LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

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Gjay
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LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Guten Tag,

bin immer noch dabei mein Online-Geschäft zu planen und möchte mal wissen, wie es bei dieser Verpackungsregister-Nummer aussieht.

Ich habe jetzt über lange Zeit leere Verpackungskartons gesammelt, die von meinen Lieferanten stammen.
Zumindest so lange das Online-Geschäft bei mir erst anläuft und sich die Bestellungen in sehr überschaubaren Grenzen halten, dachte ich daher daran, diese zum Versand meiner Ware zu verwenden, da optisch, hygienisch und funktional in einwandfreiem Zustand.
Dies schont die Umwelt und den Geldbeutel für alle.
In meinen Versandbedingungen und/oder AGBs wollte ich darauf auch explizit hinweisen.

Nun habe ich aber gesehen, dass eBay und Amazon anscheinend zwingend eine LUCID-/Verpackungsregisternummer verlangen.
Ist dies in meinem Fall dann auch notwendig, da ich ja erstmal kein "gewerbsmäßiger Erstinverkehrbringer von befüllten Verkaufsverpackungen" bin?

Ist es rechtlich überhaupt zulässig, gebrauchte Kartons zu verwenden, oder kann man dafür abgemahnt werden?

Was denkt Ihr?


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fonprofi
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Sofern die gebrauchten Kartons nicht bereits registriert worden sind musst du die registrieren bei Lucid. Nur wenn du die Bestätigung dazu hast brauchst du nicht.
Im Zweifel wird die Entsorgung doppelt bezahlt nach Deutschland. Ins restliche Ausland musst du je nach Land sowieso zahlen.
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 17. Mär 2024 17:34 Zumindest so lange das Online-Geschäft bei mir erst anläuft und sich die Bestellungen in sehr überschaubaren Grenzen halten, dachte ich daher daran, diese zum Versand meiner Ware zu verwenden, da optisch, hygienisch und funktional in einwandfreiem Zustand.
Dies schont die Umwelt und den Geldbeutel für alle.
In meinen Versandbedingungen und/oder AGBs wollte ich darauf auch explizit hinweisen.

Nun habe ich aber gesehen, dass eBay und Amazon anscheinend zwingend eine LUCID-/Verpackungsregisternummer verlangen.
Ist dies in meinem Fall dann auch notwendig, da ich ja erstmal kein "gewerbsmäßiger Erstinverkehrbringer von befüllten Verkaufsverpackungen" bin?
Du brauchst ab dem ersten Gramm eine Verpackungs-Registrierung. Allein schon für Klebeband, Adressaufkleber, Füllpapier usw.

Gebrauchte Kartons kannst du natürlich verwenden, ich würde aber trotzdem dafür zahlen, Karton kostet ja nicht viel bei der Lizenzierung.

Als Anbieter kann ich den Grünen Punkt/Duales System Deutschland empfehlen, dort bekommst du automatisch die Lizenz um den Grünen Punkt (eingetragene Marke) zu verwenden, und der ist oft auf Produktverpackungen drauf etc.
In meinem Bereich (etwa 300-400eur Lizenzkosten/Jahr) ist das Duale System auch billiger als Reclay, trotz der tollen 30+% Rabatte bei Reclay.
Tipp: Beim Grünen Punkt einfach anrufen, die erklären alles, und man bekommt auch einen Rabatt Code wenn man danach fragt, spart noch ein paar %.

Aufpassen beim Versand ins Ausland: In den meisten EU Ländern braucht man ebenso eine Registrierung, etwa in Österreich. Also gut überlegen wohin man überhaupt versenden möchte.
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Okay, danke Euch schonmal für die Info!
Also Aufkleber, Klebeband usw. geht klar... muss ich dann irgendwie den Bedarf schätzen.

Bei den Kartons sollte es ja so sein, dass die bereits registriert wurden, ich habe die Ware ja selbst darin geschickt bekommen.
Nur - wie nachweisen bzw. woher eine Bestätigung?
Ich könnte natürlich nachweisen, wie viele Warensendungen zu mir ich hatte, aber ob das denen ausreicht?


