Mitarbeiter Prämie zahlen für Urlaubsverzicht

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Ralf
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Re: Mitarbeiter Prämie zahlen für Urlaubsverzicht

faulix hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:
faulix hat geschrieben:Ganz wichtig ist, dass du sagen musst, dass diese Prämie einmalig ist, sonst wird es eine betriebliche Übung und andere MA haben auch Anspruch darauf.
Quatsch - sofern das eine Ausnahme bleibt. Wenn so etwas regelmäßig passiert, könnte daraus durchaus ein Anspruch erwachsen (also ein Anspruch, wenn ein Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht gewährt wird).
Das mit der Ausnahme habe ich doch mit "dass diese Prämie einmalig ist" gesagt.
Vielleicht reden wir aneinander vorbei? Ich wollte ausdrücken, dass man das in so einem Fall nicht extra als Einzelfall deklarieren muss, damit es als Ausnahme anzusehen ist.
faulix hat geschrieben:Ich weiß nicht was der Hintergrund von manchen Mitgliedern hier ist, ich zumindest studiere Wirtschaftsingenieurwesen und habe dabei Vorlesungen für kollektives und individuelles Arbeitsrecht bei einem Professor, der auch Abteilungsleiter der Rechtsabteilung der IG Metall Südhessen ist. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass meine Aussage korrekt ist.
Ich bin seit einigen Jahren Betriebsrat und halte deine Aussage für sehr gewagt.
faulix hat geschrieben:In der Praxis bedeutet dies tatsächlich, dass ein einmaliges Einwilligen ausreicht um den Anschein zu erwecken, dass diese Möglichkeit immer besteht. In der Praxis haben wohl auch schon zahlreiche Gerichte für AN geurteilt.
In der Praxis kommen viele Sachen vor. Wäre schön, wenn du einen vegleichbaren Fall belegen könntest.
faulix hat geschrieben:Das muss natürlich nicht der Fall sein und ist immer einzelfallabhängig, aber man kann es mit dem Satz "Das ist aber eine Ausnahme." ziemlich einfach verhindern.
Natürlich kann man sich zusätzlich absichern, was ich allerdings in diesem Fall - so wie ihn ihn verstehe - für überflüssig halte.

Zumindest war meine Annahme, dass es sich um eine Verschiebung handelt, schon mal richtig.


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faulix
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Re: Mitarbeiter Prämie zahlen für Urlaubsverzicht

Okay, dann erledigt sich mein Thema ja.

Aber eine Frage drängt sich mir trotzdem auf: Kann man diesen Bonus lediglich an einen Mitarbeiter auszahlen ohne dieses Angebot einem anderen Mitarbeiter zu machen? Es ist ja kein leistungsbezogener Bonus, ist das daher nicht irgendwie diskriminierend? Man schließt andere Mitarbeiter aus ohne Sachgrund und das Angebot wurde nicht allen gemacht, d.h. andere Mitarbeiter hatten auch keine Möglichkeit für diesen Bonus in Betracht gezogen zu werden.
Ralf
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Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Mitarbeiter Prämie zahlen für Urlaubsverzicht

faulix hat geschrieben:Aber eine Frage drängt sich mir trotzdem auf: Kann man diesen Bonus lediglich an einen Mitarbeiter auszahlen ohne dieses Angebot einem anderen Mitarbeiter zu machen? Es ist ja kein leistungsbezogener Bonus, ist das daher nicht irgendwie diskriminierend? Man schließt andere Mitarbeiter aus ohne Sachgrund und das Angebot wurde nicht allen gemacht, d.h. andere Mitarbeiter hatten auch keine Möglichkeit für diesen Bonus in Betracht gezogen zu werden.
In solchen Fällen wird unterschiedlich argumentiert. Der Arbeitgeber stellt das als besonderen Einzelfall dar, während z.B. ein Betriebsrat versucht, das als kollektiv bedeutsam einzustufen. Dabei werden gern von beiden Seiten fehlerhafte Argumentationsketten verwendet.

Aus den bisherigen Informationen halte ich das durchaus für eine leistungsbezogene Prämie:
mmmichael hat geschrieben:bedingt durch eine Umstrukturierung verzichtet eine Mitarbeiterin auf einen Teil Ihres Sommerurlaubs.
Da das echt alles recht kurzfristig war bekommt sie dafür von mir eine Prämie.
mmmichael hat geschrieben:Diese außerordentliche Aktion findet während der Urlaubszeit statt und da sind natürlich nicht alle gleichzeitig weg. So gesehen hatte diese eine Person "Glück", wobei sie diesen Bereich aber auch eigenverantwortlich managed (immerhin ein Lagerwarenwert im soliden 6-stelligen Bereich mit verdammt viel Verantwortung)
Da hat also eine Mitarbeiterin, mit besonderer Verantwortung in ihrem Bereich, Arbeit geleistet, die sie sonst - weil im Urlaub - nicht geleistet hätte. Veranlassung dafür war eine Umstrukturierung.

Ich denke nicht, dass daraus jemand zukünftig einen Prämienanspruch ableiten könnte, weil auf einen geplanten Urlaub verzichtet wird.
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