Unser Vermieter hat Renovierungsarbeiten durchführen lassen und die beauftragten Handwerker haben einen Wasserschaden ausgelöst.
In unserem Lager wurden 4 Regale von oben beregnet, der Schaden der Ware dürfte etwa 800 Euro betragen.
Es handelt sich um Schuhkartons in die ordentlich Wasser rein gezogen ist, wobei ein Teil höchstens nur noch als B-Ware verkäuflich ist.
Da wir aber keine B-Ware verkaufen, sind die Schuhe für uns eigentlich wertlos.
Wir mussten bestimmt 14 Arbeitsstunden investieren, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Unser Vermieter hat zu uns gesagt, dass die Versicherung des Handwerkers dafür zuständig ist, der Vermieter war Auftraggeber.
Es wäre jetzt auch noch ein riesen Aufwand jede einzelne Rechnung für die beschädigten Schuhe raus zu suchen, da gerade in dem Bereich auch noch etwas ältere Modelle standen.
Wie sollen wir jetzt gegenüber der Versicherung am besten auftreten?
Für Tipps bin ich dankbar.
Wasserschaden Versicherung
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Re: Wasserschaden Versicherung
Lohnt sich das nicht, wenn du die ´´etwas älteren´´ Modelle nun zum Neupreis in Rechnung stellen könntest?
Re: Wasserschaden Versicherung
Bei den Versicherungen ist es häufig so, dass kleinere Schäden von den Aussendienstlern oder Agenturen reguliert werden dürfen. Das geht oft relativ einfach. Deshalb:
Fotos machen, bei der Versicherung anrufen, geschätzten Schaden nennen, ein bischen mimimi machen (wegen der 14 Stunden Arbeit, die jetzt schon drin stecken und der Arbeit, die das Rechnung raussuchen macht), fragen, ob Kopien der Rechnungen wirklich nötig sind.
Fotos machen, bei der Versicherung anrufen, geschätzten Schaden nennen, ein bischen mimimi machen (wegen der 14 Stunden Arbeit, die jetzt schon drin stecken und der Arbeit, die das Rechnung raussuchen macht), fragen, ob Kopien der Rechnungen wirklich nötig sind.
Re: Wasserschaden Versicherung
Schreib dem Verursacher (also deinem Vermiter) einfach einen Schadensrechnung (netto!) über den Schaden der deiner Ansicht nach entstanden ist. Der Vermieter wird diese Schadensrechnung dann seiner Versicherung weiterleiten, dann siehste was passiert. Setz ja nicht zu niedrig an, und lass dir auch deine entstandene Arebeitszeit vergüten!!!!
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: Wasserschaden Versicherung
Wir hatten einen ähnlichen Fall vor ca. einem Jahr:
Von oben tropfte eine Nacht lang (sehr viel) Wasser auf mehrere Regale. Zwei Räume standen etwas unter Wasser - Wände verschmutzt und Laminat durchweicht.
Ware war durch das Wasser verschmutzt oder unverkäuflich, da Verpackung durchweicht.
Die Schäden an deiner Ware werden von Deiner Inhaltsversicherung ersetzt.
Außerdem die Entsorgungskosten, die Arbeitszeit, die Trocknung und die Reinigung.
Die Arbeitszeit musst Du ganz großzügig berechnen, da nur 15 Euro pro Stunde übernommen werden.
Ich hoffe, Du hast viele Fotos (Details) gemacht. Falls nicht, dann dringend welche machen!!! Frage die Versicherung ob Du die mittlerweile stinkende Ware entsorgen darfst.
Das schrieb mir meine Versicherung:
Die Wasseraufnahme, Trocknungsmaßnahmen, Wandschäden, Türschäden und Schäden am 1. begehbaren Bodenbelag gelten nicht über die Inhalts-, sondern über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bitte reichen Sie diese Aufwendungen / Schäden zur Prüfung einer Entschädigung daher beim Gebäudeversicherer ein.
Ich habe diese Schäden (Kostenvoranschläge) beim Verursacher eingereicht, da es ausschließlich unsere Einbauten betraf.