Aber ja, im Zweifelsfall lieber die paar Euro mehr zahlen.
Auslandsversand machen wir erstmal nicht.
regalboy
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Z. b. Klebeband muss doch nicht abgerechnet werden, wenn es nur x% von der Gesamtverpackung ausmacht?

Also z. B. bei der 300 Gramm Kartonage sind 5g Klebeband doch nicht registrierungspflichtig?
regalboy
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 18. Mär 2024 15:19 ...
Bei den Kartons sollte es ja so sein, dass die bereits registriert wurden, ich habe die Ware ja selbst darin geschickt bekommen.
Nur - wie nachweisen bzw. woher eine Bestätigung?
...
Dass du selbst Ware in Kartonagen geschickt bekommen hast bedeutet ja nicht, dass der Versender sie auf jeden Fall registriert hat, es kann ja vorkommen:
- generell nicht registriert
- bei B2B nicht nötig, weil B2B (eigentlich) in getrennter Weise Papier entsorgen muss?
- z. B. aus dem Ausland zu dir gesendet
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 18. Mär 2024 15:19 Also Aufkleber, Klebeband usw. geht klar... muss ich dann irgendwie den Bedarf schätzen.

Bei den Kartons sollte es ja so sein, dass die bereits registriert wurden, ich habe die Ware ja selbst darin geschickt bekommen.
Nur - wie nachweisen bzw. woher eine Bestätigung?
Ich könnte natürlich nachweisen, wie viele Warensendungen zu mir ich hatte, aber ob das denen ausreicht?
Vergiss diese Optimierungsversuche, das bringt wenig.

Du musst Versandverpackungen lizenzieren, und teilweise Produktverpackungen, wenn sie nicht 100% sicher im Inland schon lizenziert wurden.

Versandverpackungen:
Wiege einfach einen typischen Karton mit Füllpapier ab - du kommst zB so auf 250g für ein Paket. Dann multiplizierst du das mit der Paketmenge in einem Zeitraum, zB 100 Pakete. Das bedeutet, du musst 25 kg Karton lizenzieren, kostet ein paar Euro.
Wenn du verschieden schwere Pakete verschickst (zB unter 1 kg, über 10 kg...) kannst du die Verpackungsmenge auch für die jeweilige Gewichtsstufe ermitteln, und dann die Mengen je Gewichtsklasse vom Paketdienst oder einem anderen System exportieren.

Das ganze berechnest du sauber in einer Tabelle, speicherst alle Belege dazu ab, und hebst das 10 Jahre auf, falls mal wer danach fragt.

Produktverpackungen:
Wenn du im Inland kaufst: Lass dir von jedem Lieferanten bestätigen, dass die Verpackungen bereits beim Entsorger X lizenziert sind, kontrolliere das auch in Lucid. Es kann da auch Überraschungen geben, zB Lieferanten die nur B2B verkaufen und Verpackungen NICHT lizenzieren.

Wenn du in anderen Ländern kaufst wirst du die Produktverpackungen in den meisten Fällen selbst lizenzieren müssen.
Dazu bei jedem Produkt die Verpackungsbestandteile abwiegen (zB 100g Karton und 15g Plastik je Einheit) - das dann mit den Verkaufszahlen aus der Warenwirtschaft multiplizieren.

Um die Registrierung / Lucid kommst du sowieso nicht herum, du musst einfach in der Datenbank sein um rechtssicher handeln zu können, egal ob du 1 kg oder 1000 kg Verpackungen meldest. Es ist also egal ob ein Stück Klebeband nun mit lizentiert wird oder nicht - Hauptsache du bist in der Datenbank.
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Alles klar, so wirds gemacht, ich dank Euch!
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

regalboy hat geschrieben: 18. Mär 2024 15:46 Z. b. Klebeband muss doch nicht abgerechnet werden, wenn es nur x% von der Gesamtverpackung ausmacht?

