Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

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icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Die privaten Unternehmen, die die Lizenzierung übernehmen (sowas wie Interzero in DE), zahlen keine Steuern?


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roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Die Lizenzierungskosten sind keine Steuern.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Habe ich ja nicht behauptet. Durch die Anmeldung und Zahlung der Lizenzen generiert man aber Steuereinnahmen an denen das Finanzamt interessiert sein könnte. Ist aber denke ich seehr unwarscheinlich, dass das so gemacht wird.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

icstore hat geschrieben: 21. Okt 2022 14:29 Durch die Anmeldung und Zahlung der Lizenzen generiert man aber Steuereinnahmen an denen das Finanzamt interessiert sein könnte.
Du meinst sowas in der Art:
Ein privatwirtschaftlich- bzw. halbstaatliches Unternehmen möchte Zugriff auf Steuerdaten, weil es sich davon erhofft schwarze Schafe zu finden.

Das Finanzministerium sagt: Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür dass ihr diese Daten einsehen dürft.

Das privatwirtschaftlich- bzw. halbstaatliche Unternehmen erwidert: OK, aber wenn wir sie einsehen dürften, dann würden wir möglicherweise zukünftig mehr Umsatz machen und daraus entsteht möglicherweise mehr Gewinn und aus dem zusätzlichen Gewinn würde möglicherweise eine höhere Steuerlast entstehen.
OK, der Theorie kann man fröhnen. Ich tu's allerdings nicht ;-)
Zuletzt geändert von roman am 21. Okt 2022 14:42, insgesamt 2-mal geändert.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ja, genau, habe das eventuell nicht ganz richtig formuliert. WIe gesagt, nur ein Denkansatz ;)
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Cooler Ansatz von Dir :-)

Aber es bekommen doch oft nichtmal andere öffentliche Stellen Zugriff auf Finanzdaten.
Dann wird man ausgerechnet externen Organisationen Finanzdaten im großen Stile nachwerfen?

Abgesehen davon gibt es seitens der zuständigen Stellen offensichtlich kein nennenswertes Interesse daran das im großen Stil nachzuverfolgen.

Zum Beispiel bei uns in Österreich war das einzige was ich zu diesem Thema jemals hörte wie man jahrelang Amazon nachgelaufen ist dass die endlich mal zahlen.

Aber darüber hinaus habe ich noch nie was davon gelesen.
Falls da im großen Stil Nachforschungen angestellt werden oder Strafen ausgesprochen werden, würde man das in den einschlägigen Medien (Kammer etc.) ja sicher lesen.
Da wird eh sofort wegen jeder Kleinigkeit die Sau durchs Dort getrieben.

Aber dass bzgl. Verpackungsverordnung, noch dazu über Landesgrenzen hinweg, Kleinstunternehmen (also mit maximal ein paar Tonnen) verfolgt werden, habe ich bislang noch nicht gehört.

Vielleicht hab ich's auch überhört. Oder es kommt irgendwann mal.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich meinte eher, dass das Finanzamt selbst die Recherche macht, und die "Schuldigen" an die Unternehmen meldet. Dann werden ja eig. keine Finanzdaten weitergegeben.

Ich weiss, ist alles sehr unrealistisch. Ich kenne auch niemand der irgendwo wegen den Müllgebühren aufgeflogen ist. Aber sollen doch die Händler, die Panik haben ihren Export einstellen, weniger Konkurrenz für den Rest :D
iceman41
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Und die Finanzämter haben so viel mit der grandiosen Grundsteuer und den Coronahilfen zu tun dass die eh zu nix kommen. Zumindest hier im Landkreis geht in Bezug auf Finanzamt garnix.
Kannst deinen Steuererklärung abgeben und hörst ewig nix mehr
Donkeypower
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Es ist m.M. nicht kontrollierbar. Ich habe keine Ahnung wieviele Onlinehändler es in der EU sind - dazu kommen noch die "traditionellen" Exporteure. Der Aufwand es zu kontrollieren ist kaum zu schaffen. Wer soll es kontrollieren? Dann kommen noch die EU Versender hinzu - die ihren Sitz irgendwo in der EU haben und nach irgendwo in der EU liefern. Die Finanzämter werden sich sicherlich nicht darum kümmern - sie sind schon bis zum Anschlag mit der Grundsteuer "beschäftigt". Ich versende viel in EU Lande bekomme von dort auch einen Newsletter für Onlinehändler da ist das Thema bis jetzt nicht aufgetaucht. Wie ich schon geschrieben habe - ich lass es laufen - das Risiko gehe ich ein.
Es bleibt interessant
VG
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Aus dem take-e-way Newsletter
Einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen
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https://register.gotowebinar.com/regist ... 3150645771
Kann ja sein, dass das einige interessiert
mwp
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich habe von reclay auch ein Angebot bekommen. Im Vertrag heißt es
Seite 8, Vertragsgegenstand II. 4. "Auf Verlangen hat der Vollmachtgeber ... einer Vollständigkeitserklärung ... zu erbringen ... und muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen geprüft und bestätigt sein".
Wenn das "Auf Verlangen" jedes Jahr beansprucht wird, na dann Prost Mahlzeit. Bei Kleinstmengen liegt das alles doch in keinem Verhältnis mehr.
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fonprofi
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Gilt das alles auch für Geschäftsempfänger IGL?
Tony
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Was gibt es denn jetzt für Angebote für AT?
Ich habe mir eins von take-e-way schicken lassen, das war 750 Euro/Jahr für die kleinste Menge.

