Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Die privaten Unternehmen, die die Lizenzierung übernehmen (sowas wie Interzero in DE), zahlen keine Steuern?
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Habe ich ja nicht behauptet. Durch die Anmeldung und Zahlung der Lizenzen generiert man aber Steuereinnahmen an denen das Finanzamt interessiert sein könnte. Ist aber denke ich seehr unwarscheinlich, dass das so gemacht wird.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Du meinst sowas in der Art:
OK, der Theorie kann man fröhnen. Ich tu's allerdings nichtEin privatwirtschaftlich- bzw. halbstaatliches Unternehmen möchte Zugriff auf Steuerdaten, weil es sich davon erhofft schwarze Schafe zu finden.
Das Finanzministerium sagt: Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür dass ihr diese Daten einsehen dürft.
Das privatwirtschaftlich- bzw. halbstaatliche Unternehmen erwidert: OK, aber wenn wir sie einsehen dürften, dann würden wir möglicherweise zukünftig mehr Umsatz machen und daraus entsteht möglicherweise mehr Gewinn und aus dem zusätzlichen Gewinn würde möglicherweise eine höhere Steuerlast entstehen.
Zuletzt geändert von roman am 21. Okt 2022 14:42, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Ja, genau, habe das eventuell nicht ganz richtig formuliert. WIe gesagt, nur ein Denkansatz
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Cooler Ansatz von Dir
Aber es bekommen doch oft nichtmal andere öffentliche Stellen Zugriff auf Finanzdaten.
Dann wird man ausgerechnet externen Organisationen Finanzdaten im großen Stile nachwerfen?
Abgesehen davon gibt es seitens der zuständigen Stellen offensichtlich kein nennenswertes Interesse daran das im großen Stil nachzuverfolgen.
Zum Beispiel bei uns in Österreich war das einzige was ich zu diesem Thema jemals hörte wie man jahrelang Amazon nachgelaufen ist dass die endlich mal zahlen.
Aber darüber hinaus habe ich noch nie was davon gelesen.
Falls da im großen Stil Nachforschungen angestellt werden oder Strafen ausgesprochen werden, würde man das in den einschlägigen Medien (Kammer etc.) ja sicher lesen.
Da wird eh sofort wegen jeder Kleinigkeit die Sau durchs Dort getrieben.
Aber dass bzgl. Verpackungsverordnung, noch dazu über Landesgrenzen hinweg, Kleinstunternehmen (also mit maximal ein paar Tonnen) verfolgt werden, habe ich bislang noch nicht gehört.
Vielleicht hab ich's auch überhört. Oder es kommt irgendwann mal.
Aber es bekommen doch oft nichtmal andere öffentliche Stellen Zugriff auf Finanzdaten.
Dann wird man ausgerechnet externen Organisationen Finanzdaten im großen Stile nachwerfen?
Abgesehen davon gibt es seitens der zuständigen Stellen offensichtlich kein nennenswertes Interesse daran das im großen Stil nachzuverfolgen.
Zum Beispiel bei uns in Österreich war das einzige was ich zu diesem Thema jemals hörte wie man jahrelang Amazon nachgelaufen ist dass die endlich mal zahlen.
Aber darüber hinaus habe ich noch nie was davon gelesen.
Falls da im großen Stil Nachforschungen angestellt werden oder Strafen ausgesprochen werden, würde man das in den einschlägigen Medien (Kammer etc.) ja sicher lesen.
Da wird eh sofort wegen jeder Kleinigkeit die Sau durchs Dort getrieben.
Aber dass bzgl. Verpackungsverordnung, noch dazu über Landesgrenzen hinweg, Kleinstunternehmen (also mit maximal ein paar Tonnen) verfolgt werden, habe ich bislang noch nicht gehört.
Vielleicht hab ich's auch überhört. Oder es kommt irgendwann mal.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Ich meinte eher, dass das Finanzamt selbst die Recherche macht, und die "Schuldigen" an die Unternehmen meldet. Dann werden ja eig. keine Finanzdaten weitergegeben.
