Hallo,
wir bräuchten demnächst Unterstützung beim Versand. Festeinstellung kommt für uns derzeit nicht in Frage. Der klassische Weg wäre sicherlich einen Minijobber einzustellen. Bin jetzt aber auf diesen Beitrag gestoßen und frage mich, ob ein Werkstudent nicht besser wäre?
https://www.xing.com/news/insiders/arti ... ten-981626
Es fallen deutlich weniger Beiträge an und ein Student sollte per se eigentlich besser qualifiziert sein als ein Minijobber denke ich.
Als Alternative ist mir noch eingefallen... Selbstständiger auf Rechnung/Honorar oder jemandem vom Arbeitsamt? Wie ist eure Meinung/Erfahrung?
Gruß
Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
hatte ich auch, meine dass Werkstudent mind 50h. Monat arbeiten muss bzw nicht unterschritten werden darf da er den Status Werkstudent dann verliert.
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Selbstständiger auf Rechnung unbedingt die Problematik der Scheinselbstständigkeit beachten.
Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
ah ja, Student muss nicht zwangsläufig sein als mini Jobber und viele Studenten sind mini jobber.
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- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Ich weiß nicht, ob Dir klar ist, dass ein Minijobber ein fest angestellter Arbeitnehmer ist. Er hat dieselben Rechte wie ein sozialversicherungspflichtig angestellter MA, er hat Anspruch auf Urlaub und Bezahlung von Kranktagen, auch die Kündigungsfrist ist gleich geregelt. Und meines Wissens nach ist er sogar teurer als ein solcher. Hier ist es wichtig, immer die Immatrikualationbescheinigungen aktuell zu halten.Mozartkugel hat geschrieben: ↑2. Mai 2019 20:19 Festeinstellung kommt für uns derzeit nicht in Frage. Der klassische Weg wäre sicherlich einen Minijobber einzustellen.
Ein Student darf 80 Stunden im Monat arbeiten, dafür werden weniger Abgaben fällig als für andere AN. In vorlesungsfreien Zeiten darf er sogar noch viel mehr arbeiten, ohne seinen Studentenstatus zu verlieren. Hier genau auf den Anfang und das Ende der vorlesungfreien Zeit achten, denn Überschreitungen sind der Klassiker bei einer Prüfung und werden natürlich schwer geahndet.
- Dekodi
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Wir haben mit Werkstudenten sehr gute Erfharungen.
Die Empfehlungen von Wolkenspiel kann ich nur unterstreichen. Wir mussten bei einer Studentin nachzahlen, die nach Ihrem Studium bei uns angefangen hat. Begründung: Für die Sozialversicherung ist das Ende des Studiums durch das Bestehen der letzten Prüfung und nicht durch das Semesterende erreicht. Immer schön die Immatrikulationsbescheinigungen geben lassen.
Die Empfehlungen von Wolkenspiel kann ich nur unterstreichen. Wir mussten bei einer Studentin nachzahlen, die nach Ihrem Studium bei uns angefangen hat. Begründung: Für die Sozialversicherung ist das Ende des Studiums durch das Bestehen der letzten Prüfung und nicht durch das Semesterende erreicht. Immer schön die Immatrikulationsbescheinigungen geben lassen.
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
a) 5% mehr Sozialabgaben Arbeitgeberseitig (der AN selbst hat ja keine)Wolkenspiel hat geschrieben: ↑3. Mai 2019 07:34 ... Und meines Wissens nach ist er sogar teurer als ein solcher. ...
b) durch "Butto = netto" auch "höherer" Mindestlohn
Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Bei dem Minijobber komme ich auf ca. 28 %, bei sozialversicherungspflichtigen ca. 20 %, macht also sogar 8 % mehr.regalboy hat geschrieben: ↑3. Mai 2019 08:49a) 5% mehr Sozialabgaben Arbeitgeberseitig (der AN selbst hat ja keine)Wolkenspiel hat geschrieben: ↑3. Mai 2019 07:34 ... Und meines Wissens nach ist er sogar teurer als ein solcher. ...
b) durch "Butto = netto" auch "höherer" Mindestlohn
Warum sollte der Mindestlohn höher sein? Du zahlst in beiden Fällen 9,19 €, was dann Netto bei dem AN auf dem Konto ankommt, kann dir als AG doch egal sein.
Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Punkt 2 habe ich falsch formuliert:AndreM93 hat geschrieben: ↑3. Mai 2019 09:04Bei dem Minijobber komme ich auf ca. 28 %, bei sozialversicherungspflichtigen ca. 20 %, macht also sogar 8 % mehr.regalboy hat geschrieben: ↑3. Mai 2019 08:49a) 5% mehr Sozialabgaben Arbeitgeberseitig (der AN selbst hat ja keine)Wolkenspiel hat geschrieben: ↑3. Mai 2019 07:34 ... Und meines Wissens nach ist er sogar teurer als ein solcher. ...
b) durch "Butto = netto" auch "höherer" Mindestlohn
Warum sollte der Mindestlohn höher sein? Du zahlst in beiden Fällen 9,19 €, was dann Netto bei dem AN auf dem Konto ankommt, kann dir als AG doch egal sein.
