LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

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fonprofi
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Ein Ausländischer GH braucht nicht zu lizensieren, nur der Händler der an Endabnehmer verkauft. Und du bist ja Wiederverkäufer. Und als Importeuer auch Hersteller und daher auch verpflichtet.
Nur wenn die Ware wieder an Endverbraucher ins Ausland weiterverkauft wird, brauchst du nicht in Deutschland zu zahlen. Dann vlt. im Ausland.


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Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

fonprofi hat geschrieben: 23. Mär 2024 17:57 Ein Ausländischer GH braucht nicht zu lizensieren, nur der Händler der an Endabnehmer verkauft.
Das bedeutet also, für den ausländischen Großhändler gelten dann andere Regeln als für den inländischen (zumindest sofern ich bei Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware trage).

Mein inländischer Großhändler hat laut Verpackungsregister brav lizensiert und hat mir das auch nochmal bestätigt, dass ich da nicht nochmal lizensieren muss. So weit gut.


Beim ausländischen Großhändler wirds allerdings interessant. Der ist nämlich AUCH im Verpackungsregister-Herstellerregister registriert (kann man ja öffentlich einsehen), inkl. Deutscher LUCID-Nr., und auch sämtliche Marken sind als solche sauber eingetragen.

Anscheinend ist man da ja doch der Pflicht nachgekommen, wie es scheint?



(Hab die deshalb auch nochmal gefragt, Antwort steht aber noch aus und es ist auch nicht leicht ihnen solche Details zu schildern wegen Sprachbarriere.)


PS:
Zum Thema Logo-Nutzung vom grünen Punkt auf der Website:

https://www.presseportal.de/pm/110129/4579687

:)
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 25. Mär 2024 21:25 Beim ausländischen Großhändler wirds allerdings interessant. Der ist nämlich AUCH im Verpackungsregister-Herstellerregister registriert (kann man ja öffentlich einsehen), inkl. Deutscher LUCID-Nr., und auch sämtliche Marken sind als solche sauber eingetragen.

Anscheinend ist man da ja doch der Pflicht nachgekommen, wie es scheint?
Ausländische Großhändler können Verpackungen jederzeit freiwillig in Deutschland lizenzieren, sie ersparen ihren Händlern dann eben diesen Aufwand.

Du musst dir dann nur bestätigen lassen, dass der Großhändler die Verpackungen die er zu dir gesendet hat auch wirklich in Deutschland lizenziert hat (er könnte zB nur einen Teil der Verpackungen lizenzieren, zB nur was er direkt an Endkunden liefert - also besser nachfragen).
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Okay, vielen Dank.

Wie ist das eigentlich, wenn auf einer Verpackung von einem ausländischen Großhändler schon der grüne Punkt schon aufgedruckt ist?

Das ist bei den Produktverpackungen, die ich vom Lieferanten aus dem Ausland beziehe, nämlich der Fall.

Auf gruener-punkt.de steht dazu:

"Ist der Grüne Punkt auf einer Verpackung gedruckt, so zeigt der Hersteller damit an, dass er die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt und für das Recycling seiner Verpackungen Verantwortung übernimmt. Der Aufdruck des Grünen Punkts auf Verpackungen erfolgt freiwillig. Hersteller, die dies tun, haben dazu mit dem Markenbesitzer, dem Grünen Punkt in Köln, einen zusätzlichen Markennutzungsvertrag abgeschlossen. Ein gültiger Beteiligungsvertrag für ihre Verpackungen bei einem dualen System ist Voraussetzung."

Im Hersteller-Register sind sie wie gesagt auch aufgeführt, ebenso die einzelnen Untermarken.


Also scheinen die ja das, was Du sagst, schon gemacht zu haben?


PS: Sorry dass ich so viel nachfragen muss... warte vom Großhändler noch auf Antwort, aber das ist wie gesagt wegen Sprachbarriere auch nicht so einfach sowas immer verständlich zu machen.
regalboy
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Aller Anschein spricht dafür, dass der ausländische Großhändler allen seinen derartigen Pflichten nachkommt.

(wenn gleich es auch wie beim CE - China Export sein kann, dass die einfach nur drucken und damit ihre Ruhe haben wollen, oder es registrieren und drucken, dann aber nur pauschal x KG melden, anstatt die echte Menge)
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 26. Mär 2024 15:24 Wie ist das eigentlich, wenn auf einer Verpackung von einem ausländischen Großhändler schon der grüne Punkt schon aufgedruckt ist?

