DHL Änderungen im internationalen Warenversand in Zollgebiete

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jordan-jojel
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DHL Änderungen im internationalen Warenversand in Zollgebiete

Seit heute wird im DHL Geschäftskundenportal angezeigt:
Änderung Zollrecht: Ab 15. Februar 2024 sind zusätzliche Sendungsangaben erforderlich

Im Rahmen der EU-weiten Digitalisierung und Harmonisierung zollrechtlicher Prozesse nach Vorgabe des Unionszollkodex (UZK) sind wir als Versanddienstleister dazu verpflichtet, rechtliche Änderungen der Informations- und Datenübermittlung zu berücksichtigen und deren Einhaltung sicherzustellen. Das Ziel dieser erweiterten Anforderungen ist es, die Transparenz in grenzüberschreitenden Lieferketten zu erhöhen und damit papierlose Zollprozesse weiter vorzubereiten. Dies hat auch Einfluss auf die Transportanmeldung für den Export (im Straßenversand) und betrifft Ihren Warenversand in Zollrelationen.

Die vollständige Übermittlung der zollrelevanten Informationen ist zwingend erforderlich, um den Versand von DHL Paket International in die Schweiz bzw. DHL Europaket in alle Zollrelationen ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Informationen kann es leider zu Laufzeitverzögerungen oder Rücksendungen kommen.

Ab dem 15. Februar 2024 sind für den Versand von DHL Paket International in die Schweiz und DHL Europaket in alle Zollrelationen, darunter die Schweiz, Großbritannien und Norwegen, zusätzliche Informationen bei der Sendungsbeauftragung in den begleitenden Daten verpflichtend zu übermitteln:
Bild

Muss dann ab dem 15.02.2024 für jede Sendung eine Ausfuhranmeldung im Zoll-System ATLAS erstellt werden oder gibt es weiterhin die Aussnahme für "Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen"?


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Mago
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Re: DHL Änderungen im internationalen Warenversand in Zollgebiete

Kam heute nochmal per E-Mail rein, dort liest es sich tatsächlich so, dass eine Zollinhaltserklärung zukünftig für alle Europakete verpflichtend wird. Die Spezifizierung auf UK, Schweiz, Norwegen, etc. fehlt da bzw. wird mit "Europaket in Zollrelationen" umschrieben. Habe mir zwar schon gedacht, dass es nur für europäische Drittländer gilt, aber den Brüsseler Bürokraten traue ich auch zu Zollerklärungen innergemeinschaftlich verpflichtend zu machen um bspw. Lieferschwellen besser zu kontrollieren. Deswegen mal lieber bisschen Onlinerecherche was dahinter steckt, aber ist dann wohl alles halb so wild. Nutze hauptsächlich Warenpost und da ist die Zollinhaltserklärung selbst auf die Kanaren obligatorisch. Bisschen überraschend, dass Europaket in die Schweiz und Co. wohl bisher ohne ging.
jordan-jojel hat geschrieben: 18. Aug 2023 12:16 Muss dann ab dem 15.02.2024 für jede Sendung eine Ausfuhranmeldung im Zoll-System ATLAS erstellt werden oder gibt es weiterhin die Aussnahme für "Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen"?
Nein, da ändert sich nichts, bis 1000€ ist weiterhin keine Ausfuhranmeldung nötig. Steht in der heutigen E-Mail sogar explizit drin.
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