Zweigniederlassung

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Ralf
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Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Zweigniederlassung

Ich verstehe das so, dass er die Ware vom GH bezieht und nicht vom Hersteller. Das geht aber nur, wenn der GH nicht nach D verkauft.


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Rennschnecke
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Registriert: 24. Mai 2012 16:12

Re: Zweigniederlassung

Genau.

Hersteller D -> GH D -> Zweigniederlassung A

Die Frage ist eben nur, wie es steuerrechtlich zu handhaben ist, dass ich die Ware mit der deutschen Einzelunternehmung in D verkaufen will.
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Zweigniederlassung

Rennschnecke hat geschrieben:Die Frage ist eben nur, wie es steuerrechtlich zu handhaben ist, dass ich die Ware mit der deutschen Einzelunternehmung in D verkaufen will.
Dann bitte hier weiter: http://www.sellerforum.de/buchhaltung-s ... ungen-f50/
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