Das ist bei den Produktverpackungen, die ich vom Lieferanten aus dem Ausland beziehe, nämlich der Fall.
...
Also scheinen die ja das, was Du sagst, schon gemacht zu haben?
Der Grüne Punkt ist eine eingetragene Marke, die vor allem in Europäischen Ländern verwendet wird, und für deren Nutzung man berechtigt sein muss.

Man muss in JEDEM Lieferland für die Nutzung berechtigt sein.

Wenn der Grüne Punkt auf Verpackungen aufgedruckt ist die man aus dem Ausland bezieht dann bedeutet das NICHT, dass in einem bestimmten Land die Berechtigung besteht die Marke auch zu nutzen.

Beispiel 1: Chinesische Hersteller haben eine "Standard Verpackung", die den Grünen Punkt aufgedruckt hat. Für den Chinesen ist das denke ich sogar legal, weil man für den Grünen Punkt kostenlose weltweite Nutzungsrechte bekommen kann, für alle Ländern außer eben die Europ. Länder. Sprich der Chinese kann den Grünen Punkt legal auf die Verpackung drucken. Wenn man die Verpackung denn in DE verkaufen will braucht man die Lizenz.

Beispiel 2: Ein Italienischer Großhändler druckt den Grünen Punkt auf alle Verpackungen. Er hat möglicherweise für Italien die Lizenz - in allen anderen Ländern muss sich der Händler um die Lizenz bemühen, sonst verstößt er gegen Markenrechte.

----

Für Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten:
1) Der Großhändler hat bereits einen Vertrag mit dem DSD/Grüner Punkt, lizenziert die Verpackungen und hat die Nutzungsrechte an der Marke -> alles ok
2) Der Großhändler druck den Grünen Punkt auf die Verpackung, lizenziert aber nicht in Deutschland. Dann muss der Händler die Verpackungen lizenzieren UND die Markenrechte bekommen:
a) wenn beim DSD/Grüner Punkt lizenziert wird bekommt man beides und muss sich wegen der Marke keine Gedanken machen
b) wenn man bei einem anderen Anbieter wie Reclay, Landbell oä. lizenziert muss man ZUSÄTZLICH mit dem DSD/Grüner Punkt einen Vertrag über die Markennutzung abschließen. Die Kosten sind mengenabhängig, bis zu einigen Tonnen wird man aber nur den Mindestbetrag von 25eur/Jahr zahlen (nur für die Marke)

In anderen Ländern muss man beim jeweiligen Markeninhaber (der ehemalige Monopolanbieter...) lizenzieren, in Österreich zB bei der ARA.

Eine Besonderheit noch in Belgien: Verpackungen OHNE Grünen Punkt kann man bis etwa 300kg/Jahr ohne Registrierung nach Belgien verkaufen. Wenn aber der Grüne Punkt drauf ist muss man auch bei geringeren Mengen schon einen Lizenzierungsvertrag abschließen.

mehr Infos:
https://www.pro-e.org/the-green-dot-trademark

Im Zweifel die jeweilige Ländergesellschaft anschreiben und fragen.
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Zu krass...
Also ich bin echt für Umweltschutz und pflege auch einen entsprechenden Lifestyle, aber mal ehrlich:
Was einem da für Steine in den Weg gelegt werden, das ist doch nicht mehr normal.
Wenn man jetzt elektronische Artikel ins Ausland verkaufen möchte, muss man für jedes EU-Land beispielsweise entweder eine eigene Niederlassung haben, die sich dort registriert, oder eine bevollmächtigte Stelle. Für 26 Länder. o.O

Nun ja.
Ich könnte es ja so machen, dass ich erstmal beides (Verpackungen + WEEE) registriere und alles nach bestem Wissen und Gewissen angebe/abschätze;
zumindest bei den Verpackungen meldet man dann am Jahresende ja ohnehin noch die tatsächlich angefallenen Mengen nach, oder?
Nehme mal an, dass das im Elektronik-Bereich dann auch so ist.

Dann könnte ich das schonmal machen und zumindest schonmal loslegen - die noch offenen Fragen könnte ich dann im Nachhinein ja noch klären.
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Der ausländische Lieferant hat mir gerade bestätigt, dass die Verpackungen tatsächlich schon registriert sind und ich es nicht nochmal machen muss.

Jetzt muss ich nur noch fragen, wie das im Elektro-Bereich/WEEE ist.