Ich weiss, ist alles sehr unrealistisch. Ich kenne auch niemand der irgendwo wegen den Müllgebühren aufgeflogen ist. Aber sollen doch die Händler, die Panik haben ihren Export einstellen, weniger Konkurrenz für den Rest
Ich weiss, ist alles sehr unrealistisch. Ich kenne auch niemand der irgendwo wegen den Müllgebühren aufgeflogen ist. Aber sollen doch die Händler, die Panik haben ihren Export einstellen, weniger Konkurrenz für den Rest
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Und die Finanzämter haben so viel mit der grandiosen Grundsteuer und den Coronahilfen zu tun dass die eh zu nix kommen. Zumindest hier im Landkreis geht in Bezug auf Finanzamt garnix.
Kannst deinen Steuererklärung abgeben und hörst ewig nix mehr
Kannst deinen Steuererklärung abgeben und hörst ewig nix mehr
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- Registriert: 9. Mär 2012 09:08
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Es ist m.M. nicht kontrollierbar. Ich habe keine Ahnung wieviele Onlinehändler es in der EU sind - dazu kommen noch die "traditionellen" Exporteure. Der Aufwand es zu kontrollieren ist kaum zu schaffen. Wer soll es kontrollieren? Dann kommen noch die EU Versender hinzu - die ihren Sitz irgendwo in der EU haben und nach irgendwo in der EU liefern. Die Finanzämter werden sich sicherlich nicht darum kümmern - sie sind schon bis zum Anschlag mit der Grundsteuer "beschäftigt". Ich versende viel in EU Lande bekomme von dort auch einen Newsletter für Onlinehändler da ist das Thema bis jetzt nicht aufgetaucht. Wie ich schon geschrieben habe - ich lass es laufen - das Risiko gehe ich ein.
Es bleibt interessant
VG
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VG
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Aus dem take-e-way Newsletter
Kann ja sein, dass das einige interessiertEinen Bevollmächtigten in Österreich bestellen
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, am Donnerstag, dem 03.11.2022 ab 15 Uhr am kostenlosen Live-Webinar "Einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen – die get-e-right Austria Lösung" teilzunehmen. Die Themen sind: Wer ist verpflichtet, Aufgaben des Bevollmächtigten, die get-e-right Lösung. Am Ende des Webinars haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie können das Webinar gerne Ihren Kollegen und Partnern weiterempfehlen.
https://register.gotowebinar.com/regist ... 3150645771
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Ich habe von reclay auch ein Angebot bekommen. Im Vertrag heißt es
Wenn das "Auf Verlangen" jedes Jahr beansprucht wird, na dann Prost Mahlzeit. Bei Kleinstmengen liegt das alles doch in keinem Verhältnis mehr.Seite 8, Vertragsgegenstand II. 4. "Auf Verlangen hat der Vollmachtgeber ... einer Vollständigkeitserklärung ... zu erbringen ... und muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen geprüft und bestätigt sein".
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Was gibt es denn jetzt für Angebote für AT?
Ich habe mir eins von take-e-way schicken lassen, das war 750 Euro/Jahr für die kleinste Menge.
Edit: 420,- Euro/Jahr, wenn man dort schon einen WEEE Vertrag hat
Ich habe mir eins von take-e-way schicken lassen, das war 750 Euro/Jahr für die kleinste Menge.
Edit: 420,- Euro/Jahr, wenn man dort schon einen WEEE Vertrag hat
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Reclay hatte uns gestern das geschickt:
Die Konditionen sind wie folgt:
a) Einmalige Registrierungsgebühr EUR 75,-.
b) Jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung:
Jahrespauschalmelder
bis 1500 KG an Verpackungen/Einwegkunststoffprodukten pro Jahr EUR 75,-
Versandhändler/Hersteller
jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien bis max. EUR 1.500 EUR 90,-
jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien zwischen EUR 1.500,- und EUR 20.000,- EUR 240,-
Jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien zwischen ab EUR 20.000,- individuelles Angebot
Sind das dann 165€ im Jahr oder 75/90? Also für die Mindestmenge.
