Änderung Zollrecht: Ab 15. Februar 2024 sind zusätzliche Sendungsangaben erforderlich
Im Rahmen der EU-weiten Digitalisierung und Harmonisierung zollrechtlicher Prozesse nach Vorgabe des Unionszollkodex (UZK) sind wir als Versanddienstleister dazu verpflichtet, rechtliche Änderungen der Informations- und Datenübermittlung zu berücksichtigen und deren Einhaltung sicherzustellen. Das Ziel dieser erweiterten Anforderungen ist es, die Transparenz in grenzüberschreitenden Lieferketten zu erhöhen und damit papierlose Zollprozesse weiter vorzubereiten. Dies hat auch Einfluss auf die Transportanmeldung für den Export (im Straßenversand) und betrifft Ihren Warenversand in Zollrelationen.
Die vollständige Übermittlung der zollrelevanten Informationen ist zwingend erforderlich, um den Versand von DHL Paket International in die Schweiz bzw. DHL Europaket in alle Zollrelationen ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Informationen kann es leider zu Laufzeitverzögerungen oder Rücksendungen kommen.
Ab dem 15. Februar 2024 sind für den Versand von DHL Paket International in die Schweiz und DHL Europaket in alle Zollrelationen, darunter die Schweiz, Großbritannien und Norwegen, zusätzliche Informationen bei der Sendungsbeauftragung in den begleitenden Daten verpflichtend zu übermitteln:
Muss dann ab dem 15.02.2024 für jede Sendung eine Ausfuhranmeldung im Zoll-System ATLAS erstellt werden oder gibt es weiterhin die Aussnahme für "Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen"?