In dem Fall fordere ich mir von DHL eine Kopie (inkl. Unterschrift) des Ablagevertrags an. Blöd nur, wenn die wieder mauern mit Hilfe des "beliebten" Datenschutz-Totschlagarguments ...
Aber dann bleibt ja immernoch die Empfängererklärung mit dem Zusatz, dass es keinen Ablagevertrag gäbe - falls der Kunde das behaupten würde.
Dass der Empfänger nicht benachrichtigt wurde, ist Pech, vor Allem, wenn es wirklich einen Ablagevertrag gibt. Aus diesem Grund senden wir immer den Link zur Sendungsverfolgung mit der Rechnung mit + Hinweis auf die zu erwartende Laufzeit, inkl. dem Hinweis, dass wir aufgrund der DSGVO keine E-Mail-Adresse oder/und Telefonnummer an den Versanddienstleister weitergeben und der Kunde also keine zusätzlichen, jedenfalls nicht von uns initiierten Statusmeldungen erhalten wird.
Das Argument, dass er das nicht gelesen hätte, akzeptieren wir nicht. Er wurde belehrt - bei Erteilung des Ablagevertrags und s. o. durch uns. Punkt.
Damit würde ich ggf. auch gegenüber den Plattformen beim Widerspruch gegen die Erstattungs-Entscheidung argumentieren. Muss aber zugeben, hatte den Fall noch nicht. Erfolgsaussichten dort sind mir daher (noch) unbekannt. Im Shop hatte ich den Fall bisher ein einziges Mal in fast 17 Jahren. Und der Kunde hatte dann - wirklich! - (erstmal) Pech ... mit uns, jedenfalls, was den finanziellen Part betrifft. Zur Aufklärung beigetragen haben wir natürlich durch Insistieren und Weitergabe von bekannten Details. Mehr ist nicht drin bei mir. Kunde hatte dann letztlich doch noch Glück: Bote wusste noch, wo er das Paket im Stockdunkeln abgestellt hatte: in ähnlich klingender Straße mit ähnlicher Grundstückssituation drei Dörfer weiter ... War aber nicht DHL ...