Zweigniederlassung
Re: Zweigniederlassung
Ich verstehe das so, dass er die Ware vom GH bezieht und nicht vom Hersteller. Das geht aber nur, wenn der GH nicht nach D verkauft.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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Re: Zweigniederlassung
Genau.
Hersteller D -> GH D -> Zweigniederlassung A
Die Frage ist eben nur, wie es steuerrechtlich zu handhaben ist, dass ich die Ware mit der deutschen Einzelunternehmung in D verkaufen will.
Hersteller D -> GH D -> Zweigniederlassung A
Die Frage ist eben nur, wie es steuerrechtlich zu handhaben ist, dass ich die Ware mit der deutschen Einzelunternehmung in D verkaufen will.
Re: Zweigniederlassung
Dann bitte hier weiter: http://www.sellerforum.de/buchhaltung-s ... ungen-f50/Rennschnecke hat geschrieben:Die Frage ist eben nur, wie es steuerrechtlich zu handhaben ist, dass ich die Ware mit der deutschen Einzelunternehmung in D verkaufen will.
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