Edit: 420,- Euro/Jahr, wenn man dort schon einen WEEE Vertrag hat
miezekatze
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Tony hat geschrieben: 11. Nov 2022 11:16 Was gibt es denn jetzt für Angebote für AT?
Ich habe mir eins von take-e-way schicken lassen, das war 750 Euro/Jahr für die kleinste Menge.

Edit: 420,- Euro/Jahr, wenn man dort schon einen WEEE Vertrag hat
Reclay hatte uns gestern das geschickt:
Die Konditionen sind wie folgt:

a) Einmalige Registrierungsgebühr EUR 75,-.

b) Jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung:

 Jahrespauschalmelder
bis 1500 KG an Verpackungen/Einwegkunststoffprodukten pro Jahr EUR 75,-

 Versandhändler/Hersteller
jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien bis max. EUR 1.500 EUR 90,-
jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien zwischen EUR 1.500,- und EUR 20.000,- EUR 240,-
Jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien zwischen ab EUR 20.000,- individuelles Angebot

Sind das dann 165€ im Jahr oder 75/90? Also für die Mindestmenge.

Und ja, Take-e-way wo wir bisher alles machen ist deutlich teurer. Ich frag das alles auch bei Reclay mal an die Tage. Es scheint mir als wenn take-e-way hier doch sehr tief in die Tasche greift.
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fonprofi
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Nochmal, gilt das auch für Innergemeinschaftliche Lieferungen?
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Das weiß keiner. Das ist ja noch nichtmal in D klar definiert. Nach meiner Auffassung gilt das nicht für B2B, aber das ist in D nicht eindeutig formuliert.
Tony
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

miezekatze hat geschrieben: 11. Nov 2022 12:23
Sind das dann 165€ im Jahr oder 75/90? Also für die Mindestmenge.

Und ja, Take-e-way wo wir bisher alles machen ist deutlich teurer. Ich frag das alles auch bei Reclay mal an die Tage. Es scheint mir als wenn take-e-way hier doch sehr tief in die Tasche greift.
Das Reclay Angebot klingt ja schonmal besser und ja, ich bin auch der Meinung, dass Take-E-Way eine Apotheke ist.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

mwp hat geschrieben: 11. Nov 2022 10:51 Wenn das "Auf Verlangen" jedes Jahr beansprucht wird, na dann Prost Mahlzeit.
Das ist für den Prüfungsfall:
Also ähnlich wie eine Steuerprüfung, nur mit dem Unterschied dass der zu Prüfenden die Prüfung auch noch selbst bezahlen muß.

In Deutschland ist diese externe Prüfung übrigens sogar Pflicht:
Lediglich wenn man Kleinstmengen hat, ist man von der zwingend Prüfung ausgenommen.
Diese Grenze liegt in DE bei Karton z.B. bei 50 Tonnen pro Jahr, wenn ichs richtig im Kopf gabe.
Liegt man unter den 50 Tonnen, wird man als "Bagatelle" angesehen bei der eine anlaßlose Prüfung ohnehin wenig sinnvoll scheint.

Natürlich kann man es nie ausschließen, aber auch die Österreicher werden im Regelfall einem Kleinstkunden, der nur eine handvoll Tonnen entpflichtet, keine anlaßlose Prüfüng auf den Hals hetzen.
Tony
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich haben eben mit der Firma ARA in Österreich gesprochen. Die können sämtliche Verpackungen lizensieren.
Bzgl. dem Bevollmächtigten sagte mir der Herr am Telefon, dass das noch nicht so ganz klar ist, es widersprüchliche Informationen gibt und alles etwas chaotisch wäre.
Sie melden sich per Mail mit mehr Infos.
mwp
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

roman hat geschrieben: 11. Nov 2022 13:38
mwp hat geschrieben: 11. Nov 2022 10:51 Wenn das "Auf Verlangen" jedes Jahr beansprucht wird, na dann Prost Mahlzeit.
Das ist für den Prüfungsfall:
Also ähnlich wie eine Steuerprüfung, nur mit dem Unterschied dass der zu Prüfenden die Prüfung auch noch selbst bezahlen muß.

In Deutschland ist diese externe Prüfung übrigens sogar Pflicht:
Lediglich wenn man Kleinstmengen hat, ist man von der zwingend Prüfung ausgenommen.
Diese Grenze liegt in DE bei Karton z.B. bei 50 Tonnen pro Jahr, wenn ichs richtig im Kopf gabe.
Liegt man unter den 50 Tonnen, wird man als "Bagatelle" angesehen bei der eine anlaßlose Prüfung ohnehin wenig sinnvoll scheint.

Natürlich kann man es nie ausschließen, aber auch die Österreicher werden im Regelfall einem Kleinstkunden, der nur eine handvoll Tonnen entpflichtet, keine anlaßlose Prüfüng auf den Hals hetzen.
Die Regelung in Deutschland ist mir bekannt. Im Vertrag von reclay steht wie gesagt auf Verlangen dort, da steht keine Beschränkung wegen Kleinstmengen oder sowas. Ich habe mir das schon gedacht, dass es für ein Prüffall ist oder sowas, aber wenn man wirklich Kleinstmengen hat und muss das auf eigene Kosten von dem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen das wäre schon krass.
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