Also z. B. bei der 300 Gramm Kartonage sind 5g Klebeband doch nicht registrierungspflichtig?
Natürlich, es zählt dann allerdings als Kartonage also 305 g sind zu lizenzieren. So in Deutschland in anderen Ländern ist das anders geregelt.
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Habe dazu doch noch eine Frage bzgl. Produkten vom Großhändler mit Sitz im Ausland.

Dazu heißt es auf verpackungsregister. org:

"[verpflichtet ist] derjenige, der eine Verpackung erstmalig mit Ware befüllt oder erstmalig befüllt in Deutschland
in Verkehr bringt (Importeur).
(...)
Wer gilt als Importeur?
Importeur (Einführender) ist, wer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nach Deutschland die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt. Das bedeutet, dass er beispielsweise für Verlust oder Beschädigung der Ware das Transportrisiko trägt und für den Einfuhrvorgang sowie gegebenenfalls
die Einfuhrverzollung von Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten verantwortlich ist. Wer Importeur ist,
hängt im Einzelfall von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer
und Käufer ab"


Daher noch meine Frage dazu:
Ich bestelle online beim Großhändler im Ausland;
dieser veranlasst dann die Lieferung und beauftragt damit eine Spedition.
Dann trägt doch der Händler die rechtliche Verantwortung bei Grenzübertritt, weil er ja auch das Transportrisiko trägt.
Oder?

In dem Fall wäre er ja dann auch systembetreiligungspflichtig für seine Produkt- und Lieferverpackungen.

Ich müsste selbst dann nur die Verpackungen lizensieren, in denen ich die Produkte dann selbst für den Versand einpacke.
Richtig?
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martin_the_joiner
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Der Importeur bist doch Du. Der Händler im Ausland ist Exporteur sein.
Es sei denn, Du hast mit Deinem Großhändler im Ausland vereinbart, dass er die Kosten übernimmt und sich systembetreiligungspflichtig meldet.
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 20. Mär 2024 12:39 Ich bestelle online beim Großhändler im Ausland;
dieser veranlasst dann die Lieferung und beauftragt damit eine Spedition.
Dann trägt doch der Händler die rechtliche Verantwortung bei Grenzübertritt, weil er ja auch das Transportrisiko trägt.
Oder?

In dem Fall wäre er ja dann auch systembetreiligungspflichtig für seine Produkt- und Lieferverpackungen.

Ich müsste selbst dann nur die Verpackungen lizensieren, in denen ich die Produkte dann selbst für den Versand einpacke.
Richtig?
Dein Lieferant liefert B2B zu dir als Händler, ich würde sagen damit ist er zu keiner Lizenzierung verpflichtet. Anders könnte es sein wenn er B2B Endverbraucher in DE direkt beliefern würde (einige sind Privatkunden quasi gleichgestellt).

Dein Lieferant könnte freiwillig in DE lizenzieren, sehr große Markenhersteller könnten das machen (zB wenn "LEGO" von einem EU Zentrallager aus viele stationäre Wiederverkäufer in allen EU Ländern beliefert, dann könnte Interesse bestehen diese Händler von Verpackungsverpflichtungen zu entlasten). Kurz: Das brauchst du schriftlich / musst es zweifelsfrei belegen können.

Im Normalfall wirst du für sämtliche Produktverpackungen verantwortlich sein, wenn sie aus dem Ausland kommen (viel Spaß beim Wiegen, und beim Entpflichten von Plastik, wenn viel davon die den Produktverpackungen ist...).
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Meine Güte... wer hat sich das nur alles ausgedacht...

Also ist der Großhändler dann automatisch raus, da B2B?


Bei der Frage danach, wer Importeur ist, bin ich auch immer wieder am überlegen. Klar, der Großhändler ist Exporteur aus dem Ausland, aber er importiert ja auch Waren ins Inland. Oder nicht?
Jedenfalls schreiben die selber:
"Wer gilt als Importeur?
Importeur (Einführender) ist, wer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nach Deutschland die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt."
Was in dem Fall ja der Großhändler wäre...