Auch dort sind sie im Register samt der einzelnen Marken... ma gucken!
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 28. Mär 2024 00:38 Zu krass...
Also ich bin echt für Umweltschutz und pflege auch einen entsprechenden Lifestyle, aber mal ehrlich:
Was einem da für Steine in den Weg gelegt werden, das ist doch nicht mehr normal.
Wenn man jetzt elektronische Artikel ins Ausland verkaufen möchte, muss man für jedes EU-Land beispielsweise entweder eine eigene Niederlassung haben, die sich dort registriert, oder eine bevollmächtigte Stelle. Für 26 Länder. o.O

Nun ja.
Ich könnte es ja so machen, dass ich erstmal beides (Verpackungen + WEEE) registriere und alles nach bestem Wissen und Gewissen angebe/abschätze;
zumindest bei den Verpackungen meldet man dann am Jahresende ja ohnehin noch die tatsächlich angefallenen Mengen nach, oder?
Nehme mal an, dass das im Elektronik-Bereich dann auch so ist.

Dann könnte ich das schonmal machen und zumindest schonmal loslegen - die noch offenen Fragen könnte ich dann im Nachhinein ja noch klären.
Stimmt, ist nicht mehr normal. Und neben Verpackungen kommen immer neue EPR Kategorien, etwa für Textilien. Und in Frankreich kann man sich ansehen wie extrem es werden kann (die haben sicher 10+ EPR Kategorien, und alle paar Monate gibt es etwas neues).

Nein, du brauchst keine Niederlassung in anderen Ländern. Du brauchst aber in einigen Fällen einen Vertreter im jeweiligen Land, und das erhöht die Kosten und den bürokratischen Aufwand weiter.

Wenn du planst in ein anderes Land zu verkaufen dann kannst du zB über Ecosistant oder Interzero die Infos für das jeweilige Land kaufen - um zB genau zu wissen wie man sich in Polen für Verpackungen registriert etc. (300+ EUR/Jahr und nicht ganz einfach...).

WEEE ist noch mal ein Stück aufwändiger/komplizierter als Verpackungen. Denn da geht es um Elektrogeräte und Batterien, mit diversen Bestimmungen, von Mülltonnensymbolen über Hinweistexte bis zu Energieverbauchsangaben.

WICHTIG für Webshops: Viele Infos die auf der Verpackung stehen musst du auch im Webshop angeben. Die Hersteller sind da fein raus, da sie die Infos ja auch die Verpackung drucken, und auch stationäre Händler müssen nichts machen (Infos auf der Verpackung) - aber online Händler dürfen dann selbst herausfinden welche Infos sie auch online darstellen müssen.

Achte darauf, dass du Ware einkaufst die zu 100% für Deutschland registriert ist. Denn gerade in Deutschland ist es eher kompliziert.
Österreich ist einfacher (wobei ich nicht weiß ob ausländische Firmen einen Vertreter brauchen), und man ist ab 100eur/Jahr für Elektro + 100 EUR/Jahr für Batterien dabei (Mindestumsatz bei Interzero).

Für kleine Mengen ist das alles sehr unbefriedigend, denn man zahlt wegen Mindestumsätzen etc. schnell mal das X-fache an Gebühren (je kg) die eine größere Firma zahlen würde. Sprich als kleiner Händler in mehrere andere Länder zu verkaufen (mit geringen Umsätzen je Land) wird immer unattraktiver.
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Wahnsinn... man möchte ja meinen, in wirtschaftlich so schwierigen Zeiten wird es einem vielleicht mal einfacher gemacht, aber... Pustekuchen. Danke erstmal erneut für die Infos.

Bin ja schon froh, dass ich an Verpackungen nun "nur" meine Versandverpackungen registrieren muss. Die Produktverpackungen selbst haben meine Lieferanten alle hier schon lizensiert und mir auch bestätigt, daher habe ich diesen Aufwand zumindest schonmal nicht.

Auch in Sachen WEEE bin ich nun schlauer. Da muss ich bestimmte Produkte noch anmelden. Doch dazu mache ich nochmal einen neuen Thread, der Übersicht halber. ;)
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Ich frage vielleicht das doch nochmal hier, ohne erst ein neues Thema zu eröffnen.


Einen ausländischen Lieferanten habe ich , der mir schrieb, dass sie "kein einheitliches WEEE-Zertifikat" haben.
Deren Sachen muss ich dann wohl selbst bei EAR melden.

