live im Bundestag
Missbrauch von Abmahnungen soll eingedämmt werden
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Wenn noch wer wach ist
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Re: Wenn noch wer wach ist
Wow. Da sitzten sogar noch eine Hand voll Abgeordnete...
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Re: Wenn noch wer wach ist
Mich freut es, dass das Thema überhaupt auf dem "Schirm" ist.
wird aber wohl nix vor ....202?.
Sie haben heute darüber geredet, worüber sie debattieren sollten.
Bis dahin gilt:
Sehr geehrte ...
unsere bereits im Jahre 1885 gegründete Organisation umfasst Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung. Dazu gehören u.a. Unternehmen, die mit Ihnen im Wettbewerb stehen, als auch Verbände, deren Mitglieder Ihre Mitbewerber sind.
.
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Mit freundlichen Grüßen
M. Axer
wird aber wohl nix vor ....202?.
Sie haben heute darüber geredet, worüber sie debattieren sollten.
Bis dahin gilt:
Sehr geehrte ...
unsere bereits im Jahre 1885 gegründete Organisation umfasst Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung. Dazu gehören u.a. Unternehmen, die mit Ihnen im Wettbewerb stehen, als auch Verbände, deren Mitglieder Ihre Mitbewerber sind.
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Re: Wenn noch wer wach ist
Generell halte ich die Abmahnung gegenüber einem langwierigen Klageverfahren für ein probates und schnelles Mittel um Probleme oder Verstöße zu klären.
Leider ist die Thematik in den letzten Jahren ziemlich ausgeufert. Ich fürchte nur das sich so schnell Nichts daran ändert.
Die am meisten im Bundestag vertretene Berufsgruppe sind Juristen (über 150).
Bevor die Irgendwas vereinfachen, oder ihrem Berufsstand eine nicht gerade geringe Einnahmequelle wegnehmen, werden vermutlich erst noch ein paar neue Gesetze und (ggfs abmahnbare) Rechtsfallen erfunden...
Generell stimmt es schon: im Bereich der Abmahnungen fehlen Einschränkungen im Bezug auf Höhe der Kosten etc.
Wenn man bedenkt was z. B. manche Anwälte für Streitwerte bei unwichtigem Kleinkram aufrufen, z. B. wegen nicht klickbare Links zum Streitbeilegungsportal (ohne Beteiligungspflicht) usw.
Dazu dann diese selbsternannten Interessenvertretungen oder dubiose Massenschreiben-Anwältr mit scheinbare Freifahrtschein. Irrsinn!
Leider ist die Thematik in den letzten Jahren ziemlich ausgeufert. Ich fürchte nur das sich so schnell Nichts daran ändert.
Die am meisten im Bundestag vertretene Berufsgruppe sind Juristen (über 150).
Bevor die Irgendwas vereinfachen, oder ihrem Berufsstand eine nicht gerade geringe Einnahmequelle wegnehmen, werden vermutlich erst noch ein paar neue Gesetze und (ggfs abmahnbare) Rechtsfallen erfunden...
Generell stimmt es schon: im Bereich der Abmahnungen fehlen Einschränkungen im Bezug auf Höhe der Kosten etc.
Wenn man bedenkt was z. B. manche Anwälte für Streitwerte bei unwichtigem Kleinkram aufrufen, z. B. wegen nicht klickbare Links zum Streitbeilegungsportal (ohne Beteiligungspflicht) usw.
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- Technokrat
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Re: Wenn noch wer wach ist
Manno, einmal was Spannendes und ich kriege es nicht mit
Die Abmahnung ist ein tolles Werkzeug, um langen und teuren Streit zu vermeiden. Sobald damit kein satter Gewinn mehr eingefahren werden kann, sondern der eigentliche Sinn, die Abstellung einer rechtswidrigen Benachteiligung, (wieder) im Vordergrund steht, ist imho viel gewonnen.
Man mag Abmahnvereine sehen wie man will - irgendwo treiben sie ja auch die Rechtsprechung voran und tragen damit zu einer Entwicklung bei. Allerdings sehe ich darin auch nicht den Sinn der Abmahnung. Das ginge bei ehrlichem Interesse sicherlich auch über andere Wege.
Die Abmahnung ist ein tolles Werkzeug, um langen und teuren Streit zu vermeiden. Sobald damit kein satter Gewinn mehr eingefahren werden kann, sondern der eigentliche Sinn, die Abstellung einer rechtswidrigen Benachteiligung, (wieder) im Vordergrund steht, ist imho viel gewonnen.
Man mag Abmahnvereine sehen wie man will - irgendwo treiben sie ja auch die Rechtsprechung voran und tragen damit zu einer Entwicklung bei. Allerdings sehe ich darin auch nicht den Sinn der Abmahnung. Das ginge bei ehrlichem Interesse sicherlich auch über andere Wege.
Re: Wenn noch wer wach ist
Es würde ja schon reichen, wenn solche Sachen wie der fliegende Gerichtsstand wegfallen würden. Nehmen wir z.B. das Thema Garantieerklärungen. Da gibt es derzeit zwei Landgerichtsurteile. Eines sagt, man muss auf Herstellergarantien hinweisen, ein anderes sagt - braucht man nicht. Vor Abmahnungen schützt das zweite Urteil erstmal nicht, der Abmahner weiß halt jetzt wo er nicht klagen darf.
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