Guten Abend,
Ich möchte mit einen guten Freund eine GbR gründen.
Wir möchten verschiedene Dienstleistungen anbieten in unseren Umkreis, da die Konkurrenz hier gleich 0 ist.
Bei der GbR ist es ja so, das man jährlich einen Umsatz von max.260000€ bzw. einen Gewinn von max.25000€ generieren darf!
Im Gesellschaftsvertrag ist jetzt z.B. geregelt, das jeder 50% Anteil hat.
Heisst das jetzt, das sich jeder nur 12500€ (nach Einkommenssteuer wahrscheinlich noch weniger) einstecken kann?
Oder mal ein blödes Beispiel:
Jahresumsatz lag bei 50000€ davon vllt. 5000€ Betriebsausgaben... Dann bin ich bei 45000€ ..Jetzt lässt sich jeder 10000€ auszahlen und somit liegen die restlichen 25000 aufn Geschäftskonto als "Gewinn"
Wir blicken da nicht durch, hat jemand Erfahrung und kann helfen?
GbR Gewinn?
Re: GbR Gewinn?
Du solltest einen Steuerberater für dieses Thema aufsuchen, deine Vorkentnisse sind hier einfach nicht ausreichend um das in einem Forenthread zu klären.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: GbR Gewinn?
Wo habt ihr denn den Quatsch mit den Umsatz und Gewinngrenzen her? Das ist völliger Blödsinn.
Es gibt bestimmte Schwellen, ab denen z.B. dann bilanziert werden muss, d.h. die Art der Gewinnermittlung ändert sich dann. Und theoretisch könnte irgendwann genau wie beim Einzelunternehmen dann mal ein Eintrag ins Handelsregister anstehen wodurch die GbR zur OHG wird.
Aber wieviel Gewinn ihr macht und wie ihr denn aufteilt und ob ihr den entnehmt oder im Betrieb lasst bleibt völlig euch über lassen und hängt nur vom Gesellschaftsvertrag ab.
Es gibt bestimmte Schwellen, ab denen z.B. dann bilanziert werden muss, d.h. die Art der Gewinnermittlung ändert sich dann. Und theoretisch könnte irgendwann genau wie beim Einzelunternehmen dann mal ein Eintrag ins Handelsregister anstehen wodurch die GbR zur OHG wird.
Aber wieviel Gewinn ihr macht und wie ihr denn aufteilt und ob ihr den entnehmt oder im Betrieb lasst bleibt völlig euch über lassen und hängt nur vom Gesellschaftsvertrag ab.
Re: GbR Gewinn?
Autsch.. da wird ja einiges durcheinander gebracht.
Erst mal einlesen, dass Gewinn =Einnahmen- Ausgaben sind und nicht was auf dem Konto gelassen wird.
Ihr könnt als GbR auch 5 Mio Umsatz machen oder 10 Mio Gewinn. Frage ist nur ob das auch Sinn macht diese mit dem höchsten persönlichen Steuersatz zu versteuern
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Erst mal einlesen, dass Gewinn =Einnahmen- Ausgaben sind und nicht was auf dem Konto gelassen wird.
Ihr könnt als GbR auch 5 Mio Umsatz machen oder 10 Mio Gewinn. Frage ist nur ob das auch Sinn macht diese mit dem höchsten persönlichen Steuersatz zu versteuern
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Re: GbR Gewinn?
cashew hat geschrieben: ↑21. Aug 2020 06:14 Autsch.. da wird ja einiges durcheinander gebracht.
Erst mal einlesen, dass Gewinn =Einnahmen- Ausgaben sind und nicht was auf dem Konto gelassen wird.
Ihr könnt als GbR auch 5 Mio Umsatz machen oder 10 Mio Gewinn. Frage ist nur ob das auch Sinn macht diese mit dem höchsten persönlichen Steuersatz zu versteuern
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https://itmedialaw.com/risiko-einer-gbr ... -ohg-wird/Was viele nicht ahnen ist, dass eine GbR schneller, als vielen lieb ist, als OHG i.S. des Handelsgesetzbuches zu qualifizieren ist. Dies passiert automatisch, wenn ein Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig ist und diese gewerbliche Tätigkeit einen gewissen Umfang erreicht.
Aber natürlich kann man auch 10 Millionen Gewinn machen
Re: GbR Gewinn?
Also wenn ich mir den vorletzten Beitrag durchlese, dann würde ich das schnell lassen ... es gibt auch den Spruch "Kumpenei ist Lumpenei"
- lallekalle
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Re: GbR Gewinn?