Es handelt sich dabei um Bausätze, die der Kunde selbst zusammenbauen muss. Einige davon haben dann zusammengebaut eine kleine LED-Beleuchtung, sprich Batteriefach, Drähte zum Verkabeln und kleine LED-Leuchten.

Jetzt ist die Frage, wie ich das anmelden muss.
Ich habe dahingehend schon intensiver recherchiert. Meines Wissens muss man auch Bausätze melden, da das fertige Ergebnis dann ausschlaggebend ist... OK.
Es sind alles Kleingeräte (alle Seiten kleiner als 50cm).

Aber gebe ich dann vom Gewicht her nur die elektrischen Bauteile an (wie erwähnt Drähte, Batteriefach, LED), oder immer das Gewicht vom ganzen Ding?



Meine zweite Frage ist:
Es gibt (oder gab?) da diese Härtefall-Regelungen, den großen und den kleinen Härtefall.
Zwar komme ich mir da angesichts der Wortwahl schon vor wie jemand, der Bürgergeld bezieht, aber im Prinzip geht es hier ja um Erleichterungen für geringe Mengen, wenn ich das richtig verstehe. Damit für wenige Cent Entsorgungskosten nicht 1.000 € oder mehr hingeblättert werden müssen, was ja vollkommen unrentabel wäre.

Wenn ich hier in den nächsten Jahren im Monat 3 Bausätze online verkaufe, bin ich schon zufrieden.
Da würde es natürlich de fakto einem Online-Verkaufsverbot gleichkommen, wenn ich da erstmal 1.000 € an Gebühren und Insolvenz-Garantien abdrücken muss, denn bis ich das wieder drin hätte, würde ja ein ganzes Jahr vergehen, und manche der Gebühren fallen sogar jährlich an...

Allerdings muss man für diese "Härtefälle" dann auch ein entsprechender Nachweis erbracht werden - kennt sich wer damit aus?

Im Voraus kann ich es ja nicht nachweisen (allenfalls abschätzen), was da zusammen kommt. Also muss man es dann monatlich melden oder wie sieht das aus?
Und reicht da eine Auswertung als PDF aus dem Shopsystem, oder was für Nachweise brauchen die da?
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 3. Apr 2024 14:31 Einen ausländischen Lieferanten habe ich , der mir schrieb, dass sie "kein einheitliches WEEE-Zertifikat" haben.
Deren Sachen muss ich dann wohl selbst bei EAR melden.
Das klingt schon mal sehr dubios. Es gibt kein "Zertifikat", man muss einfach in jedem Land registriert sein, mit allem drum und dran. Und jemand der aus dem Ausland B2B Sachen verkauft wird das eher nicht machen wollen, außer eventuell große Markenhersteller. Und Kosten im Bereich 1000+ EUR je Land und Jahr sind sicher nicht unrealistisch.

Von einer "Härtefall" Regelung habe ich bei WEEE/EPR noch NIE gehört. Wenige Länder haben bei Verpackungen ein paar kg frei, die meisten sind aber ganz stolz auf Registrierungspflichten ab dem ersten Gramm. Heißt natürlich nicht, dass es das nicht gibt.

Ich würde einfach bei verschiedenen Firmen anfragen die WEEE/Batterieentsorgung in DE anbieten. Du muss ja nicht nur die Mengen melden, sondern einen Vertrag mit einer Entsorgungsfirma haben, die diese Mengen dann entsorgt. Und die können dir das sicher ganz genau sagen.

Bei deinen Planmengen von wenigen Stück würde ich aber eher sagen "Finger weg" vom Handel mit solchen Produkten, oder eben nur bereits lizenzierte Produkte verkaufen.
Gjay
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Thomas-G hat geschrieben: 3. Apr 2024 16:19 Das klingt schon mal sehr dubios. Es gibt kein "Zertifikat"
Ja, da ist ein bisschen die Sprachbarriere im Spiel. Mir wurde noch mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall eine WEEE-Nr. brauche.
Tomas-G hat geschrieben:Von einer "Härtefall" Regelung habe ich bei WEEE/EPR noch NIE gehört.
Ich kopier dazu mal ein bisschen was rein:

Auf https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/e ... tml?page=3 steht folgendes:

"Frage: Gibt es Möglichkeiten zur Kostenreduzierung im Rahmen der Registrierung?
Nach der sog. Elektro- und Elektronikgesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) gibt es zwei Möglichkeiten zur Kostenreduzierung, den kleinen und den großen Härtefallantrag.