Und ja, Take-e-way wo wir bisher alles machen ist deutlich teurer. Ich frag das alles auch bei Reclay mal an die Tage. Es scheint mir als wenn take-e-way hier doch sehr tief in die Tasche greift.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Nochmal, gilt das auch für Innergemeinschaftliche Lieferungen?
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Das weiß keiner. Das ist ja noch nichtmal in D klar definiert. Nach meiner Auffassung gilt das nicht für B2B, aber das ist in D nicht eindeutig formuliert.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Das Reclay Angebot klingt ja schonmal besser und ja, ich bin auch der Meinung, dass Take-E-Way eine Apotheke ist.miezekatze hat geschrieben: ↑11. Nov 2022 12:23
Sind das dann 165€ im Jahr oder 75/90? Also für die Mindestmenge.
Und ja, Take-e-way wo wir bisher alles machen ist deutlich teurer. Ich frag das alles auch bei Reclay mal an die Tage. Es scheint mir als wenn take-e-way hier doch sehr tief in die Tasche greift.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Das ist für den Prüfungsfall:
Also ähnlich wie eine Steuerprüfung, nur mit dem Unterschied dass der zu Prüfenden die Prüfung auch noch selbst bezahlen muß.
In Deutschland ist diese externe Prüfung übrigens sogar Pflicht:
Lediglich wenn man Kleinstmengen hat, ist man von der zwingend Prüfung ausgenommen.
Diese Grenze liegt in DE bei Karton z.B. bei 50 Tonnen pro Jahr, wenn ichs richtig im Kopf gabe.
Liegt man unter den 50 Tonnen, wird man als "Bagatelle" angesehen bei der eine anlaßlose Prüfung ohnehin wenig sinnvoll scheint.
Natürlich kann man es nie ausschließen, aber auch die Österreicher werden im Regelfall einem Kleinstkunden, der nur eine handvoll Tonnen entpflichtet, keine anlaßlose Prüfüng auf den Hals hetzen.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Ich haben eben mit der Firma ARA in Österreich gesprochen. Die können sämtliche Verpackungen lizensieren.
Bzgl. dem Bevollmächtigten sagte mir der Herr am Telefon, dass das noch nicht so ganz klar ist, es widersprüchliche Informationen gibt und alles etwas chaotisch wäre.
Sie melden sich per Mail mit mehr Infos.
Bzgl. dem Bevollmächtigten sagte mir der Herr am Telefon, dass das noch nicht so ganz klar ist, es widersprüchliche Informationen gibt und alles etwas chaotisch wäre.
Sie melden sich per Mail mit mehr Infos.
Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023
Die Regelung in Deutschland ist mir bekannt. Im Vertrag von reclay steht wie gesagt auf Verlangen dort, da steht keine Beschränkung wegen Kleinstmengen oder sowas. Ich habe mir das schon gedacht, dass es für ein Prüffall ist oder sowas, aber wenn man wirklich Kleinstmengen hat und muss das auf eigene Kosten von dem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen das wäre schon krass.roman hat geschrieben: ↑11. Nov 2022 13:38Das ist für den Prüfungsfall:
Also ähnlich wie eine Steuerprüfung, nur mit dem Unterschied dass der zu Prüfenden die Prüfung auch noch selbst bezahlen muß.
In Deutschland ist diese externe Prüfung übrigens sogar Pflicht:
Lediglich wenn man Kleinstmengen hat, ist man von der zwingend Prüfung ausgenommen.
Diese Grenze liegt in DE bei Karton z.B. bei 50 Tonnen pro Jahr, wenn ichs richtig im Kopf gabe.
Liegt man unter den 50 Tonnen, wird man als "Bagatelle" angesehen bei der eine anlaßlose Prüfung ohnehin wenig sinnvoll scheint.
Natürlich kann man es nie ausschließen, aber auch die Österreicher werden im Regelfall einem Kleinstkunden, der nur eine handvoll Tonnen entpflichtet, keine anlaßlose Prüfüng auf den Hals hetzen.
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