ein Händler, dem ich einen LiIon Notebook-Akku zur Reparatur einsenden wollte, schreibt:
Gibt es eine generelle Ausnahme für Privatpersonen?Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen
Vielen Dank
Johannes
Gibt es eine generelle Ausnahme für Privatpersonen?Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen
Ergäbe schon Sinn weil es halt verschiedene Anforderungen in vielen Bereichen für private Personen und Gewerbliche gibt.
Nicht wirklich.
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