Zusätzlich habe ich Bautrockner, Arbeitszeiten für Reinigung etc. in Rechnung gestellt.
Die Handwerkerkosten wurden zu 100% übernommen und die restliche Summe mit einer geringeren Pauschale ersetzt.
Von oben tropfte eine Nacht lang (sehr viel) Wasser auf mehrere Regale. Zwei Räume standen etwas unter Wasser - Wände verschmutzt und Laminat durchweicht.
Ware war durch das Wasser verschmutzt oder unverkäuflich, da Verpackung durchweicht.
Die Schäden an deiner Ware werden von Deiner Inhaltsversicherung ersetzt.
Außerdem die Entsorgungskosten, die Arbeitszeit, die Trocknung und die Reinigung.
Die Arbeitszeit musst Du ganz großzügig berechnen, da nur 15 Euro pro Stunde übernommen werden.
Ich hoffe, Du hast viele Fotos (Details) gemacht. Falls nicht, dann dringend welche machen!!! Frage die Versicherung ob Du die mittlerweile stinkende Ware entsorgen darfst.
Das schrieb mir meine Versicherung:
Die Wasseraufnahme, Trocknungsmaßnahmen, Wandschäden, Türschäden und Schäden am 1. begehbaren Bodenbelag gelten nicht über die Inhalts-, sondern über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bitte reichen Sie diese Aufwendungen / Schäden zur Prüfung einer Entschädigung daher beim Gebäudeversicherer ein.
Ich habe diese Schäden (Kostenvoranschläge) beim Verursacher eingereicht, da es ausschließlich unsere Einbauten betraf.
Zusätzlich habe ich Bautrockner, Arbeitszeiten für Reinigung etc. in Rechnung gestellt.
Die Handwerkerkosten wurden zu 100% übernommen und die restliche Summe mit einer geringeren Pauschale ersetzt.
- online-beobachter
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Re: Wasserschaden Versicherung
Warum sollte die eigene Inhaltversicherung (wenn überhaupt vorhanden) für einen Schaden aufkommen den jemand anders verursacht hat?
Re: Wasserschaden Versicherung
Scheinbar ist das bei den Versicherungen so geregelt. Sie werden sich evtl. das Geld vom Verursacher zurückholen, aber sie zahlen sehr schnell und unkompliziert (im Gegensatz zur Versicherung des Verursachers)online-beobachter hat geschrieben: ↑17. Sep 2020 18:09 Warum sollte die eigene Inhaltversicherung (wenn überhaupt vorhanden) für einen Schaden aufkommen den jemand anders verursacht hat?
*wenn überhaupt vorhanden*, dann kann Dir auch ein Wasserschaden egal sein, da Du wahrscheinlich keine Werte in Deinem Lager hast!
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Re: Wasserschaden Versicherung
Na ja es gibt auch Kleinere die bei 50000 Lagerwerte nicht unbedingt ne Versicherung haben, habe selbst auch erst seit kurzem eine obwohl Beträge höher waren. Die möchten das Geld sicher auch wieder sehen....
Re: Wasserschaden Versicherung
In dem hier beschrieben Fall wir vermutlich die Firmenhaftpflicht des Verursachers zahlen (müssen).online-beobachter hat geschrieben: ↑17. Sep 2020 18:09 Warum sollte die eigene Inhaltversicherung (wenn überhaupt vorhanden) für einen Schaden aufkommen den jemand anders verursacht hat?
Aber, wenn z.B. bei einem Mieter ein Rohrbruch ist und das Wasser in die untere Wohnung eindringt, dann zahlt die Hausratversicherung des geschädigten Mieters, weil der Wasserrohrbruch nicht vorhersehbar war und daher der Verursacher dafür nicht in Regress genommen werden kann.
Wurde vor ein paar Wochen in (ich glaube mex? der marktcheck?) aufgezeigt.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Wasserschaden Versicherung
Die eigene Versicherung in die Pflicht zu nehmen ist der komplett falsche Weg... Wahnsinn das so zu empfehlen....