Aber wenns der bei B2B eh nicht lizensierungspflichtig ist, dann bin das dann wohl ich... seufz.
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 20. Mär 2024 13:52 Meine Güte... wer hat sich das nur alles ausgedacht...

Also ist der Großhändler dann automatisch raus, da B2B?

Bei der Frage danach, wer Importeur ist, bin ich auch immer wieder am überlegen. Klar, der Großhändler ist Exporteur aus dem Ausland, aber er importiert ja auch Waren ins Inland. Oder nicht?
Jedenfalls schreiben die selber:
"Wer gilt als Importeur?
Importeur (Einführender) ist, wer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nach Deutschland die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt."
Was in dem Fall ja der Großhändler wäre...

Aber wenns der bei B2B eh nicht lizensierungspflichtig ist, dann bin das dann wohl ich... seufz.
Die rechtlichen Feinheiten kannst du natürlich versuchen zu klären, aber es ändert nichts daran dass noch nicht lizenzierte Verpackungen von dir lizenziert werden müssen.
AUCH wenn du in Deutschland kaufst, und dein Lieferant nicht lizenziert hat (weil rein B2B...)!

Wenn du in andere Länder lieferst wird es übrigens noch komplizierter, und Verpackungen werden gerne doppelt lizenziert.
zB du kaufst in DE, die Produktverpackung ist lizenziert für DE. Wenn du dieselbe Verpackung nach AT schickst musst du dort nochmal zahlen, obwohl dein Lieferant in DE schon dafür bezahlt hat.

Als Zusatz Bonus gibt es dann noch weitere EPR Kategorien die nach und nach eingeführt werden. zB für Textilien (dzt zB in NL, FR...) - da zahlst du dann für die Verpackung an eine Organisation und für das Textilprodukt an sich an eine andere Organisation. Nur eine Frage der Zeit bis das hier auch kommt.

Und auf alles mit Elektro / WEEE aufpassen, ist ein Minenfeld. Gefährlich für Händler die typischerweise andere Produkte verkaufen, und die ein Elektroprodukt als Ergänzung mit anbieten (Spielzeug mit Batterien, kleiner Taschenlampen-Schlüsselanhänger, Uhren...).
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Ufff... da muss man ja langsam studiert haben dafür.

OK - beispiel: Ich verkaufe ein Playmobil-Haus, in dem ein LED-Lämpchen steckt, mit Drähten zu nem Batteriefach.

Für sowas dann auch WEEE ?
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 20. Mär 2024 15:34 Ufff... da muss man ja langsam studiert haben dafür.

OK - beispiel: Ich verkaufe ein Playmobil-Haus, in dem ein LED-Lämpchen steckt, mit Drähten zu nem Batteriefach.

Für sowas dann auch WEEE ?
Ja natürlich. Deshalb hab ich es ja erwähnt, weil nicht alle Händler so mit den Elektro-Regeln vertraut sind. Erwischt auch Uhren Händler zB, die nicht an WEEE gedacht haben...

Bei WEEE gibt es das selbe Spiel, idealerweise hat man einen Lieferanten im Inland für Produkte die man auch nur im Inland verkauft. Vom Lieferanten lässt man sich dann die Konformität bestätigen, die WEEE Nummer etc.

Als Händler hat man einige Kontrollpflichten, muss also nochmal checken ob zB die Produktverpackung konform ist (CE, Mülltonnensymbole, Batteriehinweise und so Sachen). Bei kleineren Importeueren findet man da oft auch Fehler, weil sich die Elektro Regeln ständig weiterentwickeln (plötzlich muss dann neben der Herstelleradresse auch eine Web Adresse auf die Verpackung und aufs Produkt etc., das war vor ein paar Jahren noch nicht so streng).
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Ich danke Dir Thomas, der Hinweis mit dem WEEE war top!
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Falls Interesse besteht - ich habe basierend auf den Antworten hier mich mal weitergehend schlau gemacht, hier mal mein aktueller Stand.

