gedanken kommen könnte, dass man nicht bezahlen muss.
BiDoubleu
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Re: Bestellbutton im Webshop

xMerchant hat geschrieben: 12. Dez 2023 10:01 Mal zur Erinnerung, wieso der Bestellen-Button eingeführt wurde.
Ja, damals wurde der Button reguliert mit "Zahlungspflichtig bestellen". Hier bestellen, jetzt kaufen oder was auch immer war nicht mehr zulässig. Könnte man ja missverstehen und glauben man muss nicht bezahlen.
Konsumentenschutz ist wichtig. Den Konsumenten als kompletten Idioten vor Gericht anzusehen und die daraus folgende
Überregulierung mancher Themen ist trotzdem sinnfrei und beleidigend.
BiDoubleu
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Re: Bestellbutton im Webshop

Wolkenspiel hat geschrieben: 12. Dez 2023 09:09
Der Verbraucherschutz setzt nicht voraus, dass AGB, WRB und DS gelesen werden. Sie müssen einfach nur da sein, für niemanden. Einfach nur so.
Das muss schon sein, sonst hat der eine oder andere ja nichts mehr zum Abnahmen weil eine Klausel veraltet ist. :durchdreh:
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Technokrat
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Re: Bestellbutton im Webshop

Was konkret stört denn nun Euch in der Praxis mit dem Button?
Deswegen schon im Knast gewesen?
BiDoubleu
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Re: Bestellbutton im Webshop

Technokrat hat geschrieben: 12. Dez 2023 22:21 Was konkret stört denn nun Euch in der Praxis mit dem Button?
In der Praxis war es ein Fest für Anwälte hier etwas abzumahnen.
Den Kunden, den man damit schützen will, fällt der Unterschied nicht auf was auf dem Knopf steht und er drückt einfach drauf. Damit verhindert man, meiner Meinung nach, nicht in eine Abofall zu kommen.
Und jedem geschäftsfähigen Menschen sollte klar sein, dass wenn man was im Internet bestellt, dass auch bezahlen muss.
Technokrat hat geschrieben: 12. Dez 2023 22:21 Deswegen schon im Knast gewesen?
Hat wer sein Hab und Gut verloren weil er auf einen "jetzt kaufen" Button geklickt hat im Checkout statt "Zahlungspflichtig bestellen"?
xMerchant
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Re: Bestellbutton im Webshop

BiDoubleu hat geschrieben: 13. Dez 2023 08:30 Damit verhindert man, meiner Meinung nach, nicht in eine Abofall zu kommen.
Doch, das hat das Abo-Betrugsmodell beendet. Steht nicht der gesetzlich vorgeschriebene Text auf dem Button, kommt kein Vertrag zustande. Die Betrüger hatten Texte auf den Buttons, die eben vorgaben, dass man nichts zahlen muss. Steht heute der falsche Text auf dem Button, dann wird spätestens ein Anwalt dem Verkäufer erklären, dass er alle Zahlungen zurück erstatten muss. Darum geht es ja in dem Artikel, dass Kunden das Geld zurück verlangen könnten, weil angeblich mit der Funktion nie ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen wäre.

Laut IT-Recht und auch Händlerbund kann man die Funktion von PayPal aber rechtskonform verwenden, man muss halt die Rechtstexte und Datenschutzerklärung entsprechend anpassen. Dass auf dem PayPal-Button im Shop nicht "Jetzt kaufen" oder "zahlungspflichtig bestellen" steht dürfte erst mal rechtlich keine Rolle spielen. Mit dem Klick auf diese Schaltfläche schließt man noch keinen Vertrag, das passiert erst auf der Seite von PayPal und dort steht meiner Erinnerung nach der erforderliche Text.
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koshop
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Re: Bestellbutton im Webshop

In der Praxis war es ein Fest für Anwälte hier etwas abzumahnen.
Den Kunden, den man damit schützen will, fällt der Unterschied nicht auf was auf dem Knopf steht und er drückt einfach drauf. Damit verhindert man, meiner Meinung nach, nicht in eine Abofall zu kommen.
Und jedem geschäftsfähigen Menschen sollte klar sein, dass wenn man was im Internet bestellt, dass auch bezahlen muss.
Das ist Unsinn, sonst hätten ja jahrelang die ganzen Abofallen nicht so wunderbar funktioniert, wo dann die Bestellbuttons einfach mit "Weiter" oder "Absenden" beschriftet waren. Es gab ja vorher überhaupt keine Regeln, wie der Button heißen musste.

Und grundsätzlich hat die Buttonlösung hier funktioniert. Die Abofallen sind im Großen und Ganzen verschwunden.

Zum anderen gab es da bei der Umstellung auch keine großen Abmahnwellen. Es war ja letztlich auch ziemlich simpel, den Button umzubenennen.
BiDoubleu
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Re: Bestellbutton im Webshop

Stimmt, es gab gar keine Regelung, dass war ein Problem.
Jeder konnte in den Button reinschreiben was er wollte, das war nicht richtig und jeder versteht, dass "weiter" im Checkout problematisch war.
Das jedoch nur noch "Zahlungspflichtig bestellen" und drei andere Beschriftungen korrekt waren jedoch "Bestellung abgeben", "Bestellen und Kaufen" und "Kaufen" nicht mehr, dass fand ich überregulierend.

Bzgl. es gab keine Abmahnwelle:
https://www.heise.de/news/Online-Shop-B ... 26656.html
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Technokrat
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Re: Bestellbutton im Webshop

Die Infos im ersten Link sind etwas dürftig, bzw. eigentlich nur die halbe Info. Offenbar spielte bei dem Urteil nicht alleine der Button eine Rolle, sondern wie dieser im beklagten Shop eingebunden war. Denn wenn man noch darüber schreibt, das wären Bezahloptionen, dann ist das schon ein wenig irreführend, wenn es dann durch einen Klick auf die vermeintliche Auswahl zum Vertragsschluss kommt. Das ist gar nicht schwierig herauszufinden, aber die Stammtischparolen wollen ja auch platziert werden.

Der beklagte Shop verkauft u.a. Abos.

Hier steht der komplette Sachverhalt:

https://www.beckmannundnorda.de/serendi ... 3-BGB.html

Daraus:
Zwar spricht die Verwendung des Wortes „bezahlen" zunächst dafür, dass der Verbraucher durch den Klick seinen Rechtsbindungswillen und seine Kenntnis vom Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts bestätigt. Allerdings ist im konkreten Fall zu beachten, dass sich dieser Button unter der Überschrift „Schritt 3: Bezahloptionen" befindet, wo der Verbraucher zunächst die Auswahl zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden hatte (vgl. Anlage K 1). Der Unternehmer ist insoweit nach § 312j Abs. 1 2. Alt BGB u.a. verpflichtet anzugeben, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Der Schaltfläche mit der Beschriftung „Mit ... bezahle« bzw. „Bezahlen ..." kann daher vom Verbraucher vorliegend auch so verstanden werden, dass er mit diesem Klick zunächst lediglich das Zahlungsmittel bestätigt, mit dem er „bezahlen' möchte, aber noch keine Bestellung auslöst. Es fehlt daher bei der von der Beklagten verwendeten Beschriftung des Buttons an der erforderlichen Eindeutigkeit, die die vertragliche Bindung und die Zahlungspflicht vermittelt (Warnfunktion), so dass sie unzulässig ist.
Das Urteil findet sich hier:

https://www.vzbv.de/sites/default/files ... 2023_0.pdf
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