Ggf. Unverständnis in der Firma, wenn die "normale" besser qualifizierte Vollzeit Arbeitskraft effektiv weniger verdient als die 450,- Euro Kraft, da diese ja dann vom Mindestlohn keine weiteren Abzüge mehr hat.
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Solche "Probleme" gibt es dann wohl eher bei Festangestellten. Ein Minijobber sollte i.d.R. doch an Geld interessiert sein, zwecks benötigtem Zusatzverdienst.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑3. Mai 2019 07:34
Ich weiß nicht, ob Dir klar ist, dass ein Minijobber ein fest angestellter Arbeitnehmer ist. Er hat dieselben Rechte wie ein sozialversicherungspflichtig angestellter MA, er hat Anspruch auf Urlaub und Bezahlung von Kranktagen, auch die Kündigungsfrist ist gleich geregelt.
- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Hö? Er bekommt doch Geld, wenn er krank ist oder Urlaub hat. Und zwar von Dir.
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
jetzt bin ich verwirrt. Es wird doch ein Stundenlohn vereinbart. Sagen wir mal 10,- Euro die Stunde, also max. 45 Stunden im Monat. Der Minijobber kommt dann beispielsweise Montags und Dienstags für je 5 Stunden und fertig. Wenn er krank ist oder Urlaub machen möchte, dann kommt er halt nicht auf seine 450,- Euro oder kommt zusätzlich an anderen Tagen, um die Fehlzeiten nachzuholen bzw. abzuarbeiten.
So läuft das doch in der Praxis ab oder nicht?
So läuft das doch in der Praxis ab oder nicht?
- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Nein. Eben nicht. Ich schrieb doch: er ist sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gegenüber gleichgestellt. Außer dass er seinen Lohn brutto für netto erhält, gibt es keinen Unterschied. Wenn er Di und Do arbeitet, und das je 5 Stunden und er ist eine Woche krank, dann ist das so, als wäre er dagewesen. Natürlich erhält er sein Gehalt für die Zeit, wo er krank war. Genauso wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Nochmal: ein Minijobber wird genauso behandelt wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Es gibt für Dich als AG keinen Unterschied. Außer, dass er teurer ist, was die Lohnnebenkosten angeht.
Nochmal: ein Minijobber wird genauso behandelt wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Es gibt für Dich als AG keinen Unterschied. Außer, dass er teurer ist, was die Lohnnebenkosten angeht.
Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
ich frag jetzt mal ganz naiv für meinen Sohn:
Er arbeitet bei einem Discouter mit 4 Buchstaben als Aushilfe auf Stunden, aber ohne einen festen Arbeitsplan auf 450€. Er ist volljährig. Mal Montags abends, mal Dienstags morgens - eben wie es die Schule zulässt. Er trägt sich mit seinen Mitschülern in den Wochenarbeitsplan ein. Wenn er keine Lust hat, dann macht er weniger Stunden. Wenn Urlaub ansteht, dann mehr Stunden
Abgerechnet wird minutengenau mit Stechuhr und 12 Euro Stundenlohn.
Nun passierte es das er Montags abends arbeiten sollte, aber krank war (seit Freitags mit Krankmeldung wegen Klausur)
Er bekam die Zeit die er eingetragen hat nicht bezahlt (konnte ja nicht stechen). Ein Kollege übernahm seine Schicht und mein Sohn machte Mittwochs die Schicht des Kollegen, also es wurde untereinander getauscht.
Müsste der Discounter den Montag bezahlen bei Vorlage der Krankmeldung?
Wie ist es bei Feitertag? Man kann sich bei Feiertagen nicht eintragen, die Tage sind gesperrt.
Er kann sich eintragen so oft er will, bis der Computer sagt, monatliches Stunden Maximum erreicht.
Gruß
Er arbeitet bei einem Discouter mit 4 Buchstaben als Aushilfe auf Stunden, aber ohne einen festen Arbeitsplan auf 450€. Er ist volljährig. Mal Montags abends, mal Dienstags morgens - eben wie es die Schule zulässt. Er trägt sich mit seinen Mitschülern in den Wochenarbeitsplan ein. Wenn er keine Lust hat, dann macht er weniger Stunden. Wenn Urlaub ansteht, dann mehr Stunden
Abgerechnet wird minutengenau mit Stechuhr und 12 Euro Stundenlohn.
Nun passierte es das er Montags abends arbeiten sollte, aber krank war (seit Freitags mit Krankmeldung wegen Klausur)
Er bekam die Zeit die er eingetragen hat nicht bezahlt (konnte ja nicht stechen). Ein Kollege übernahm seine Schicht und mein Sohn machte Mittwochs die Schicht des Kollegen, also es wurde untereinander getauscht.
Müsste der Discounter den Montag bezahlen bei Vorlage der Krankmeldung?