Der kleine Härtefall vermindert lediglich die Kosten für die Prüfung oder Erweiterung von Garantien.

Grundsätzlich interessanter ist da der große Härtefall. Dabei können auf Antrag die Kosten der Stammregistrierung bei der Stiftung EAR, die Kosten von Registrierungs-Ergänzungen sowie von Aktualisierungen von Mengendaten verringert oder möglicherweise sogar ganz erlassen werden. Allerdings hat dies den Nachteil, dass dazu der Stiftung EAR relativ viele Informationen über das Unternehmen offenbart werden müssen. Dies ist einerseits sehr aufwendig und andererseits lassen sich viele Unternehmen verständlicherweise nur ungern in die eigenen Karten schauen.
"

Allerdings versuche ich gerade herauszufinden, wie aktuell das noch ist, denn auf https://www.elektrogesetz.de/umsetzung/kosten/ steht:

"Im Rahmen der Anpassung der ElektroG-/BattG-Gebührenverordnung ab Januar 2022 wurde die Anwendung der Härtefallregel (Gebühren­befreiungen bzw. -ermäßigungen über § 2 ElektroGBattGGebV) für Hersteller bzw. Bevollmächtigte verändert. Die Möglichkeit, diese rein auf Basis einer begrenzten Input-Gewichtsmenge in den deutschen Markt im 12-monatigen Zeitraum nach der Erstregistrierung von bestimmten Gebühren befreien zu lassen, ist ersatzlos gestrichen worden. Es verbleibt die Alternative zur Einstufung als Härtefall aus der Begründung von vier Kriterien (Menge, wirtschaftlicher Wert, Entsorgungskosten, abfallwirtschaftliche Relevanz)."

Und:
"Im Rahmen der Anpassung der ElektroG-/BattG-Gebührenverordnung wurde – vermutlich weitgehend unbemerkt – auch die Anwendung der Härtefallregel für Hersteller bzw. Bevollmächtigte verändert. Die Möglichkeit, diese rein auf Basis einer begrenzten Input-Gewichtsmenge in den deutschen Markt im 12-monatigen Zeitraum nach der Erstregistrierung von bestimmten Gebühren befreien zu lassen, ist ab dem Jahr 2022 ersatzlos gestrichen worden. Es verbleibt die andere Alternative zur Einstufung als Härtefall, nämlich aus der Begründung von vier (kumulativ betrachteten) Kriterien:

- Menge der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte bzw. Batterien,
- Wirtschaftlicher Wert der Registrierung für den Hersteller,
- Voraussichtliche Entsorgungskosten,
- Abfallwirtschaftliche Relevanz.
"

Ich bleib da mal dran, vielleicht find ich noch genaueres heraus.
Thomas-G hat geschrieben:Ich würde einfach bei verschiedenen Firmen anfragen die WEEE/Batterieentsorgung in DE anbieten. Du muss ja nicht nur die Mengen melden, sondern einen Vertrag mit einer Entsorgungsfirma haben, die diese Mengen dann entsorgt. Und die können dir das sicher ganz genau sagen.
Okay... hast Du da auch einen guten Tipp für eine Firma?

Den Tipp mit dem Grünen Punkt habe ich übrigens befolgt und mit diesen vorhin den Vertrag fertig gemacht und die Mengen abgeschätzt, muss ich dann nur nochmal an Lucid melden.
Thomas-G
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Re: LUCID-/Verpackungsregister-Nr. nicht notwendig?

Gjay hat geschrieben: 3. Apr 2024 19:28 Okay... hast Du da auch einen guten Tipp für eine Firma?
In Deutschland nicht, da machen das meine deutschen Lieferanten. Wollte nie eine deutsche WEEE Registrierung, weil es schon immer kompliziert und teuer war (Vertreter wenn man im Ausland ist, Insolvenzsichere Finanzierung etc. - alles absurd wenn man nicht Containerweise importiert sondern nur Kleinzeug in der EU herumschickt, und man die Registrierung nur braucht weil ein Lieferant/Importeur "im falschen EU Land" sitzt).

In Österreich nutze ich Interzero (früher Interseroh), die haben aber dieses Jahr von 50 EUR Bearbeitungsgebühr auf 200 EUR (für Elektro+Batt) "Mindestumsatz" erhöht, bin davon nicht begeistert. Die ERA gibts noch in Österreich (Teil der ARA/Verpackungen), die haben auch 200 EUR "Mindestumsatz".
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