Das Thema hat aber nichts mit dem Steuerberater zu tun, sondern wenn ich den TE richtig verstehe geht es um Gesellschaftsrecht. D.h. wann darf ich (noch) eine GbR sein und wann eine OHG. Was für Dienstleistungen sind es denn?
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Re: GbR Gewinn?
Hallo!
Da Deine Kenntnisse bezüglich Gesellchaftsrecht offensichtlich doch recht mager sind, würde ich mich im ersten Schritt bezüglich der Wahl der Gesellschaftsform beraten lassen (vom Steuerberater z.B.). Warum habt Ihr ausgerechnet eine GbR gewählt???
Gruss!
Jo
Da Deine Kenntnisse bezüglich Gesellchaftsrecht offensichtlich doch recht mager sind, würde ich mich im ersten Schritt bezüglich der Wahl der Gesellschaftsform beraten lassen (vom Steuerberater z.B.). Warum habt Ihr ausgerechnet eine GbR gewählt???
Gruss!
Jo
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Re: GbR Gewinn?
Oh je... Umsatz ist nicht = Einkommen minus Einkommenssteuer!!!
Sicher, dass Ihr Euch selbständig machen wollt??? Grundlegende kaufmännische Kenntnisse sind für ein solches Unterfangen dringend zwingend notwendig...
Zuletzt geändert von malwasanderes am 21. Aug 2020 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
- Wolkenspiel
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Re: GbR Gewinn?
Offenbar wird davon ausgegangen, dass "Gewinn" nur das ist, was man aus dem Unternehmen entnimmt. Das ist natürlich ein Irrtum. Das Unternehmen muss eine Gewinnermittlung erstellen (Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung). Daraus ergibt sich dann der Gewinn der Gbr.
Versteuert werden muss der Gewinn auch wenn er im Unternehmen verbleibt und ebenso zählt er für alle Gewinngrenzen im Handels und Steuerrecht was bestimmte "Auslöseschwellen" angeht wie Verpflichtung zur Handelsregistereintragung, Sollversteuerung bei der Umsatzsteuer, Bilanzierungspflicht usw.
Auch ist nicht jede Tätigkeit gewerblich. Wenn es z.B. freiberuflich ist, dann besteht auch bei hohen Umsätzen und Gewinnen keine Eintragungspflicht ins Handelsregister und die OHG Umwandlung fällt weg.
Wenn man vorhat den Gewinn nicht zu entnehmen sondern im Unternehmen zu belassen dann kann z.B. eine UG oder GmbH die bessere Wahl sein, weil der Gewinn dann nur mit dem Körperschaftssteuersatz versteuert werden muss. (Dafür entfallen aber die Freigrenzen bei der Gewerbesteuer).
Insofern ist der Gang zum Steuerberater schon eine gute Empfehlung, der kann ja auch bei der Rechtsformwahl behilflich sein.
Ansonsten gibts halt die üblichen Fallstricke: Wie wird der Gewinn verteilt, was passiert wenn jemand krank ist, was passiert wenn jemand dauerhaft ausfällt oder gar stirbt usw.
Das Internet ist für all diese Fragen eher die falsche Adresse, wenn man sich das selbst aneignen will. Da sind entsprechende Fachbücher eine bessere Wahl.
Versteuert werden muss der Gewinn auch wenn er im Unternehmen verbleibt und ebenso zählt er für alle Gewinngrenzen im Handels und Steuerrecht was bestimmte "Auslöseschwellen" angeht wie Verpflichtung zur Handelsregistereintragung, Sollversteuerung bei der Umsatzsteuer, Bilanzierungspflicht usw.
Auch ist nicht jede Tätigkeit gewerblich. Wenn es z.B. freiberuflich ist, dann besteht auch bei hohen Umsätzen und Gewinnen keine Eintragungspflicht ins Handelsregister und die OHG Umwandlung fällt weg.
Wenn man vorhat den Gewinn nicht zu entnehmen sondern im Unternehmen zu belassen dann kann z.B. eine UG oder GmbH die bessere Wahl sein, weil der Gewinn dann nur mit dem Körperschaftssteuersatz versteuert werden muss. (Dafür entfallen aber die Freigrenzen bei der Gewerbesteuer).
Insofern ist der Gang zum Steuerberater schon eine gute Empfehlung, der kann ja auch bei der Rechtsformwahl behilflich sein.
