Rücknahmepflicht Transportverpackungen

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Bayerntom
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Rücknahmepflicht Transportverpackungen

Hallo,
lese hier schon länger mit habe nun aber selber eine Frage.

Wir versenden ab und an sperrige Waren auf Einwegpaletten zu unseren Kunden B2B und B2C.

Nun gibt es ja die Rücknahmepflicht für Transportverpackungen.

Ich kann ja nicht quer durch Deutschland fahren und die Paletten wieder abholen.

Wie handhabt Ihr das? Gibts da evt. Partner wie reclay etc.
Find einfach im Netz nichts dazu evt. such ich auch falsch.
Bin dankbar für jeden Tip

LG
Tom


3 Monate gratis Händlerbund
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Rex
Beiträge: 1169
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Re: Rücknahmepflicht Transportverpackungen

Genau dafür ist doch die Verpackungslizenzierung und LUCID-Registrierung.
Warum willst du deine Transportverpackung jetzt noch doppelt irgend woanders registrieren?
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Bayerntom
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Re: Rücknahmepflicht Transportverpackungen

Also ich hab das was ich bisher gelesen habe zu dem Thema so verstanden:

Verkaufsvepackungen wie Kartons etc. sind bei Lucid zu registrieren und z.B: bei Reclay zu lizenzieren

Transportverpackunen sind bei Lucid zu registrieren müssen aber nicht lizenziert werden.

Kann jemand mal Licht ins Dunkel bringen
regalboy
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Re: Rücknahmepflicht Transportverpackungen

Auch für die Transportverpackungen musst du die Entsorgungsgebühren zahlen.

Transportverpackungen haben mit Lucid doch nichts zu tun.
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Bayerntom
Beiträge: 33
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Re: Rücknahmepflicht Transportverpackungen

Laut IT-Rechts Kanzlei sieht das aber anders aus.
Mit gehts ja nicht um die Lizenzierung sondern wie holt Ihr die Paletten zurück, denn dazu sind wir verpflichtet
Kann doch nicht sein, daß ich der Einzigste bin der das Problem hat.

Zitat:
Verbraucher, die im Internet Speditionswaren bestellen und sodann mit der gleichzeitigen Lieferung von sperrigem oder umfangreichen Verpackungsmaterial konfrontiert werden, haben gegenüber den versendenden Händlern einen Anspruch auf Rücknahme gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VerpackG. Dies fußt darauf, dass speditionsspezifische Verpackungen grundsätzlich als Transportverpackungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zu qualifizieren sind, weil sie typischerweise nicht an private Endverbraucher weitergegeben werden. Dass im Einzelfall eine Weitergabe doch erfolgt, ändert nichts am verpackungsrechtlichen Status, der durch eine abstrakt-generelle Betrachtung bestimmt wird.

Mit der generellen Rücknahmepflicht des Handels in Bezug auf Speditionsverpackungsmaterial korrespondiert allerdings die Befreiung von der Verpflichtung, diese gegenüber der ZSVR zu registrieren und sodann bei einem dualen System zu lizenzieren. Transportverpackungen unterfallen der Systembeteiligungspflicht nämlich nicht.
Baam
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Rücknahmepflicht Transportverpackungen

Bayerntom hat geschrieben: 29. Jan 2024 16:09 Kann doch nicht sein, daß ich der Einzigste bin der das Problem hat.
Die anderen ignorieren es halt - was meiner Meinung nach auch einfach der beste Weg ist.
Falls sich mal irgendwer melden sollte und die Palette nicht für Palettenmöbel bei eBay-Kleinanzeigen Verkauft, auf die Straße stellt oder als Brennholz nutzt kann man sie auf Anforderung ja immer noch abholen lassen.

Zum Verständnis: Der Unterschied liegt zwischen Versandverpackung (Systembeteiligung) und Transportverpackung (keine Systembeteiligung).
Thomas-G
Beiträge: 532
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Land: Oesterreich

Re: Rücknahmepflicht Transportverpackungen

Bayerntom hat geschrieben: 29. Jan 2024 14:24 Nun gibt es ja die Rücknahmepflicht für Transportverpackungen.

Ich kann ja nicht quer durch Deutschland fahren und die Paletten wieder abholen.
Typischerweise kauft man sich von einer Rücknahmepflicht ja frei, indem man Mitglied bei einem Sammelsystem ist (etwa bei Verpackungen oder Elektro), das die Dinge dann im ganzen Land sammelt.

Dass das bei "Palette an Endverbraucher" nicht möglich sein sollte klingt seltsam. Ich würde halt einfach das Material (Holz, Pappe, Plastik...) einfach so wie alle anderen Verpackungen melden, dafür zahlen und fertig.
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