Wie ist es bei Feitertag? Man kann sich bei Feiertagen nicht eintragen, die Tage sind gesperrt.
Er kann sich eintragen so oft er will, bis der Computer sagt, monatliches Stunden Maximum erreicht.
Gruß
- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Ja, der Montag müsste bezahlt werden. Und ja, wenn einer seiner Arbeitstage auf einen Feiertag fällt, muss er bezahlt werden.
Nochmal: ein Minijobber ist ein ganz normaler Angestellter. Er wird nur lohnsteuerrechtlich anders behandelt. Ansonsten nicht!
Das Problem ist, dass das kaum einer weiß. Eine meiner Aushilfen war mal bei der hiesigen Gemeinde (!) als Minijobber beschäftigt. Sie hat da keinen Tag krank oder Urlaub bezahlt bekommen. Die Minijobber machen das mit, weil sie selbst denken, dass sie kein Anrecht darauf haben. Wenn es aber jemand weiß und nach dem Beenden des Arbeitsverhältnisses klagt, wird es für den AG lustig. Denn dann wird die ganze Sache auf links gedreht und seit dem Mindestlohn drohen da drakonische Strafen.
Ich habe eine Teilzeitangestellte, die arbeitet Donnerstags und Freitags. Wenn der Do ein Feiertag ist, käme doch niemand auf die Idee, dass diese Mitarbeiterin den Tag nacharbeiten muss? Und genauso verhält es sich selbstverständlich auch mit Minijobbern.
Minijobber heißt nicht, ich kann mit dem machen, was ich will. Es heißt nur, er hat einen lohnsteuerlichen Vorteil, weil er ein Geringverdiener ist.
Nochmal: ein Minijobber ist ein ganz normaler Angestellter. Er wird nur lohnsteuerrechtlich anders behandelt. Ansonsten nicht!
Das Problem ist, dass das kaum einer weiß. Eine meiner Aushilfen war mal bei der hiesigen Gemeinde (!) als Minijobber beschäftigt. Sie hat da keinen Tag krank oder Urlaub bezahlt bekommen. Die Minijobber machen das mit, weil sie selbst denken, dass sie kein Anrecht darauf haben. Wenn es aber jemand weiß und nach dem Beenden des Arbeitsverhältnisses klagt, wird es für den AG lustig. Denn dann wird die ganze Sache auf links gedreht und seit dem Mindestlohn drohen da drakonische Strafen.
Ich habe eine Teilzeitangestellte, die arbeitet Donnerstags und Freitags. Wenn der Do ein Feiertag ist, käme doch niemand auf die Idee, dass diese Mitarbeiterin den Tag nacharbeiten muss? Und genauso verhält es sich selbstverständlich auch mit Minijobbern.
Minijobber heißt nicht, ich kann mit dem machen, was ich will. Es heißt nur, er hat einen lohnsteuerlichen Vorteil, weil er ein Geringverdiener ist.
Zuletzt geändert von Wolkenspiel am 3. Mai 2019 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Mein Sohn hat aber keine festen Arbeitstage und auch keine festen Arbeitsstunden. Nur Max. 450,-/Monat. Und Feiertage sind nich anklickbar im Kalender.
Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Alles richtig was Anne sagt.
Dazu kommen wahnwitzige Dokumentationspflichten über die Stunden, die Stundenzettel müssen ich glaube täglich oder mindestens wöchentlich aktuell geführt sein, ausgefüllt, unterschrieben und was weiß ich.
Ich habe daher vor einigen Jahren beschlossen, von Minijobbern Abstand zu nehmen.
Ist doch alles ein Witz (in diesem Land)... ich komm schon wieder ans jammern
Dazu kommen wahnwitzige Dokumentationspflichten über die Stunden, die Stundenzettel müssen ich glaube täglich oder mindestens wöchentlich aktuell geführt sein, ausgefüllt, unterschrieben und was weiß ich.
Ich habe daher vor einigen Jahren beschlossen, von Minijobbern Abstand zu nehmen.
Ist doch alles ein Witz (in diesem Land)... ich komm schon wieder ans jammern
- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
@fonprofi: Naja, gut, dann wird ein Durchschnitt berechnet. Andererseits haben wir ja in einem anderen Thread gelernt, dass seit kurzem Arbeit auf Abruf praktisch unmöglich gemacht worden ist. Auch Dein Sohn wird Tage vorher Abmachungen haben. Das heißt, er wird Montags wissen, ob er Donnerstags arbeiten soll. Und wenn er dann an diesem Do krank ist, dann muss das halt bezahlt werden.
- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Und genau das ist ja das Ziel des Gesetzgebers: Minijobber sind nicht erwünscht. Man möchte, dass die Menschen sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Da verdient der Staat mit und es wird ordentlich in die Rentenkasse eingezahlt.
Re: Mitarbeiter gesucht: Werkstudent statt Minijobber?
Krank ist klar. Aber Feiertage fallen dann demnach flach.
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