Guten Tag zusammen,
wir sind seit kurzem damit konfrontiert, dass wir unsere Waren zum Wiederverkauf an einen Schweizer Händler exportieren möchten.
Nun geht es in die Preisverhandlungen und da spielt bei unserem Käufer die Zollabgabe in der Schweiz eine Rolle.
Wir haben uns bereits bei Tares.ch ein wenig schlau gemacht.
Hier wird uns folgendes ausgespuckt: Siehe Anhang.
Nun sind wir schon weiter aber immer noch nicht 100% sicher welche Abgaben der Käufer nun alles zahlen muss und wie sich diese Abgaben für Ihn berechnen.
Kann hier jemand helfen der vielleicht mehr Erfahrung hat?
Nach unserem Verständnis muss der Käufer "nur" die Einfuhrsteuer zahlen.
Oder auch den Tarazuschlag und andere Abgaben?
Wir würden gerne verstehen wieviele Abgaben der Händler wirklich beim Import in die Schweiz zahlt um einen besseren Verhandlungshebel zu haben.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
DE nach CH - Export von Verkaufswaren
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Re: DE nach CH - Export von Verkaufswaren
So wie ich das sehe muss der nur die 7,7% als Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, der Tarazuschlag kommt nur zum tragen wenn der Normaltarif gilt, da wird dann zum verzollen vorher 10% auf das Gewicht draufgehauen.
Alles vorausgesetzt das Zeug kommt aus der EU.
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