Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

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Xar-Online
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Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

Hallo,

direkt meine nächste Frage:

Wie kann man Rückstellungen für den Kauf einer Lagerhalle bilden?
Wie hoch darf diese Rückstellung sein?
Welche Bedingungen bestehen und wie soll das Geld "geparkt" werden?
Welche Auswirkung hat das auf den zu versteuernden Gewinn?

Hoffentlich bekomme ich ein paar gut Antworten.

Viele Grüße Xar-Online


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Gardenandmore
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Re: Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

Rückstellungen dürfen doch, so hab ich das in Erinnerung nur für den Kauf von beweglichen Anlagegütern gebildet werden. Höhe ist Beliebig Bedingungen - neues! bewegliches Anlagegut wird gekauft (Auto, Lieferwagen, Maschine, etc.)
Geld parken - wie du möchtest, kannst es auch ausgeben. Das interessiert das Finanzamt nicht.
Der zu versteuernde Gewinn wird um die Höhe der Rücklage verringert.
Euer Gärtner Michael
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dance
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Re: Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

Gardenandmore hat geschrieben:Der zu versteuernde Gewinn wird um die Höhe der Rücklage verringert.
...und beim Auflösen wird die volle Höhe der (aufgelösten) Rücklage dem Gewinn wieder zugeschlagen! Das ist vor allen Dingen hart, wenn man rückgestellt hat, aber dann doch nicht investiert. Gut jedoch, wenn man ein "Spitzenjahr" unter vielen normalen hat. Dann kann man die "Spitze" auf die nächsten "normalen" verteilen.
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

Bei aller Liebe... das sind Fragen, die stell ich dem Steuerberater... Da gibt es so viele Faktoren, die man als Laie nicht überblickt. Vor allem, auch die tricktechnischen Sachen hinsichtlich Existenzgründung etc. etc. .... Also das Geld ist dann am falschen Ende gespart... (meine Meinung). Es geht hier schließlich nicht um "wie verbuch ist eine steuerfreie Ausfuhrlieferung"....
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Re: Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

Gardenandmore hat geschrieben:Rückstellungen dürfen doch, so hab ich das in Erinnerung nur für den Kauf von beweglichen Anlagegütern gebildet werden. Höhe ist Beliebig Bedingungen - neues! bewegliches Anlagegut wird gekauft (Auto, Lieferwagen, Maschine, etc.)
Geld parken - wie du möchtest, kannst es auch ausgeben.
Bist Du Dir sicher, dass das Rückstellungen sind und nicht Ansparabschreibungen?

Guckste hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstellung" target="_blank
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcklage" target="_blank
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Gardenandmore
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Re: Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

adshirt.de hat geschrieben:
Gardenandmore hat geschrieben:Rückstellungen dürfen doch, so hab ich das in Erinnerung nur für den Kauf von beweglichen Anlagegütern gebildet werden. Höhe ist Beliebig Bedingungen - neues! bewegliches Anlagegut wird gekauft (Auto, Lieferwagen, Maschine, etc.)
Geld parken - wie du möchtest, kannst es auch ausgeben.
Bist Du Dir sicher, dass das Rückstellungen sind und nicht Ansparabschreibungen?

Guckste hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstellung" target="_blank" target="_blank
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcklage" target="_blank" target="_blank
Klar, ich habe mich falsch ausgedrückt, liegt wohl daran, dass der ganze Thread falsch geschrieben wurde, denn eine Rückstellung zum Bau einer Lagerhalle gibt es nicht. Rückstellungen sind z. B. die Kosten für den Steuerberater, die ja zum Jahresabschluss noch lange nicht feststehen.

Was Xar sicher gemeint hat, sind Rücklagen. Und von was ich gesprochen habe, sind Anspar und Sonderafa. Mit Rücklagen kenn ich mich leider nicht gut genug aus.
Euer Gärtner Michael
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Re: Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

Dog-Toy hat geschrieben:Bei aller Liebe... das sind Fragen, die stell ich dem Steuerberater... Da gibt es so viele Faktoren, die man als Laie nicht überblickt. Vor allem, auch die tricktechnischen Sachen hinsichtlich Existenzgründung etc. etc. .... Also das Geld ist dann am falschen Ende gespart... (meine Meinung).
Bei aller Liebe ..das sind Fragen, die kann man hier mal Besprechen, damit man vorab mal einen Eindruck bekommt, was es so alles gibt. Schließlich nennt sich dieser Teil des Forums ja "Unternehmensberatung". Natürlich bespricht man das mit einem Steuerberat wenn es KONKRET wird.

Versteh Leute ehrlich gesagt nicht die alles so gottgegeben hinnehmen ...Steuerberater verdienen Geld an einem System was diese selber geschaffen haben, eigentlich sollte das Steuersystem so einfach sein, das es jeder beherrscht ..aber dann wäre ja das Heer an Steuerberatern und Anwälten die aus Scheisse Geld machen arbeitslos.

Also warum nicht hier Erfahrungen austauschen?!?!?

PS: 2/3 der Steuerliteratur der GANZEN Welt ist deutsch. In Litauen gibt es einen einzigen Steuersatz...peng. In Deutschland muss man das studieren! Das muss man sich mal vorstellen, das ist hier ne richtige Wissenschaft...wenns nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen.

PPS: Bitte keine Kommentare ala "dann geh doch woanders hin"..ein blödsinnigeres Totschlag-Argument gibt es nicht.
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dance
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Re: Rückstellung für Kauf von Lagerhallen

Natürlich darf man hier solche Fragen stellen. Dafür ist das Forum schließlich da! Die Äußerungen von dog-toy sind wenig zielführend. Natürlich kann diesen Forum keine Geschäftsplanung für eine Halle ersetzen und der steuerliche wirksame Aspekt ist auch klein im Vergleich zum Gesamtvolumen eines Hallenbaus. Und daher auch kein Entscheidungskriterium. Aber, wie gesagt, das Forum lebt von solchen Fragestellungen!

Die Ansparrücklage gilt nur für bewegliche Wi-Güter und das ist eine Halle nun mal nicht!
Siehe: http://www.bundesfinanzministerium.de/l ... onFile.pdf" target="_blank"

Falls Du aber in der Halle bewegliche Güter brauchst (Hubwagen, Stapler, Regale, PC mit Scanner, Packtisch,.....) dann kannst du für diese eine Ansparrücklage bilden. Details der Ansparrücklage mit dem Berater bitte in die detailierte Planung einarbeiten.
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