Ansonsten gibts halt die üblichen Fallstricke: Wie wird der Gewinn verteilt, was passiert wenn jemand krank ist, was passiert wenn jemand dauerhaft ausfällt oder gar stirbt usw.
Das Internet ist für all diese Fragen eher die falsche Adresse, wenn man sich das selbst aneignen will. Da sind entsprechende Fachbücher eine bessere Wahl.
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Re: GbR Gewinn?
Ok, ist auch gar nicht meine Absicht. Eher ein Hinweis, dass ein Steuerberater unabdingbar ist.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑21. Aug 2020 10:00 Er meint mit 12,5k den Gewinn. Jetzt macht ihn mal nicht komplett fertig.
LG
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Re: GbR Gewinn?
Also meine Empfehlung wäre ganz klar:Oder eben ein guter Steuerberater...
1. Gutes Fachbuch zum Thema Rechtsformwahl und Gesellschaftsvertrag suchen und lesen.
2. Wenn man dann eine Vorauswahl getroffen hat hier im Forum nach Erfahrungen fragen und gezielte Fragen stellen.
3. Anschließend noch offene Fragen mit dem Steuerberater klären.
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Re: GbR Gewinn?
Immer dran denken: GbR ist schlimmer wie eine Hochzeit, auch mit vermeintlich tollem GbR-Vertrag.
Mit Familienmitgliedern mag es funktionieren, aber die meisten GbR mit Freunden/Bekannten gehen nach einiger Zeit ganz böse auseinander. Da würde ich definitiv eher zu einer Kapitalgesellschaft mit entsprechendem Vertrag raten. Kostet erstmal mehr, gibt aber eine klarere Aufteilung, die persönliche Komponente ist raus und wenn einer raus möchte, funktioniert es i.d.R. problemloser.
Mit Familienmitgliedern mag es funktionieren, aber die meisten GbR mit Freunden/Bekannten gehen nach einiger Zeit ganz böse auseinander. Da würde ich definitiv eher zu einer Kapitalgesellschaft mit entsprechendem Vertrag raten. Kostet erstmal mehr, gibt aber eine klarere Aufteilung, die persönliche Komponente ist raus und wenn einer raus möchte, funktioniert es i.d.R. problemloser.
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Re: GbR Gewinn?
Guten Abend Steven,Steven hat geschrieben: ↑20. Aug 2020 23:11 Guten Abend,
Ich möchte mit einen guten Freund eine GbR gründen.
Wir möchten verschiedene Dienstleistungen anbieten in unseren Umkreis, da die Konkurrenz hier gleich 0 ist.
Bei der GbR ist es ja so, das man jährlich einen Umsatz von max.260000€ bzw. einen Gewinn von max.25000€ generieren darf!
Im Gesellschaftsvertrag ist jetzt z.B. geregelt, das jeder 50% Anteil hat.
Heisst das jetzt, das sich jeder nur 12500€ (nach Einkommenssteuer wahrscheinlich noch weniger) einstecken kann?
Oder mal ein blödes Beispiel:
Jahresumsatz lag bei 50000€ davon vllt. 5000€ Betriebsausgaben... Dann bin ich bei 45000€ ..Jetzt lässt sich jeder 10000€ auszahlen und somit liegen die restlichen 25000 aufn Geschäftskonto als "Gewinn"
Wir blicken da nicht durch, hat jemand Erfahrung und kann helfen?
wir sind u.a. spezialisiert auf Gründer und E-Commerce. Wenn Sie möchten, klingeln Sie doch einfach mal durch. Wir können Ihnen Ihre Fragen bzgl. des genauen Unterschieds zwischen GbR und OHG und wann welche Unternehmensform gewählt werden sollte bzw. muss gerne in einem Gespräch ausführlich beantworten.
Es ist ein nicht ganz einfaches Thema. Ein Beispiel:
Kleingewerbetreibende sind Einzelgewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die nach Art und Umfang des Unternehmens einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern. Sie werden nicht in das Handelsregister eingetragen.
Wohingegen zum Beispiel bereits bei einem in kaufmännischer weise eingerichteten Geschäftsbetrieb angezeigt ist, eine OHG anzustreben.
Was ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Dieses Thema ist sehr vielschichtig und nicht in einem „kleinen“ Posting vollumfänglich abzuhandeln.
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Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur dem Zweck der allgemeinen Information dienen, ausschließlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellen und eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.
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