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: Wasserschaden Versicherung
Kann es nicht so sein, dass erste eine Verischerung leistet (Gebäude ?) und die sich das dann von der des Handwerkers oder von ihm wiederholt ?
Re: Wasserschaden Versicherung
Scheinst ja echt Ahnung zu haben!
Das wurde mir von meinem Versicherungsagenten geraten und es sei der übliche Weg.
Re: Wasserschaden Versicherung
Falsch kann es nicht gewesen sein, da ich von beiden Versicherungen mein Geld bekommen habe!
Re: Wasserschaden Versicherung
Nun ja, wenn ich einen selbst verschuldeten Unfall habe der in der Regulierung 500 Euro kostet dann reguliert meine Autoversicherung den auch sicherlich gerne - bei 100,- Euro Beitragserhöhung die nächsten 3 Jahre.
Will sagen: Versicherungen in Anspruch zu nehmen ist in der Regel nie "umsonst", sei es wegen Beitragserhöhung oder verschlechterte Schaden - Umsatzquote.
Re: Wasserschaden Versicherung
Regalboy, einfach auch die vorherigen Beiträge lesen!
Der Schaden war nicht selbstverschuldet!
Der Schaden war nicht selbstverschuldet!
Re: Wasserschaden Versicherung
Das ist mir klar und es ist auch nur als BEISPIEL / Vergleich genannt für:
Die eigene Versicherung zahlt, aber das nicht "zum Nulltarif".
Re: Wasserschaden Versicherung
Bei der Geschäftsinhaltsversicherung ist normalerweise auch der Neuwert versichert und nicht der Zeitwert den man vielleicht von der gegnerischen Haftpflicht bekommt.
Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es bei meiner Versicherung zumindest nicht.
Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es bei meiner Versicherung zumindest nicht.
Re: Wasserschaden Versicherung
Die Versicherungen "denken" aber darüber hinaus. Die Zahlungen der Versicherung werden in Relation zu den Beiträgen gesetzt.
Und demnach über Rabatte, Kulanz, etc. entschieden.
Ist jetzt für den einen Fall ggf. nicht relevant, aber wenn später wieder ein Schaden auftritt oder man den Versicherungsumfang änder möchte, etc. ist jeder nicht abgerechnete Schaden eher besser als eine oder mehrere Schadensregulierungen.
Re: Wasserschaden Versicherung
Natürlich mußt Du den Schaden an der Ware Deiner Versicherung zubnächst mal melden. Dafür gibt es Fristen. Aktuell weißt Du ja nicht ob der Vermieter bzw. der Handwerker überhaupt versichert sind (myhammer-Auftrag von irgendwo her) oder das "schwarz" lief.
Um die Gebäudeschäden kümmert sich die Pflichtversicherung des Vermieters.
Um die Gebäudeschäden kümmert sich die Pflichtversicherung des Vermieters.
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Re: Wasserschaden Versicherung
Danke erstmal für die vielen hilfreichen Tipps.
Laut meinem Ansprechpartner bei unserer Versicherung, würde unsere Versicherung die Schadensabwicklung mit der entsprechenden Versicherung übernehmen, wenn es sich um einen Leitungsschaden handelt.
Wenn die Handwerker den Schaden verursacht haben, z.B. weil Sie einfach mehrere Eimer Wasser in das Loch gekippt haben und dieses am Rohr vorbei in unserem Lager gelandet ist, dann muss die Haftpflicht des Handwerkers dafür aufkommen.
Ich werde aber weiter berichten, wenn ich Neuigkeiten habe.
Laut meinem Ansprechpartner bei unserer Versicherung, würde unsere Versicherung die Schadensabwicklung mit der entsprechenden Versicherung übernehmen, wenn es sich um einen Leitungsschaden handelt.
Wenn die Handwerker den Schaden verursacht haben, z.B. weil Sie einfach mehrere Eimer Wasser in das Loch gekippt haben und dieses am Rohr vorbei in unserem Lager gelandet ist, dann muss die Haftpflicht des Handwerkers dafür aufkommen.
Ich werde aber weiter berichten, wenn ich Neuigkeiten habe.
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