Die LUCID-Nr. habe ich beantragt und erhalten.

Denke als Systembetreiber ist in der Tat der Grüne Punkt sehr gut, ich hab mal die verglichen, die in der Übersicht auf verpackungsregister.org aufgelistet waren.
Da waren bei moderatem Verpackungsaufkommen letztlich nur "Recycling Dual" und "easy-lize" günstiger - allerdings pro Jahr nur Unterschiede im einstelligen Euro-Bereich, was man also getrost vernachlässigen kann. Der grüne Punkt ist ne bekannte Marke und man kann dann scheinbar auch das Logo auf der Homepage z. B. verwenden, so dass die Kunden das auch wahrnehmen.

Auf der Seite vom Grünen Punkt heißt es übrigens bei den Infos für Ladenbetreiber:
"Habe ich Ware von einem deutschen Produzenten bzw. Händler bestellt, die bereits verpackt ist, muss ich diese Verpackungen nicht beteiligen. Erst wenn ich selbst Verpackungen oder Verpackungsbestandteile hinzufüge, und sie dann an meine Kunden weitergebe, bin ich in der Pflicht, diese auch an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen."

Das bedeutet also, auch Produktverpackungen, die B2B (!) von einem deutschen Großhändler kommen, müssen nicht von mir lizensiert werden.
Korrekt?



Ich habe einen solchen Händler und im LUCID-Register gecheckt, da steht er auch drin. Lasse ich mir aber nochmal bestätigen, weil da mit Sicherheit einiges zusammen kommt.


Im Abschnitt "wenn ich meine Ware aus dem Ausland beziehe" heißt es auch beim Grünen Punkt:
"Falls ich verpackte Waren aus dem Ausland importiere, bin ich in der Pflicht, diese Verpackungen an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, wenn ich bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich bin."

Wer trägt nun also die rechtliche Verantwortung?
Auch da habe ich ein bisschen recherchiert.

Beim Systembetreiber Lizenzero heißt es hierzu:
"Wenn Sie die Ware im Ausland ab Werk (Ex Works) kaufen, tragen Sie bei Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für diese
Da ein*e Importeur*in Ware aktiv nach Deutschland holt, ist er*sie bei einem Ex works-Vertrag der*diejenige, der*die beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für diese hat und bei dem*der daher die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz anfallen.
"

Wenn Sie die Ware im Ausland kaufen und eine Verantwortlichkeit des*der ausländischen Geschäftspartner*in bis nach Deutschland festlegen (Delivered at place), tragen Sie bei Grenzübertritt keine rechtliche Verantwortung für die Waren.
Da in diesem Fall der*die ausländische Geschäftspartner*in als Importeur*in auftritt, ist er*sie bei einem Delivered at place-Vertrag der*diejenige, der*die beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware hat und bei dem*der daher die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz anfallen.
"

Mal abgesehen davon, dass diese Gender-Sternchen in jedem zweiten Wort die Sätze fast unleserlich machen, ist hier der "Ex Works"-Begriff interessant.

Hierzu fand ich auf anderen Seiten folgendes:
"EXW - Ab Werk // Ex Works
‘Ab Werk‘ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer an einem anderen benannten Lieferort (z. B. Fabrik oder Lager) zur Verfügung stellt. Dieser benannte Ort kann auch auf dem Gelände des Verkäufers liegen. Denn der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.
"
Und:
" Die Bedeutung der Abkürzung EXW ist „ex works“ und meint, dass der Lieferant die Importware direkt „ab Werk“ verkauft. Der Transport ist bei EXW Incoterms also nicht Aufgabe des Verkäufers und anfallende Kosten werden auch nicht von ihm übernommen. Stattdessen müssen Sie sich, als Käufer bzw. Importeur, selbst darum kümmern."


