PKW Gewerbeleasing Schaden - Wertminderung ?

Platz für eure privaten Dinge, Fun-Threads, YouTube-Videos, Kurioses aus Politik und Wirtschaft, etc.
Antworten
Andy79
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 534
Registriert: 12. Mär 2010 12:10
Land: Deutschland
Firmenname: Teeladen Herzberg
Branche: Teeladen mit Ladengeschäft und Onlinehandel
Wohnort: Herzberg
Kontaktdaten:

PKW Gewerbeleasing Schaden - Wertminderung ?

Hallo,

wir haben an unserem gewerblich geleasten Fahrzeug einen selbstverschuldeten Schaden. Der Schaden ist mittelschwer (Austausch von 2 Türen, inkl. Lackierung)

Der Schaden wird von der Vollkasko übernommen und durch das Autohaus durchgeführt wo wir das Fahrzeug geleast haben.

Es gab keine beteiligten Dritten oder Schäden bei Dritten. Es gab auch keine polizeiliche Aufnahme.

Gibt es Erfahrungen wie das Autohaus , bzw. die Leasinggesellschaft den reparierten Schaden bei der Rückgabe behandelt ? Wir werden sehr wahrscheinlich wieder beim gleichen AH und der gleichen Marke ein neues Fahrzeug leasen.

Gefunden haben ich dazu dieses:

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch kürzlich zu Gunsten der Leasingnehmer (Urt. v. 30.09.2020, Az.: VIII ZR 48/18). Grundsätzlich trage der Leasingnehmer das Risiko des Wertverlusts. Jedoch kann der Leasinggeber die unfallbedingte Wertminderung nicht vom Leasingnehmer verlangen, wenn sie schon durch die Versicherung ersetzt wurde. Das ist auch nur logisch, da die Leasinggesellschaft dann faktisch bereichert wäre. Nach Auffassung des BGH muss die Zahlung der Versicherung dem Leasingnehmer zugutekommen.


Aber grundsätzlich wird das die Leasingges. das Fahrzeug als Unfallwagen betrachten ?!


3 Monate gratis Händlerbund
b3sts3ller
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 223
Registriert: 19. Jun 2022 19:29
Land: Deutschland
Firmenname: reachinsight

Re: PKW Gewerbeleasing Schaden - Wertminderung ?

Also grundsätzlich ist der Absatz vom BGH schon richtig. Wenn die Versicherung zahlt, kannst du ja nicht nochmal zur Zahlung herangezogen werden, wäre dann ja "doppelt-gemoppelter" Schadensersatz.

Wenn euer Leasing Autohaus auch die Reparatur übernommen hat, wird das Auto sicherlich noch in einem brauchbaren Zustand gewesen sein. Sollte es nämlich Richtung (wirtschaftlicher) Totalschaden oder beschädigte kritische Teile gehen, wäre eine Instandsetzung sicherlich nochmal mit euch besprochen worden, immerhin geht es ja an das Autohaus zurück und die müssten dann einen schwierigen Unfallwagen weiterverkaufen.

Angenommen dass es nur ein einfacher Unfall war der gut zu reparieren ist, ist das eigentlich kein Thema. Es gibt viele Gebrauchtwagen die hier und da einen Schaden hatten der repariert wurde, entsprechend mit Wertminderung wird der Wagen dann auf den Gebrauchtmarkt gelassen.

Wir hatten vor knapp einem Jahr einen ähnlichen Fall. Schadenshöhe ca. 13.000€, Versicherung hat gezahlt und unser Autohaus hat uns kommentarlos den nächsten Leasingwagen nach der Laufzeit angeboten ohne, dass wir schlechtere Konditionen oder Nachzahlungen hatten. Besonders wenn ihr eh bei dem gleichen Autohaus bleibt oder dort Stammkunde seit, wird es vermutlich ohne größere Probleme geregelt werden, Leasingkunden sind die besten Kunden für Autohäuser.
Benutzeravatar
dipling
Beiträge: 362
Registriert: 13. Dez 2011 17:50
Land: Deutschland
Wohnort: Nordbayern

Re: PKW Gewerbeleasing Schaden - Wertminderung ?

Heute bist du bei einem mittelschweren Schaden auch schnell mal in Richtung wirtschaftl. Totalschaden unterwegs, gerade wenn es beim Vertragshändler nach Herstellervorgaben ordentlich gemacht wird bzw. werden soll (fiktiv abgerechnet).
Obligatorisch dazu hast du normalerweise eine GAP-Versicherung in deiner Kasko-Vers. abgeschlossen (steht meist so auch im Leasing-Vertrag als Anforderung). Die zahlt bei Totalschaden oder Diebstahl den Restbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert.

Hast du jetzt einen Schaden, der nicht durch eine GAP getragen wird, solltest du darauf achten, dass der regulierte Schaden (egal ob tatsächlich oder fiktiv) in der Höhe gleich ist, falls der Gutachter bei der Leasingrücknahme diesen Schaden mit einem zusätzlichen Mehrkostenbetrag ansetzt als "Wertminderung". Habe schon erlebt, dass die reinen Reparaturkosten ja nicht die gesamte Wertminderung darstellen, weil ein "reparierter Unfallschaden" beim Wiederverkauf zusätzlichen Wertverlust bedeutet. Das ist ja auch nachvollziehbar, aber wie bewertet wird, geht oftmals auseinander. Gibt ja nicht selten genug Nachbegutachtungen durch Versicherer, wenn ein unabh. SV bewertet/begutachtet hat.
Gruß
Benutzeravatar
H.Bothur
Beiträge: 541
Registriert: 13. Nov 2018 17:16
Land: Deutschland
Firmenname: Hermann Jürgensen GmbH

Re: PKW Gewerbeleasing Schaden - Wertminderung

Ganz wichtig ist das du der Leasinggesellschaft informierst. Auch wenn du das ganze über das Autohaus abgeschlossen hast.

Hans
Antworten

Zurück zu „Spielwiese - Offtopic“

  • Information