Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020?

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Mozartkugel
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Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020?

Beispiel Pflegefall der Eltern. Erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro kann man als Kind für seine Eltern zur Kasse gebeten werden, wenn ich es richtig gelesen habe. Was passiert aber mit dem eigenen Vermögen z.B. Depot, Immobilien, etc.? Dürfte das Sozialamt an mein Vermögen ran?


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Mächschen
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Re: Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020?

Bestinmtes Vermögen ist geschützt, aber grundsätzlich springt das Sozialamt erst ein, wenn kein Vermögen mehr da ist.
Mozartkugel
Beiträge: 1129
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Re: Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020?

Ich meine nicht das Vermögen der Eltern, sondern von den Kindern.
wurzel64
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Re: Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020?

Das ist komplett unterschiedlich je nach Komune. Bei uns (PLZ 42) ist es wohl einigen Komunen zu aufwändig, die Angehörigen zu screenen, Freibeträge zu berechnen, das Geld beizutreiben. Da passiert überhaupt nichts. Einfach mal bei euch am Sozialamt nachfragen.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
Mächschen
Beiträge: 673
Registriert: 9. Sep 2022 20:13
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Re: Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020?

Mozartkugel hat geschrieben: 10. Nov 2023 11:17 Ich meine nicht das Vermögen der Eltern, sondern von den Kindern.
Ah, falsch verstanden...

Vermögen kannst Du so viel haben, wie Du willst, zahlen musst Du nur, wenn Du mehr als 100.000 verdienst...

Also das Sozialamt kann die Kinder nicht ohne Grund screenen, nur, wenn Anlass besteht, daher wird der Antragsteller nach Beruf der Kinder gefragt und dann ggf. genauer geschaut.
Aber Schenkungen der letzten 10 Jahre wird das Sozialamt einkassieren.

Ich würde bloß nicht nachfragen und womöglich noch einen schlafenden Hund wecken - die Verjährung läuft für dich.
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