Ich lasse die Ware nicht "Ex Works" beim Händler im Ausland (kein EU-Land!) abholen, sondern dieser beauftragt eine Spedition damit, trägt wenn ich es richtig verstehe dann auch die rechtliche Verantwortung bei Grenzübertritt. Bis dahin bleibt er ja auch z. B. bei Untergang der Ware auf den Kosten selbst sitzen.
Der Großhändler mit Sitz im Ausland ist aus Sicht des jeweiligen Landes dann Exporteur, aus Deutscher Sicht ist er aber der Importeur.

Was die Verpackungen der Produkte angeht, müsste also korrekterweise der Großhändler diese entsprechend selbst lizensieren, wenn ich das wirklich alles richtig verstehe.
Oder?

Dann wäre nur die Frage, ob der Großhändler im Ausland dann korrekt gehandelt hat.
Wenn er sie lizensieren müsste, das aber nicht gemacht hat, stehe ich dann ja trotzdem in der Kreide wegen dieser Letzt-Verantwortung oder wie das hieß, richtig?

Für evtl.Versandkartons zum Endkunden usw. bin dann ich wiederum verantwortlich, das würde sich dann ja in Grenzen halten.


Hach ja... wir arbeiten uns da schon ein. :)
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Grüner Punkt Logo nicht auf Webseite machen.
Werbung mit Selbstverständlichkeit.
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 23. Mär 2024 15:17 Ich lasse die Ware nicht "Ex Works" beim Händler im Ausland (kein EU-Land!) abholen, sondern dieser beauftragt eine Spedition damit, trägt wenn ich es richtig verstehe dann auch die rechtliche Verantwortung bei Grenzübertritt. Bis dahin bleibt er ja auch z. B. bei Untergang der Ware auf den Kosten selbst sitzen.
Der Großhändler mit Sitz im Ausland ist aus Sicht des jeweiligen Landes dann Exporteur, aus Deutscher Sicht ist er aber der Importeur.

Was die Verpackungen der Produkte angeht, müsste also korrekterweise der Großhändler diese entsprechend selbst lizensieren, wenn ich das wirklich alles richtig verstehe.
Oder?

Dann wäre nur die Frage, ob der Großhändler im Ausland dann korrekt gehandelt hat.
Wenn er sie lizensieren müsste, das aber nicht gemacht hat, stehe ich dann ja trotzdem in der Kreide wegen dieser Letzt-Verantwortung oder wie das hieß, richtig?
Du bringst hier interessante Punkte mit den Incoterms.

Ja, es kann sein, dass durch diese Regeln tatsächlich ausländische Händler in Deutschland verpflichtet wären, wenn sie gewisse Incoterms verwenden.

In der Praxis ist es aber möglicherweise ganz anders: Ich kann mich an keinen Lieferanten im Ausland erinnern der im Lieferland Verpackungen entpflichtet, völlig egal mit welchen Incoterms gesendet wird (Incoterms werden hauptsächlich genutzt um zu bestimmen wer die Verzollungskosten bezahlt...).

Du musst das mit deinem Lieferanten klären. Vielleicht hast du Glück und er entpflichtet in Deutschland, vielleicht wird er DICH auch nur mehr mit dem Incoterm EXW beliefern.

Du musst in jedem Fall für Verpackungen zahlen wenn dafür noch niemand bezahlt hat. Ob du diese Pflicht effektiv an deinen Lieferanten weitergeben kannst musst du sehen. Da gehts auch um die Verhandlungsmacht - bist du ein wichtiger Kunde für den der Lieferant alles macht, oder nicht?

Lass auf alle Fälle alles schriftlich bestätigen, denn am Ende bist du verantwortlich.

Ach ja noch etwas für LUCID: Wenn du Produktverpackungen mit einer bestimmten Marke importierst und entpflichtest dann musst du diese Marke bei deinem LUCID Konto auch angeben (kostet bei LUCID/Verpackungen nichts - im Gegensatz zu WEEE....). Wenn es dein Lieferant entpflichtet dann hat er einen LUCID Eintrag mit dieser Marke.
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