Es geht um EUR-Lex - 32015R0751, insbesondere da um die Auswahlmöglichkeit des Kunden beim Bezahlen mit Karte.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32015R0751
In Artikei 8 Absatz 6 heißt es:
Mein Bekannter kann in Portugal, wenn er mit Karte zahlt, über einen Auswah-Button wählen, ob er z.B. mit Kreditkarte oder Debitkarte zahlen möchte (beide Methoden auf seiner Karte gespeichert).Artikel 8
Co-badging und Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung
Kartenzahlverfahren, Emittenten, Acquirer, abwickelnde Stellen und andere Anbieter von technischen Diensten statten ein Zahlungsinstrument oder eine an der Verkaufsstelle genutzte Ausrüstung nicht mit automatischen Mechanismen, Software oder Vorrichtungen aus, die die Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung des Zahlers und des Zahlungsempfängers bei der Verwendung eines mit mehreren Akzeptanzmarken versehenen Zahlungsinstruments (Co-badging) einschränken.
Die Zahlungsempfänger behalten die Möglichkeit, in der an der Verkaufsstelle genutzten Ausrüstung automatische Mechanismen zu installieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung treffen, allerdings dürfen die Zahlungsempfänger den Zahler nicht daran hindern, sich bei den Kategorien der vom Zahlungsempfänger akzeptierten Karten oder entsprechenden Zahlungsinstrumenten über diese automatische Vorauswahl, die der Zahlungsempfänger in seinen Geräten festgelegt hat, hinwegzusetzen.
Hier in Deutschland wäre es z.B. das gängige Girocard- oder V-Pay btw. Maestro Vefahren (auf einer Girocard sind im Normalfall entweder noch zusätzlich V-Pay oder Maestro dabei). Ich selbst habe noch nie bewusst eine Auswahlmöglichkeit bekommen. Es macht zwar für mich keinen Unterschied, ob über V-Pay/Maestro oder Girocard von Konto abgebucht wird, ich sollte ja aber dennoch laut der EU Verordnung eine Auswahlmöglichkeit haben.
Daher die Frage vor allem an die Forumsmitglieder mit stationärem Handel und Kartenterminal: Wie ist das bei Euch geregelt bzw. kennt Ihr diese Verordnung?